Wahlprüfsteine des Gesamtelternbeirats der Stadt Mannheim anlässlich der Kommunalwahl 2024 in Baden-Württemberg
1. Wahlprüfstein: Unterstützung schulunreifer Kinder und Entlastung der Grundschulen und SBBZ
Die Überlastung von Grundschulen und SBBZ durch schulunreife Kinder stellt eine große Herausforderung dar. Es sind grundlegende Maßnahmen erforderlich, um diese Situation zu verbessern und allen Kindern einen erfolgreichen Start in ihre schulische Laufbahn zu ermöglichen. Insbesondere Kinder ohne Deutschkenntnisse und Eltern ohne Wissen über das deutsche Schulsystem, die durch sprachliche Barrieren und den Analphabetismus vieler Eltern verschärft wird, benötigen besondere Unterstützung. Nur so können Sie die Anforderungen des Schulalltags bewältigen.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um die Überlastung von Grundschulen und SBBZ durch schulunreife Kinder, insbesondere unter Berücksichtigung sprachlicher Barrieren und Analphabetismus bei Eltern, zu verringern und eine angemessene Bildung für alle Kinder sicherzustellen.
Frühzeitige Unterstützung und Integration: Wie werden Sie sicherstellen, dass schulunreife Kinder und ihre Familien frühzeitig, vor Schuleintritt, identifiziert werden, damit sie die notwendige Unterstützung erhalten, um sich erfolgreich in das deutsche Schulsystem zu integrieren? Welche Maßnahmen planen Sie, um Sprachbarrieren zu überwinden und die kulturelle Sensibilität der Schulen und Lehrkräfte im Umgang mit vielfältigen Familienstrukturen zu stärken?
Förderung von Deutschkenntnissen: Wie werden Sie sicherstellen, dass Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse gezielt gefördert werden, um ihre Sprachkompetenz zu verbessern und eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen? Welche Maßnahmen planen Sie, um Sprachförderung durch zusätzliche Angebote außerhalb des Unterrichts zu gewährleisten?
Elternbildungsprogramme, Elternarbeit und Aufklärung: Welche spezifischen Programme und Schulungen werden Sie einführen, damit Eltern, die nicht Deutsch sprechen und / oder Analphabeten sind, ohne Kenntnisse des deutschen Schulsystems über ihre Rechte und Pflichten informiert werden und aktiv in den Schulalltag ihrer Kinder eingebunden werden? Wie werden Sie sicherstellen, dass diese Programme niederschwellig und kultursensibel gestaltet sind und die individuellen Bedürfnisse der Familien berücksichtigen? Welche Maßnahmen planen Sie, um die Elternarbeit zu stärken und sicherzustellen, dass Eltern die Bedeutung der pünktlichen und regelmäßigen Schulteilnahme ihrer Kinder verstehen und unterstützen?
Kommunikationskanäle: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Kommunikation zwischen Schulen und Eltern, die nicht Deutsch sprechen und / oder Analphabeten sind, barrierefrei und zugänglich ist? Welche alternativen Kommunikationskanäle werden Sie einführen, um sicherzustellen, dass alle Eltern wichtige Informationen über schulische Angelegenheiten erhalten und aktiv am Schulleben teilnehmen können?
Interkulturelle Unterstützungsteams: Wie werden Sie sicherstellen, dass Schulen über interkulturelle Unterstützungsteams verfügen, die Eltern und Schülerschaft mit Migrationshintergrund und / oder Analphabetismus gezielt unterstützen und beraten können? Welche Qualifikationen und Ressourcen werden für diese Teams bereitgestellt und wie werden Sie sicherstellen, dass sie bedarfsgerecht eingesetzt werden?
Netzwerke und Zusammenarbeit: Wie werden Sie die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bildungseinrichtungen, Behörden und gemeinnützigen Organisationen stärken, um eine umfassende Unterstützung für schulunreife Kinder und ihre Familien sicherzustellen? Welche Netzwerke und Kooperationsstrukturen werden Sie fördern und / oder aufbauen, um eine effektive und ganzheitliche Unterstützung zu gewährleisten?
Soziale Unterstützung und Integration: Wie werden Sie sicherstellen, dass schulunreife Kinder und ihre Familien die notwendige soziale Unterstützung erhalten, um die Herausforderungen des Schulalltags zu bewältigen und sich in der Schule und der Gemeinschaft wohlzufühlen? Welche Angebote planen Sie, um die Integration der Kinder in außerschulische Aktivitäten und das soziale Miteinander zu fördern?
Fortbildung der Betreuungskräfte: Wie werden Sie sicherstellen, dass städtische oder externe Mitarbeitende und Ehrenamtliche, die als Betreuungskräfte tätig sind, über die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, um schulunreife Kinder angemessen zu unterstützen und individuell zu fördern? Welche Fortbildungsmaßnahmen planen Sie, um Betreuungskräfte im Umgang mit Vielfalt und Heterogenität in der Schülerschaft zu stärken und ihre interkulturelle Kompetenz zu verbessern?
Evaluation und Anpassung: Wie werden Sie den quantitativen und qualitativen Erfolg der Programme, Initiativen und Maßnahmen, die den sozialen Herausforderungen begegnen sollen, regelmäßig evaluieren und anpassen, um sicherzustellen, dass es den Bedürfnissen der Schülerschaft und ihrer Familien gerecht wird? Welche Mechanismen werden eingeführt, um Feedback von den Betroffenen (Schülerschaft, Eltern, Lehrkräften, Betreuungskräfte und neu installierte bzw. integrierte Organisationen) zu sammeln und die Angebote entsprechend zu verbessern?
- Bereits jetzt unterstützt pädagogisches Fachpersonal die Kinder und Familien beim
Übergang vom Kindergarten zur Schule. Hier besteht eine große Sensibilität für die
Umbruchsituation - sowohl für das Kind als auch für die Familie. - Der beschlossene Ausbau von fünf weiteren Einrichtungen auf insgesamt elf
Familienkitas bietet großes Potential, die Familien beim Übergang in die
Grundschulen noch besser zu begleiten und frühzeitig mit der aufnehmenden Schule
in Austausch zu kommen. - Auf das umfassende Bildungspaket, welches die grün-geführte Landesregierung
jüngst beschlossen hat, verweisen wir an dieser Stelle besonders.
Vor Schuleintritt sollte es ein verpflichtendes Kindergartenjahr geben, in dem Kinder und Eltern auf die Schule vorbereitet werden. Das entsprechende Personal sollte idealerweise aus der migrantischen Community stammen und entsprechende Sprachen sprechen.
An der Abendakademie wird ein Programm für (funktionale) Analphabeten sehr erfolgreich am Grundbildungszentrum (Leitung: Helga Hufnagel) durchgeführt. Eine Kooperation mit der Abendakademie und ggf. Erweiterung dieses Programms ist daher sinnvoll. Die Begleitung mit Personen, die entsprechende sprachliche Kompetenzen haben bzw. selbst als Migranten nach Mannheim gekommen sind, ist unabdingbar. Durch diese können auch die individuellen Bedürfnisse der Familien festgestellt werden. Was die Elternarbeit betrifft, ist das aufsuchende Konzept und der Einsatz interkultureller Unterstützungsteams vielversprechend.
Fortbildungsangebote, Prüfung, inwieweit Einstellungskriterien erfüllt sind sowie Evaluierung und ggf. Anpassung ist Sache der Verwaltung; seitens der Politik Bitte um Bericht im Ausschuss.
Die CDU unterstützt das Sprachförderkonzept zur Stärkung von Kindern in Kita und
Grundschule der Landesregierung ausdrücklich. Hierdurch sollen Sprachdefizite frühzeitig
erkannt und durch intensive Förderung in der Kita behoben werden. Zudem fordert die CDU
die Einführung eines Mannheimer Sprachführerscheins verbunden mit kostenlosen
Sprachkursen bei regelmäßiger Teilnahme und erfolgreichem Abschluss - dezentral in den
Stadtquartieren. Bessere Sprachkenntnisse der Eltern wirken sich auch positiv auf die Kinder
aus.
