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Kuchensteuer in Schulen?

Bisher durften Eltern und Kinder auf Schulfesten Kuchen steuerfrei verkaufen.

Diese Regelung stand auf der Kippe, doch jetzt gibt es endlich Klarheit.

Kinder und Eltern müssen auch künftig keine Umsatzsteuer auf den Verkauf von selbst organisierten Kuchen zahlen.

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich auf diese neue Vorgabe verständigt und setzt damit eine europarechtliche Vorschrift um.

Achtung: Die Schule selbst darf aber nicht als Verkäufer fungieren!

Unabhängige Fördervereine der Schulen dürfen aber den Verkauf organisieren und müssen erst Erträge von mehr als 22.000 Euro im Jahr versteuern.

Eine gute Nachricht.

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