- Frühzeitige Unterstützung und Integration:
In Mannheim haben wir Sprachkitas, die Kinder und Familien mit Sprachbarrieren unterstützen. Ziel sollte sein, dass flächendeckend Kitas, in denen der Bedarf besteht, als Sprachkitas eingerichtet und gefördert werden. Dazu muss ausreichend Personal da sein, das selbst gut gefördert und sensibilisiert wird. Schulen und Lehrkräfte müssten allerdings ebenfalls dazu sensibilisiert werden. - Förderung von Deutschkenntnissen:
Da nicht alle Kinder ein Kitaplatz haben und nicht alle Familien ihre Kinder in die Kita schicken, z.B weil sie sich die Gebühren nicht leisten können, wäre es gut, wenn sie beim Anmelden in der Grundschule dort gleich die Unterstützung mit VKL Vorbereitungsklassen bekommen. - Elternbildungsprogramme, Elternarbeit und Aufklärung:
Ich könnte mir vorstellen dass ein Aufruf für interessierte Lehrer*innen, die schon in Rente sind, gestartet werden kann. Die Lehrer*innen, die Interesse daran haben, könnten es dann als Ehrenamt übernehmen. Für das Ehrenamt sollte allerdings als Dankeschön z.B ein Theater-Ticket kostenlos zur Verfügung gestellt werden. - Kommunikationskanäle:
Das Quartiersmanagement könnte die Aufgabe übernehmen und Eltern zu schulischen Angelegenheiten vorberaten. Für Analphabeten gibt es in der Abendakademie Kurse. Diese Kurse müssten entsprechend bekannt gemacht werden und zugänglich für alle sein. - Interkulturelle Unterstützungsteams:
Schulen könnten Lehrer*innen und pädagogisches Personal mit verschiedenen Kulturen und Sprachen einstellen, die wiederum Eltern unterstützen. Die Kommunen müssten allerdings dafür vom Land die finanzielle Förderung bekommen. - Netzwerke und Zusammenarbeit:
In den meisten Stadtteilen gibt es viele gute Netzwerke, die guten Austausch untereinander haben und sich gegenseitig helfen. Es langt oftmals aber nicht aus, da Personen, die es tatsächlich betrifft, oftmals diese Netzwerke nicht kennen. Auch hier könnte die Unterstützung durch das Quartiersmanagement erfolgen. - Soziale Unterstützung und Integration:
Das soziale Miteinander kann nur erfolgen, indem man Kinder schon im Kindergarten aufklärt, dass es andere Kulturen und Nationalitäten auf der ganzen Welt gibt und dass sie alle gleich sind. Nur so können wir unseren Kindern helfen, schon von klein auf Empathie für andere Menschen zu entwickeln. - Fortbildung der Betreuungskräfte:
Dies kann nur gelingen, wenn Menschen, die in dem Bereich ausgebildet sind und die Expertise haben, auch die Fortbildungen ausführen. Stadt Mannheim muss die Fortbildungen der Betreuungskräfte so lange wie nötig sicherstellen. - Evaluation und Anpassung:
Lehrer*innen sind allerdings Landessache, daher kann die Kommune nicht viel machen, solange die Ressourcen vom Land nicht zur Verfügung stehen.
Die FDP Mannheim ist sich der Problematik vollumfänglich bewusst. Wir unterstützen die frühe Sprachförderung in den Kitas und könnten uns auch ein verpflichtendes drittes Kindergartenjahr ohne Elternbeiträge vorstellen, um möglichst alle Mannheimer Kinder in die Kitas zu bekommen und ihnen so einen erfolgreichen Start in die Schule zu ermöglichen. Schulunreife Kinder werden derzeit durch die umfangreich anzufertigenden Dokumentationen der pädagogischen Fachkräfte in unseren Kitas identifiziert. Für Kinder, die keine Kita besuchen, gibt es die Schuleingangsuntersuchung. Hier können wir uns vorstellen, dass diese neben der Prüfung, ob das Kind geistig, körperlich und auf sozialer Ebene bereit für die Schule ist, um einen psychologischen Test zum Entwicklungsstand des Kindes erweitert wird. Die Ausgestaltung der Schuleingangsuntersuchung ist keine kommunale Aufgabe, sondern obliegt dem Land. Kinder, die nicht schulreif sind, besuchen zunächst Vorbereitungsklassen (VKL), deren Einrichtung wir ausdrücklich unterstützen. Um auch Eltern schulunreifer Kinder, die soziale Unterstützung benötigen, Hilfsangebote, insbesondere Angebote zur Erlernung der deutschen Sprache zu unterbreiten, befürworten wir die Einrichtung weiterer Familien-Kitas in Mannheim.
Die Schulfähigkeit insbesondere in der Grundschule ist von enormer Bedeutung für die Kinder. Hier müssen alle Beteiligten dafür Sorge tragen, dass möglichst alle Kinder die entsprechenden Möglichkeiten erhalten und gefördert werden.
Die Unterstützung schulunreifer Kinder ist zwingend notwendig.
Verhältnisse wie in Ludwigshafen sind nicht tragbar. Aber, dass muss man auch deutlich sagen, die Eltern sind hier auch in der Pflicht.
- Frühzeitige Unterstützung und Integration:
Förderbedarf zu erkennen, ist Aufgabe der Eltern. Wer ins Land kommt, muss dafür Sorge tragen,
dass er oder sie sich in Deutsch oder behelfsweise Englisch ausreichend artikulieren kann. Es
bedarf keiner besonderen kulturellen Sensibilität der Schulen oder Lehrkräfte. - Förderung von Deutschkenntnissen:
Förderbedarf anzumelden, ist Aufgabe der Eltern. Die Stadt Mannheim sollte im Rahmen der
kommunalen Daseinsvorsorge niedrigschwellige Sprachangebote anbieten, die unbürokratisch in
Anspruch genommen werden können. Die entsprechenden Sprachangebote gilt es dem
entsprechenden Personenkreis bekannt zu machen. - Elternbildungsprogramme, Elternarbeit und Aufklärung:
Wer ins Land kommt, muss dafür Sorge tragen, dass er oder sie sich in Deutsch oder behelfsweise
Englisch ausreichend artikulieren kann. - Kommunikationskanäle:
Der Staat ist kein Babysitter. Wer ins Land kommt, muss dafür Sorge tragen, dass er oder sie sich
in Deutsch oder behelfsweise Englisch ausreichend artikulieren kann. - Interkulturelle Unterstützungsteams:
Das Geld wächst nicht auf den Bäumen, sondern wird Selbstständigen und Angestellten
weggenommen. Insofern sollten im Rahmen einer effizienten Ressourcenallokation keine
überflüssigen Projekte finanziert werden. Interkulturelle Unterstützungsteams fallen in die
Kategorie überflüssig. - Netzwerke und Zusammenarbeit:
Förderbedarf zu erkennen, ist Aufgabe der Eltern. Der Staat ist kein Babysitter. Förderbedarf
anzumelden, ist Aufgabe der Eltern. Wichtig ist, dass niedrigschwellige Sprachangebote
existieren und diese dem entsprechenden Personenkreis bekannt gemacht werden. - Soziale Unterstützung und Integration:
Um außerschulische Aktivitäten zu ermöglichen, ist es wichtig, dass alle Ganztagesschulen – egal,
ob verbindlich oder freiwillig – abgeschafft und in Halbtagesschulen mit flexiblen
Nachmittagsangeboten (konkret: Hort bzw. AGs) umgewandelt werden. - Fortbildung der Betreuungskräfte:
Solange die Betreuungskräfte die Kinder nicht verprügeln und nur in begründeten
Ausnahmefällen laut werden, ist eine ausreichende Qualität gegeben. Professoren mit zwei
Doktor-Titeln wird man für diese Arbeit nicht gewinnen können. - Evaluation und Anpassung:
Wenn Geld ausgegeben wird, ist es wichtig, dass eine Evaluation stattfindet. Welche KPIs
(Kennzahlen) hierfür heranzuziehen sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Sozialpolitik muss
für die Betroffenen gemacht werden und nicht für die Sozialindustrie. Oftmals entsteht ein
gegenteiliger Eindruck.
2. Wahlprüfstein: Stärkung der Schulsozialarbeit
Die Stärkung der Schulsozialarbeit ist von entscheidender Bedeutung für das Wohlbefinden und die Entwicklung der Schülerschaft sowie für die Förderung eines positiven Schulklimas. Durch unsere Initiative wird voraussichtlich zum Schuljahr 2025/2026 an allen Schulen Schulsozialarbeit eingeführt sein. Zur weiteren Stärkung dieses Bereichs strebt die Schulgemeinschaft einen Mindeststandard von zwei 0,75 VK(Vollkraft)-Stellen pro Schule an.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um die Schulsozialarbeit an allen Schulen der Stadt Mannheim zu stärken und sicherzustellen, dass ein Mindeststandard von zwei 0,75 VK-Stellen pro Schule erreicht wird.
Sicherstellung des Mindeststandards: Wie werden Sie sicherstellen, dass an allen Schulen der Stadt Mannheim ein Mindeststandard von zwei 0,75 VK-Stellen für Schulsozialarbeit eingerichtet wird? Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um sicherzustellen, dass dieser Standard erreicht wird, und wie werden Sie sicherstellen, dass die Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden?
Qualifikation und Unterstützung des Personals: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sicherzustellen, dass das Personal für die Schulsozialarbeit angemessen qualifiziert und unterstützt wird? Wie werden Sie sicherstellen, dass das Personal über die notwendigen Ressourcen und Unterstützung verfügt, um die vielfältigen Bedürfnisse der Schülerschaft zu adressieren?
Ausgestaltung der Schulsozialarbeit: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Schulsozialarbeit an allen Schulen nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ hochwertig ist? Welche Maßnahmen planen Sie, um sicherzustellen, dass die Schulsozialarbeit an die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen jeder Schule angepasst ist und wie werden Sie sicherstellen, dass die Schulsozialarbeit effektiv zur Förderung eines positiven Schulklimas beiträgt?
Kooperation und Vernetzung: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Schulsozialarbeit eng mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten innerhalb und außerhalb der Schule zusammenarbeitet? Wie werden Sie sicherstellen, dass die Schulsozialarbeit Teil eines umfassenden Netzwerks von Unterstützungsangeboten ist und wie werden Sie sicherstellen, dass die Kommunikation und Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren reibungslos funktioniert?
Partizipation der Schulgemeinschaft: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Schulgemeinschaft, einschließlich Schülerschaft, Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung, aktiv in die Gestaltung und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit einbezogen wird? Wie werden Sie sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Anliegen der Schulgemeinschaft gehört und berücksichtigt werden und wie werden Sie sicherstellen, dass die Schulsozialarbeit transparent und zugänglich ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft?
- Wir Grüne betrachten Schulsozialarbeit als einen wichtigen und unverzichtbaren
Bestandteil an allen Schulen. Bis zum Abschluss des gezielten Ausbaus im Jahr
2025 werden alle Mannheimer Schulen mit Schulsozialarbeit versorgt sein. - Nach einer Evaluierung möchten wir die Kriterien überprüfen und anpassen, um noch
gezielter auf soziale Herausforderungen einzugehen. Unser Ziel ist es, den weiteren
Ausbau so zu gestalten, dass zukünftig alle Schulen mindestens eine 75%-Stelle für
Schulsozialarbeit haben. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf Schulen in
Sozialräumen mit komplexen sozialen Herausforderungen. Bereits im Jahr 2023
haben wir den Antrag im Gemeinderat gestellt, den Stellenanteil der Schulsozialarbeit
an Realschulen in besonders belasteten Stadtteilen zu erhöhen, um schnell und
effektiv Unterstützung für Schüler:innen und Lehrkräfte bereitzustellen. - Wir setzen uns außerdem für den Einsatz von multiprofessionellen Teams an
Schulen ein und streben eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen
Schulsozialarbeit und städtischen Einrichtungen wie der Kindesschutzstelle beim
Jugendamt an, um zeitnah und koordiniert agieren zu können.
Aufgrund der SPD-Anträge wurde die Schulsozialarbeit aufgestockt. Die Einführung eines Standards ist wenig zielführend angesichts ganz unterschiedlicher Bedarfe. Im Fokus muss insbes. Sozialraum 4 und 5 stehen. Entsprechender Antrag, wenn das angestrebte Ziel nicht erreicht wird; ggf. Einstellung eines entsprechenden Betrags bei den Etatberatungen.
Die Qualifikation des Personals zu prüfen bzw. entsprechend die Stellenausschreibung zu formulieren ist Sache der Verwaltung, ebenso die Integrierung von Schulsozialarbeit.
Dass Bedürfnisse und Anliegen der Schulgemeinschaft gehört werden, ist selbstverständlich.
Die CDU steht weiterhin zum flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit in Mannheim.
Wenn zum Schuljahr 2025/2026 eine flächendeckende Schulsozialarbeit erreicht ist, ist im
nächsten Schritt zu prüfen, wo ein weiterer Ausbau notwendig ist. Dies umfasst explizit auch
Grundschulen, zum anderen aber auch den Ausbau vorhandener Stellen nach der Dringlichkeit
des Bedarfs.
- Sicherstellung des Mindeststandards:
Flächendeckende Schulsozialarbeit hat jahrelang unser damaliger Stadtrat Thomas Trüper gefordert und dafür gekämpft. Jahre später kam es bei den Parteien endlich an, wie wichtig dieser Baustein an Schulen ist. Es gibt einen Gemeinderatsbeschluss, der besagt, dass flächendeckend an Schulen Schulsozialarbeit bis 2026 ausgebaut wird. Die Versorgung aller Schulen und der Ausbau müssen erst einmal durchgeführt werden. Wenn Bedarf besteht, wäre es unseres Erachtens sinnvoll, dass der Bedarf individuell von Schulen befriedigt wird. - Qualifikation und Unterstützung des Personals:
Schulsozialarbeit ist ein wichtiger sozialer Beruf, der leider kaum noch wirklich erlernt wird. Der Beruf könnte attraktiver gestaltet werden. Personal müsste immer wieder nach neuesten Erkenntnissen gebrieft, sensibilisiert und unterstützt werden. - Ausgestaltung der Schulsozialarbeit:
Wenn sich alle Betroffenen an der Schule einmal in der Woche untereinander austauschen und kommunizieren, lernen auch die Kinder dazu. Die Rücksicht würde dem Schulklima gut tun. - Kooperation und Vernetzung:
Es müssten Runde Tische mit allen Kooperierenden eingerichtet werden, die eng im Austausch sind und sich immer wieder mit anderen vernetzten. Reibungen können passieren. Um das Beste für die Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, muss man diskutieren und demokratisch auf eine gemeinsame Ebene kommen. Wenn jede*r ihre bzw. seine Expertise einbringt und das Beste für Kinder und Jugendlichen fordert, wird es auch laufen. - Partizipation der Schulgemeinschaft:
Durch den Datenschutz, den wir in Deutschland haben, würde ich es gut finden, wenn nicht die ganze Schülerschaft über Kinder und Jugendliche, die Schulsozialarbeit aufsuchen müssen, informiert wird. Das ist die Angelegenheit der Eltern, Schulsozialarbeiter*innen, Lehrer*innen und der Schulleitung.
Die FDP Mannheim befürwortet die Ausweitung der Schulsozialarbeit auf alle Schularten, auch auf die Berufsschulen, und für Schulen aller Stadtbezirke, wobei die Sozialräume IV und V priorisiert auszustatten sind. Als FDP unterstützen wir den Ausbau bis zu 1,0 VK pro Schule, ergänzt um Springerstellen zum Ausgleich von Fehltagen der Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter in den einzelnen Schulen wegen Krankheit und Urlaub.
Schulsozialarbeit ist wichtig und muss gefördert werden, um Probleme möglichst schon im Ansatz zu lösen. Eine deutliche Ausweitung in den kommenden Jahren wird aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Mannheim nicht möglich sein.
Stärkung der Schulsozialarbeit in den 5er und 4er Sozialräumen und in den SBBZ ist sinnvoll und zielführend. Soziale Probleme in den Familien selbst wie z.B. Arbeitslosigkeit, psychische Krankheiten, Alkohol und Drogen werden hierdurch nicht gebessert.
- Sicherstellung des Mindeststandards:
Das Geld wächst nicht auf den Bäumen, sondern wird Selbstständigen und Angestellten
weggenommen. Insofern sollten im Rahmen einer effizienten Ressourcenallokation keine
überflüssigen Projekte finanziert werden. Die meisten Schulsozialarbeiter fallen in die Kategorie
überflüssig. Die Ausgaben für Schulsozialarbeit sind daher deutlich zu reduzieren. Zwei 0,75 VKStellen
pro Schule halten wir für vollkommenen Quatsch. - Qualifikation und Unterstützung des Personals:
Durch eine deutliche Reduktion des Personals wird es kein Problem sein, ausreichend qualifizierte
Bewerber zu finden. - Ausgestaltung der Schulsozialarbeit:
Wir wollen keine fest installierte Schulsozialarbeit an allen Schulen, sondern nur an den wenigen
Schulen, wo es Sinn macht. An den Schulen ohne fest installierte Schulsozialarbeit ist eine offene
Sprechstunde einmal die Woche ausreichend. Hier gilt es passgenaue Angebote zu machen.
Allgemein gilt es eine Kehrtwende hin zu mehr Eigenverantwortung alias Hilfe zur Selbsthilfe zu
vollziehen. - Kooperation und Vernetzung:
Wer anderen helfen soll, sollte auch für sich selbst sorgen können. Insofern ist es Aufgabe der
Schulsozialarbeiter sich mit den Stellen zu vernetzen, die für ihre Berufsausübung sinnvoll sind. - Partizipation der Schulgemeinschaft:
Für eine offene Diskussionskultur zu sorgen, ist Aufgabe der Schulen. Dass in Beamtenapparaten
eher selten eine Diskussionskultur besteht, ist kein großes Geheimnis. Insofern muss der
Grundsatz „mehr außerschulische Aktivitäten“ statt „mehr Ganztagesschulen“ lauten. Formal sind
ausreichend Beteiligungsmöglichkeiten im Landesschulgesetz verankert. Es ist Aufgabe der
Schulgemeinschaft die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten aktiv zu
3. Wahlprüfstein: Stärkung des schulpsychologischen Dienstes
Die Bereitstellung eines effektiven schulpsychologischen Dienstes ist entscheidend für das Wohlbefinden und die Entwicklung der Schülerschaft. Die aktuellen Ressourcen reichen jedoch nicht aus, um den Bedarf zu decken.
Wir bitten Sie, konkrete Maßnahmen und Zeitpläne anzugeben, um die Stärkung des schulpsychologischen Dienstes zu gewährleisten und damit einen positiven Beitrag zur psychischen Gesundheit und zum Wohlbefinden aller Lernenden in Mannheim zu leisten.
Erweiterung der personellen Ressourcen: Wie werden Sie sicherstellen, dass ausreichend ausgebildetes schulpsychologisches Fachpersonal an allen Schulen zur Verfügung steht, um eine angemessene Beratung und Unterstützung für die Schülerschaft, Lehrkräfte und Eltern zu gewährleisten?
Früherkennung und Prävention: Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um die Früherkennung von psychischen Belastungen und Entwicklungsstörungen bei der Schülerschaft zu verbessern? Wie wollen Sie präventive Programme und Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit an Schulen implementieren?
Kooperation mit anderen Experten: Wie werden Sie sicherstellen, dass der schulpsychologische Dienst effektiv mit anderen Experten wie Fachkräften für Schulsozialarbeit, Lehrkräften, und Gesundheitsdiensten zusammenarbeitet, um eine umfassende Unterstützung für die Schülerschaft zu gewährleisten?
Fortbildung und Supervision: Welche Pläne haben Sie, um schulpsychologisches Fachpersonal regelmäßige Fortbildungen und Supervision anzubieten, um seine professionelle Kompetenz zu stärken und sicherzustellen, dass es den aktuellen Anforderungen gerecht wird?
Erreichbarkeit und Zugänglichkeit: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Schülerschaft, Lehrkräfte und Eltern leicht Zugang zum schulpsychologischen Dienst haben und dass ihre Anliegen vertraulich und zeitnah bearbeitet werden?
In Baden-Württemberg liegt die Zuständigkeit für schulpsychologische
Beratungsdienste beim Land und nicht bei den Kommunen. Die Fachkräfte der
Schulsozialarbeit arbeiten eng mit Schulpsycholog:innen zusammen. Durch den
Ausbau der Schulsozialarbeit werden mehr unterstützende Angebote geschaffen.
Gemeinsam entwickeln sie Lösungsansätze für Prävention und Intervention, was
allen zugute kommt. Die enge Zusammenarbeit von Schulsozialarbeit und
schulpsychologischen Beratungsdiensten fördert auch den Austausch mit
Lehrkräften, Schulleitung, Jugendamt, Gesundheitsdiensten und anderen
Beratungsstellen.
Antragstellung im Rahmen der Etatberatungen (ggf. als Vorratsbeschluss), Voraussetzung: geeignete Personen sind verfügbar.
Früherkennung und Prävention, ebenso wie Kooperation mit Experten, Fortbildung und Supervision ist Sache der Verwaltung, Begleitung und Bitte um Bericht im Rahmen der Ausschussarbeit.
Neben der Schulsozialarbeit sind schulpsychologische Beratungsstellen eine wichtige
Unterstützung für Schüler – und darüber hinaus für Eltern und Lehrkräfte.
Für schulpsychologische Beratungsstellen ist die Zusammenarbeit mit Beratungslehrkräften an
den Schulen essenziell. Perspektivisch muss jeder Schule eine Beratungskraft zur Verfügung
stehen.
- Erweiterung der personellen Ressourcen:
Kinder- und Jugendpsycholog*innen gibt es meines Erachtens zu wenige. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass schulpsychologisches Fachpersonal beim Schulamt fehlt. Ich werde mich erkundigen und gegebenenfalls nachfragen. - Früherkennung und Prävention:
Das ist meiner Meinung nach eine Aufgabe des Arztes. Frauenärzte könnten Familien schon in der Schwangerschaft darauf sensibilisieren und beraten, falls es dazu kommt, was getan werden muss und kann. Es könnten vielleicht bei Einschulungstests auch Tests mit zu psychichener Belastung durchgeführt werden - wobei man es natürlich nicht garantieren kann. - Kooperation mit anderen Experten:
Auch hier müsste ein Netzwerk aufgebaut werden, das sich regelmäßig trifft, um die Kommunikation und den Austausch mit allen Betreffenden zu sichern. - Fortbildung und Supervision:
Das ist eine Aufgabe des Landes. Die Frage ist natürlich berechtigt, allerdings sind wir leider als Partei DIE LINKE nicht im Landtag vertreten und können lediglich beantragen, dass die Stadt Mannheim dies beim Land Baden-Württemberg einfordert. Die im Landtag vertretenen Parteien müssten sich untereinander verständigen. Der Bedarf an entsprechenden Themen wächst. Das aktuelle Angebot reicht nicht aus, also muss es aufgestockt werden. - Erreichbarkeit und Zugänglichkeit:
Siehe Antwort zu Frage Fortbildung und Supervision!
Die Schulpsychologischen Beratungsstellen sind nach der Verwaltungsvorschrift „Richtlinien für die Bildungsberatung“ Teil des Oberschulamts und damit vom Land Baden-Württemberg finanziell auszustattende Einrichtungen. Als FDP Mannheim befürworten wir einen Ausbau dieser Beratungsangebote.
Hier gilt das zu Wahlprüfstein 2 gesagte ebenfalls.
Die Möglichkeiten des Schulpsychologischen Dienstes wird von Laien oft überschätzt. Psychologische Krankheiten gehören in die Hände von Spezialisten. Da jeder Einzelfall anders gelagert ist.
- Erweiterung der personellen Ressourcen:
Das Geld wächst nicht auf den Bäumen, sondern wird Selbstständigen und Angestellten
weggenommen. Insofern sollten im Rahmen einer effizienten Ressourcenallokation keine
überflüssigen Projekte finanziert werden. Die meisten Schulpsychologen fallen in die Kategorie
überflüssig. Die Ausgaben für den schulpsychologischen Dienst sind daher deutlich zu reduzieren. - Früherkennung und Prävention:
Psychische Belastungen zu erkennen, ist Aufgabe der Betroffenen. Im Internet gibt es vielfältige
Hilfsangebote, in denen man sich anonym austauschen kann. Die Schule sollte sich auf ihre
Kernaufgabe, nämlich die Wissensvermittlung, zurückbesinnen und nicht zum Jobmotor für die
Sozialindustrie ausarten. - Kooperation mit anderen Experten:
Wer anderen helfen soll, sollte auch für sich selbst sorgen können. Insofern ist es Aufgabe der
Schulpsychologen sich mit den Stellen zu vernetzen, die für ihre Berufsausübung sinnvoll sind. - Fortbildung und Supervision:
Jeder Angestellte hat für eine adäquate Arbeitsleistung zu sorgen. Es ist Angestellten zuzumuten,
sich auf formelle oder informelle Weise eigenständig fortzubilden. Wer nicht in der Lage ist, eine
adäquate Arbeitsleistung zu vollbringen, dem ist zu kündigen. - Erreichbarkeit und Zugänglichkeit:
Dadurch, dass sich der schulpsychologische Dienst unserer Meinung nach nicht um jedes
Wehwehchen, sondern nur um Härtefälle kümmern soll, ergibt sich eine zeitnahe Bearbeitung von
selbst. Die Vertraulichkeit ist bereits jetzt verpflichtend und strafrechtlich in § 203 StGB
verankert. Wer sich daran nicht hält, den gilt es anzuzeigen und zu entlassen.
4. Wahlprüfstein: Bekämpfung von Mobbing in Schulen
Mobbing ist ein ernstes Problem, das nicht nur das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der betroffenen Schülerschaft – häufig sogar lange über die Schulzeit hinaus – beeinträchtigt, sondern auch das Lernumfeld und das Schulklima negativ beeinflusst. Insbesondere die Zunahme von Mobbing durch mobile Endgeräte und die Nutzung sozialer Medien erfordert dringende Maßnahmen.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um Mobbing in Schulen effektiv zu bekämpfen und ein sicheres und respektvolles Lernumfeld für alle Lernenden zu gewährleisten.
Prävention und Aufklärung: Wie werden Sie sicherstellen, dass Präventionsmaßnahmen gegen Mobbing, auch im Zusammenhang mit mobilen Endgeräten und sozialen Medien, in allen Schulen umgesetzt werden? Welche Programme und Maßnahmen planen Sie, um die Schülerschaft über die Auswirkungen von Mobbing und Cybermobbing frühzeitig aufzuklären und sie zu einem respektvollen und verantwortungsvollen Umgang miteinander zu ermutigen?
Schulische Intervention: Wie werden Sie sicherstellen, dass Schulen angemessen auf Mobbingvorfälle reagieren und Opfern Unterstützung und Schutz bieten? Welche Richtlinien und Verfahren werden Sie einführen, um Mobbingvorfälle zu melden, zu untersuchen und angemessen zu sanktionieren?
Stärkung der sozialen Kompetenz: Wie werden Sie sicherstellen, dass Maßnahmen und Konzepte zur Stärkung der sozialen Kompetenz der einzelnen Lernenden im Klassenverband gefördert und weiterentwickelt werden? Wie werden Sie sicherstellen, dass dabei auch die Angebote von externen Kooperationspartnern angenommen und gegebenenfalls finanziert werden?
Stärkung der digitalen Kompetenzen: Welche Maßnahmen planen Sie, um die digitalen Kompetenzen von Lernenden zu stärken und sie darin zu unterstützen, sich sicher und verantwortungsbewusst im Internet und in sozialen Medien und auf sozialen Netzwerken zu bewegen? Wie werden Sie Lehrkräfte und Eltern in der Vermittlung von Medienkompetenz und Cybersicherheit unterstützen?
Kooperation mit Eltern und externen Partnern: Wie werden Sie sicherstellen, dass Eltern in die Präventions- und Interventionsmaßnahmen gegen Mobbing eingebunden werden und dass sie Unterstützung erhalten, um ihre Kinder auch im Umgang mit mobilen Endgeräten und sozialen Medien zu begleiten? Welche Partnerschaften planen Sie mit externen Organisationen, um die Bekämpfung von Mobbing und Cybermobbing zu verstärken? Wie stellen Sie sicher, dass Kompetenz und Erfahrungswissen, welche auch verstärkt die Opfer im Fokus haben, in die konzeptionelle Gestaltung, deren Maßnahmen und Umsetzung einfließen?
Evaluation und Monitoring: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen gegen Mobbing regelmäßig überprüft und evaluiert wird? Welche Indikatoren werden Sie verwenden, um den Erfolg bei der Reduzierung von Mobbing, auch von Cybermobbing, zu messen?
- Wir möchten die vorhandenen Programme zur Aufklärungsarbeit, z.B. POWER UP,
an Schulen sichern und deutlich ausbauen. Beratungs- und Selbsthilfestrukturen
wollen wir weiter stärken und insbesondere Beratungen für Jugendliche, trans*
Personen, queere Geflüchtete und Regenbogenfamilien bedarfsgerecht ausbauen. - Angebote und Kampagnen des Landes, wie z.B. “Bitte was?! - Kontern gegen Fake
und Hass” werden einbezogen. - Mit MaJO (Mannheimer Jugend Online) gibt es eine Onlineplattform für die
Medienbildung für Kinder und Jugendliche. Um die soziale Medienkompetenz der
Mannheimer Kinder und Jugendlichen unabhängig von schulischem Engagement
weiter zu stärken, haben wir im städtischen Haushalt 2024 eine volle Stelle für
Medien und Digitales für die offene Kinder- und Jugendarbeit beantragt.
Schulung aller Lehrkräfte, um Verständnis für und Einfühlung in Mobbingopfer zu entwickeln, Sensibilisierung der Eltern durch entsprechende Elternabende; vor allem aber: Einführung einer verpflichtenden Unterrichtseinheit „Empathie“, die von einer entsprechend ausgebildeten Lehrkraft umgesetzt wird; Schaffung entsprechender, auch personeller, ‚Schutzräume‘, in die sich Opfer zurückziehen bzw. die sie in akuter Situation aufsuchen können; konsequente, vom Opfer aus gedachte Verfolgung von Vorfällen, die die Täter, nicht die Opfer sanktionieren.
Finanzierung externer Angebote ggf. über den Schuletat; ggf. Antrag bei der Verwaltung durch Ausschussmitglieder.
Vermittlung von Medienkompetenz durch Aufnahme in Lehrpläne Landessache.
Bitte um Evaluations-Bericht im Ausschuss; Anwendung von Kriterien und Indikatoren Sache der Verwaltung.
Zur Bekämpfung von Mobbing an Schulen ist die frühzeitige Thematisierung des Problems
zentral. Hierzu bedarf es Kooperationen verschiedener Institutionen wie Polizei, aber auch des
Stadtmedienzentrums mit den Schulen. Neben den Schülern sind hier auch die Eltern
miteinzubeziehen. Einem Verbot mobiler Endgeräte während des Unterrichts in Grundschulen
stehen wir offen gegenüber.
- Prävention und Aufklärung:
Kinder müssen von zuhause aus schon Präventionsmaßnahmen und Aufklärung von den Eltern mit ihrem ersten Smartphone bekommen. In den weiterführenden Schulen gibt es Veranstaltungen für Schüler und Eltern, wie man mit dem Internet umgeht. Das reicht natürlich bei weitem nicht aus. Diese Veranstaltungen könnten häufiger stattfinden. Im Lehrplan könnte ein Fach dafür eingerichtet werden. - Schulische Intervention:
Es sollten Präventionsmaßnahmen an allen Schulen stattfinden. Sanktionen sind keine Lösungen. Opfer müssten eine Anlaufstelle haben, wo sie ihre Sorgen und Nöte kommunizieren können. - Stärkung der sozialen Kompetenz:
Wir waren die einzige Fraktion im Gemeinderat, die gegen die Erhöhung der Gebühren für die Mittagsverpflegung gestimmt hat. Unser Ziel ist, dass auch in den Schulkantinen die Mittagsverpflegung der Kinder kostenlos wird, da sie gerade bei Eltern mit mehreren schulpflichtigen Kindern eine große finanzielle Belastung darstellen kann. Die Chancengleichheit und soziale Stärkung fängt schon bei der Mittagsverpflegung der Kinder an. - Stärkung der digitalen Kompetenzen:
Wir unterstützen den Gedanken, dass Kinder und Jugendliche in den Sozialen Medien sicher und sozial verantwortungsvoll unterwegs sind. Fachkräfte für Medienpädagogik könnten Schulen vor Ort besuchen und für den Umgang mit dem Thema sensibilisieren. - Kooperation mit Eltern und externen Partnern:
Wir unterstützen das Projekt MAUS an Grundschulen. In der nächsten Neukonzipierung von MAUS könnte die Psychologische Beratungsstelle in Mannheim über das MAUS-Programm ihre Arbeit anbieten. Oftmals erschwert sich der Zugang für Kinder, weil sie sich nicht trauen, sich bei jemanden Hilfe zu holen, oder keine Anlaufstelle kennen. Daher wäre der Zugang zur Psychologischen Beratungsstelle direkt vor Ort einfacher für die Kinder. In den weiterführenden Schulen könnte man es in den Unterricht einbauen. Es muss nur gewährleistet werden, dass alle Beteiligten für dieses sensible Thema auch die Kenntnisse und den Umgang mit der Beratung haben. - Evaluation und Monitoring:
Es muss gewährleistet werden, dass der Austausch und die Gespräche zwischen den Beteiligten auf allen Ebenen immer wieder stattfinden.
Mobbing ist für die Betroffenen äußerst belastend. An Schulen ist Mobbing seit Jahrzehnten besonders verbreitet. Durch die sozialen Medien werden die diskriminierenden Inhalte stärker gestreut und die Angriffe sind nicht mehr auf die Zeit in der Schule begrenzt. Deshalb stellt Mobbing heute für die Betroffenen eine weitaus stärkere Belastung dar als früher. Nach Auffassung der FDP lässt sich Mobbing durch Aufklärung der für die Einzelnen verheerenden Folgen begegnen. Diese Aufklärung sollte im Unterricht eingebunden sein, sowie durch Schulsozialarbeit und den Psychologischen Dienst thematisch aufgegriffen werden. Um dem Fotografieren der Mobbingopfer und dem Verbreiten diskriminierender Inhalte direkt zu begegnen, unterstützen wir, dass an den Schulen die Nutzung von Smartphones während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht erlaubt wird bzw. dass die WLAN-Netze nicht von privaten Handys genutzt werden können.
Dies sollte im Rahmen der vorhandenen Schulsozialarbeit und schulpsychologischem Dienst in enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungen angegangen werden. Erforderliche Maßnahmen sind zwischen Schule und Bildungs-Dezernat zu klären.
Mobbing in den Schulen hat es schon immer gegeben. Die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und der sozialen Kompetenz sollten hier ganz im Vordergrund stehen.
- Prävention und Aufklärung:
Schule ist ein unfreiwilliger Zusammenschluss von Menschen. Die beste Prävention gegen
Mobbing ist die Zeit, die Menschen unfreiwillig auf engstem Raum miteinander verbringen
müssen, zu reduzieren. Hierzu ist es wichtig, dass alle Ganztagesschulen – egal, ob verbindlich
oder freiwillig – abgeschafft und in Halbtagesschulen mit flexiblen Nachmittagsangeboten
(konkret: Hort bzw. AGs) umgewandelt werden. Dies würde Druck aus dem Kessel nehmen. - Schulische Intervention:
Die wichtigste Intervention ist die Zeit, die Mobbingopfer mit ihren Peinigern verbringen müssen,
zu reduzieren. Hierzu ist es wichtig, dass alle Ganztagesschulen – egal, ob verbindlich oder
freiwillig – abgeschafft und in Halbtagesschulen mit flexiblen Nachmittagsangeboten (konkret:
Hort bzw. AGs) umgewandelt werden. Dies wäre für Betroffene eine echte Hilfe. - Stärkung der sozialen Kompetenz:
Die bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten von Nachsitzen bis Schulverweis sind – wenn sie
konsequent angewandt werden – ausreichend, um ein sozial adäquates Miteinander zu
gewährleisten. - Stärkung der digitalen Kompetenzen:
Digitale Kompetenzen zu stärken, ist sehr wichtig. Sollten wir den Einzug in den Gemeinderat
schaffen, werden wir beantragen, dass die Stadt Mannheim bei der Elite-Uni MIT die Erstellung
eines Informatik-Grundlagenkurses für Schüler in Auftrag gibt, der up to date ist und fachlich auf
hohem Niveau ist. Der von der MIT entwickelte Informatik-Grundlagenkurs soll allen Schülern –
egal welcher Schulform – als freiwillige AG angeboten werden und von deutschsprachigen
Informatik-Studenten als Tutoren vor Ort betreut werden. Im Idealfall wird hierdurch der
Grundstein dafür gelegt, dass in Mannheim ein IT-Unternehmen der Größenordnung von SAP
entsteht, tausende Arbeitsplätze geschaffen werden und Millionen an Gewerbesteuer fließen. - Kooperation mit Eltern und externen Partnern:
Der Staat ist kein Babysitter. Bei Mobbingfällen ist es Aufgabe der Schüler bzw. ihrer Eltern sich
eigeninitiativ an die Schule bzw. Polizei und Anwälte zu wenden. - Evaluation und Monitoring:
Wir werden eine Datenerhebung beantragen, die messen soll, in welchem Ausmaß Mobbing an
Ganztagesschulen häufiger vorkommt als an Halbtagesschulen. Hieraus könnte man abschätzen,
in welchem Ausmaß Mobbing reduziert werde könnte, wenn man Ganztagesschulen – egal, ob
verbindlich oder freiwillig – abschafft und in Halbtagesschulen mit flexiblen
Nachmittagsangeboten (konkret: Hort bzw. AGs) umwandelt.
5. Wahlprüfstein: Verbesserung der Bildung und Teilhabe für alle Lernenden
Bildung und Teilhabe sind grundlegende Rechte, die allen Lernenden zugutekommen sollten. Jedoch zeigt sich eine problematische Diskrepanz zwischen denjenigen, die anspruchsberechtigt sind, und denen, die tatsächlich die Leistungen erhalten. Wir sehen die Dringlichkeit, diese Lücke zu schließen und allen Lernenden die gleichen Chancen zu ermöglichen.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um die Bildungs- und Teilhabechancen für alle Lernenden in Mannheim zu verbessern und sicherzustellen, dass kein Kind aufgrund von bürokratischen Hürden oder mangelnder Information von diesen wichtigen Leistungen ausgeschlossen wird.
Analyse der Barrieren: Wie werden Sie die Ursachen identifizieren, warum nur ein Teil der anspruchsberechtigten Lernenden die Bildungs- und Teilhabeleistungen erhält? Welche Maßnahmen planen Sie, um die Hindernisse zu beseitigen, die den Zugang zu diesen Leistungen erschweren?
Information und Aufklärung: Wie werden Sie sicherstellen, dass alle Lernenden, Eltern und Erziehungsberechtigten, insbesondere auch Menschen ohne Deutschkenntnisse und / oder Analphabeten, über ihre Rechte und die verfügbaren Bildungs- und Teilhabeleistungen informiert sind? Welche Strategien werden Sie verfolgen, um die Transparenz und Zugänglichkeit dieser Informationen zu verbessern?
Vereinfachung der Antragsverfahren: Welche Maßnahmen planen Sie, um die Antragsverfahren für Bildungs- und Teilhabeleistungen zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen? Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Antragsstellung für alle anspruchsberechtigten Lernenden und ihre Familien unkompliziert und zeitnah erfolgen kann?
Kooperation mit Schulen und sozialen Einrichtungen: Wie werden Sie Schulen und soziale Einrichtungen dabei unterstützen, die Bedürfnisse der anspruchsberechtigten Lernenden zu erkennen und sie bei der Beantragung und Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen zu unterstützen?
Evaluation und Monitoring: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen regelmäßig überprüft und evaluiert wird? Welche Indikatoren werden Sie verwenden, um den Fortschritt bei der Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen aller Lernenden zu messen?
- Das Bundesprogramm "Bildung und Teilhabe" ist von herausragender Bedeutung, da
es Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu kulturellen und
Bildungsaktivitäten ermöglicht, die ihre Familie finanziell überfordern oder ihnen
sogar verwehrt bleiben würden. Dieses Programm fördert nicht nur die
Chancengleichheit, sondern trägt auch maßgeblich zur Vermeidung von sozialer
Ausgrenzung bei. - Es ist von entscheidender Bedeutung, dass berechtigte Familien das “Bildung und
Teilhabe”-Programm auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Ein wichtiger Schritt in
diese Richtung ist der Ausbau von Familienkitas, die eine breite Palette an
Elternarbeit, einschließlich Beratungsleistungen, anbieten. - Auch die Erweiterung der Schulsozialarbeit eröffnet zusätzliche Möglichkeiten, Eltern
zu erreichen. Neben individuellen Beratungsgesprächen werden Familien dabei auf
ihre Ansprüche hingewiesen und unterstützt.
Es ist zu vermuten, dass die bürokratischen, vielleicht auch sprachlichen Hürden, zu hoch sind. Daher ist die Verwaltung aufgefordert, diese Hürden, in Zusammenarbeit mit dem GEB, abzubauen.
An der Abendakademie gibt es ein sehr gutes Angebot am Grundbildungszentrum (Leitung: Helga Hufnagel). (s.o.)
Die Gestaltung von Antragsverfahren ist Sache der Verwaltung, die entsprechende Vorschläge machen muss; ggf. Anregung durch entsprechende Anträge, Diskussion und Beschluss im Ausschuss.
Sobald die Schulen / Lehrende Missstände erkennen und benennen, sind Verwaltung / Schulamt / Jugendamt – ggf. auf dem Weg über die Politik – zu informieren und um Abhilfe zu bitten.
Evaluation und Monitoring durch Verwaltung, Bitte um Bericht seitens der Politik.
Ziel ist es, so viele Berechtigte wie möglich über ihre Ansprüche zu informieren. Dabei muss
aber anerkannt werden, dass man nie alle Personen wird erreichen können und für den letzten
Teil ein unverhältnismäßig hoher Aufwand notwendig wäre. Kernbestandteil ist die
transparente Kommunikation der Angebote in Bildungseinrichtungen.
- Analyse der Barrieren:
Wir bekommen in Gesprächen immer wieder mit, dass nach wie vor noch sehr viele Familien das Bildungs- und Teilhabeangebot nicht kennen. Wir haben als Partei DIE LINKE eine AG Bildung, die sich unter anderem mit mit dem Thema auseinandergesetzt und dazu einen Informations-Flyer erstellt hat. Diesen Flyer verteilen wir an unseren Infoständen und Veranstaltungen an die Familien oder Alleinerziehenden, die wir ansprechen. Wir informieren sie niederschwellig, was ihnen zusteht und welche Möglichkeiten es gibt. - Information und Aufklärung:
Informationsflyer könnten Schulen schon bei der Anmeldung der Kinder den Eltern mitgeben. Bei Sprachbarrieren oder Leseproblemen müsste eine mündliche Beratung, am besten in der jeweiligen Muttersprache, erfolgen. - Vereinfachung der Antragsverfahren:
Deutschland ist ein Land mit hohen bürokratischen Hürden, die wir auf kommunaler Ebene leider nicht so einfach lösen können. Vereinfachung und Unterstützung siehe Antworten zu den obigen beiden Fragen! - Kooperation mit Schulen und sozialen Einrichtungen:
Siehe oben! Wir fordern systematische Aufklärung in mündlicher und schriftlicher Form sowie unbürokratische Antragsmöglchkeiten, um auch wirklich die zu erreichen, für die diese Leistungen vor allem gedacht sind. - Evaluation und Monitoring:
Es müssten alle Involvierten an einem Strang ziehen. Wenn die Informationen in allen wichtigen Ebenen ausliegen, würde es für Familien sehr hilfreich sein. Die verschiedenen Einrichtungen und Ebenen müssten regelmäßige Monitoringgespräche führen, um die Informationspolitik und Aufklärung zu optimieren bzw. neuen Gegebenheiten anzupassen, z.B. bei veränderten Schwerpunkten der Herkunftsländer der Familien.
Um die Bildungs- und Teilhabechancen für alle Schülerinnen und Schüler in Mannheim zu verbessern, befürwortet die FDP, die Schulen so mit Lernmitteln auszustatten, dass diese ausgeliehen werden können und nicht zu Schuljahresbeginn von den Eltern beschafft werden müssen (Lernmittelfreiheit). Diese Maßnahme sichert unbürokratisch die Versorgung mit Lernmitteln, insbesondere Schulbüchern und ist unabhängig davon, ob Eltern über Deutschkenntnisse verfügen oder nicht.
Ziel muss es sein, möglichst allen Lernenden die Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Entsprechende Kooperationen von Schulen, Vereinen, anderen Bildungseinrichtungen müssen entsprechend unterstützt und gefördert werden.
Es gibt letzten Endes nichts was man nicht verbessern kann oder könnte.
Die Lernschwachen, die Sozialschwachen und die bereits sozial Abgehängten sind jedoch vorrangig zu fördern und im Selbstbewusstsein zu stärken.
- Analyse der Barrieren:
Einerseits hat der Staat die Pflicht, die Angebote ausreichend bekannt zu machen. Andererseits
haben die Betroffenen bzw. die Eltern auch die Pflicht sich selbst zu informieren. Der Staat ist
kein Babysitter. - Information und Aufklärung:
Google Translate ist ein kostenfreies Angebot, das Menschen ohne Deutschkenntnisse zumindest
einen groben Überblick ermöglicht. Wer Analphabet ist, soll sich an die Kontaktperson wenden,
die ihn oder sie sie nach Deutschland gebracht hat. Der Staat ist kein Babysitter. - Vereinfachung der Antragsverfahren:
Die Stadt Mannheim sollte im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge niedrigschwellige
Sprachangebote anbieten, die unbürokratisch in Anspruch genommen werden können. Das heißt:
ohne kompliziertes Antragsverfahren. - Kooperation mit Schulen und sozialen Einrichtungen:
Der Staat ist kein Babysitter. Die eigenen Bedürfnisse zu erkennen, ist Aufgabe der Betroffenen
bzw. der Eltern. - Evaluation und Monitoring:
Wenn Geld ausgegeben wird, ist es wichtig, dass eine Evaluation stattfindet. Welche KPIs
(Kennzahlen) hierfür heranzuziehen sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Sozialpolitik muss
für die Betroffenen gemacht werden und nicht für die Sozialindustrie. Oftmals entsteht ein
gegenteiliger Eindruck.
6. Wahlprüfstein: Bewältigung des Mangels an Kindergartenplätzen und Entlastung der Grundschulen
Der Mangel an Kindergartenplätzen belastet nicht nur die Familien, sondern führt auch zu einer Überlastung der Grundschulen, insbesondere durch die vorzeitige Einschulung vieler Kinder ohne die notwendige Schulreife. Es ist entscheidend, Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen und eine qualitativ hochwertige Bildung für alle Kinder sicherzustellen.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um den Mangel an Kindergartenplätzen zu beheben, die frühkindliche Bildung zu stärken und die Überlastung der Grundschulen zu reduzieren.
Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze:
Wie werden Sie sicherstellen, dass ausreichend Kindergartenplätze geschaffen werden, um den Bedarf aller Kinder zu decken und die Überlastung der Grundschulen zu reduzieren? Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um die Schaffung neuer Kindertageseinrichtungen zu beschleunigen und die Verfügbarkeit von Plätzen in bestehenden Einrichtungen zu erhöhen?
Förderung der frühkindlichen Bildung:
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Qualität der frühkindlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Kinder eine umfassende und hochwertige Förderung erhalten? Wie werden Sie sicherstellen, dass die frühkindliche Bildung gezielt auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder abgestimmt ist und sie optimal auf den Schuleintritt vorbereitet?
Unterstützung der Grundschulen:
Wie werden Sie die Grundschulen bei der Bewältigung der Überlastung unterstützen, die durch die vorzeitige Einschulung vieler schulunreifer Kinder entstanden ist? Welche Maßnahmen planen Sie, um die Lehrkräfte zu entlasten und zusätzliche Ressourcen bereitzustellen, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerschaft eingehen zu können?
Flexibilität bei der Einschulung:
Wie werden Sie sicherstellen, dass die Einschulung der Kinder nicht ausschließlich an ihrem Geburtsdatum, sondern vielmehr an ihrer individuellen Entwicklung und Schulreife orientiert ist? Welche Maßnahmen werden Sie einführen, um eine flexible Einschulung zu ermöglichen und sicherzustellen, dass alle Kinder zum optimalen Zeitpunkt eingeschult werden?
Partizipation der Schulgemeinschaft:
Wie werden Sie die Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen in die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bewältigung des Mangels an Kindergartenplätzen und zur Entlastung der Grundschulen einbeziehen? Welche Mechanismen werden Sie einführen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Anliegen der Schulgemeinschaft angemessen berücksichtigt werden?
- Um die bestmögliche Teilhabe für Kinder zu gewährleisten und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, ist ein dringender Ausbau von weiteren KiTa-Plätzen in allen Mannheimer Stadtteilen erforderlich.
- Die Grüne Fraktion hat die Standortkonzeptionen zum Ausbau der vorschulischen Kinderbetreuung begleitet und unterstützt. Dabei haben unsere Mandatsträger:innen vor Ort ihre Kenntnisse und Expertise eingebracht. Mittlerweile sind die Standortkonzeptionen für alle Stadtbezirke abgeschlossen und die benötigten Kitas für die nächsten Jahre beschlossen worden. Wir streben in der nächsten Wahlperiode die Umsetzung aller benannten und benötigten Standorte an.
- Neben den baulichen Maßnahmen müssen wir uns dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Pädagogik stellen. Mit dem notwendigen KiTa-Ausbau und mehr Ganztagsplätzen wird die benötigte Zahl an Betreuungspersonal weiter steigen. Daher wollen wir Grüne die erfolgreichen Ausbildungsmodelle der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) und des “Direkteinstiegs KiTa” für Quereinsteiger:innen weiter ausbauen und auch für freie Träger attraktiv gestalten.
- Es ist uns wichtig, dass es in jedem Stadtteil mindestens ein städtisches KiTa-
Angebot gibt, das räumlich, fachlich und personell gut ausgestattet ist. - Um den aktuellen Anforderungen und der Lebensrealität von Familien gerecht zu werden und Bildungsgerechtigkeit umzusetzen, wollen wir außerdem den Ausbau der Ganztagsbetreuung fortsetzen.
Auf Bürokratieabbau und Entgegenkommen in der Verwaltung hinwirken (vor allem in Bezug auf private bzw. Freie-Träger-Initiativen); Entlastung durch Einrichtung von „Spielgruppen“; Erhöhung der Anzahl von Naturkindergärten; Beschleunigung von Baumaßnahmen durch Zuständigkeit der BBS (Bau- und Betriebsservice GmbH) für den Bau und die Bewirtschaftung von Kindertagesstätten; Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Bauanträgen; Ausführung in modularer Bauweise; höhere finanzielle Unterstützung der freien Träger im investiven Bereich (s. Antrag der SPD von Anfang dieses Jahres).
Förderung frühkindlicher Bildung durch Höherqualifizierung und bessere Bezahlung des Personals z.B. durch ein akademisches Studium mit entspr. Abschluss; Pflichtkindergartenjahr vor Eintritt in die erste Klasse, auch zur Entlastung der Grundschulen.
Einschulung nach individueller Prüfung der Kinder und Empfehlung durch entsprechende Fachkraft.
Einbeziehung der Schulgemeinschaft durch regelmäßige Runde Tische unter Einbeziehung von Verwaltung und Politik.
Den Mangel an Kindergartenplätzen beheben wir dann, wenn ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht. Für die CDU liegt der Fokus jedoch immer auf Qualität vor Quantität. Um mehr Fachpersonal zu gewinnen, werden wir uns neben der Erhöhung von Ausbildungskapazitäten, die erst längerfristig wirken, als kurzfristige Maßnahmen für die kostenfreie Kinderbetreuung
für Erzieherinnen und Erzieher, die Ausstellung von Parkausweisen für Erzieherinnen und Erzieher rund um die Einrichtung, die Unterstützung in Einrichtungen des Sozialraums 4 und 5 durch Sozialarbeiter, den Ausbau von Familienkitas, die Übertragung des Offenburger Modells auf Mannheim und die Einrichtung einer App für eine höhere Effizienz der Betreuung und im
Optimalfalls mehr Betreuungsplätze ein.
Langfristig sehen wir eine bessere Unterstützung der freien Träger sowie die Entwicklung eines Mannheimer Kitabaukastens für schnellere Fortschritte beim Bau von Einrichtungen als zwingend erforderlich.
- Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze:
Wir waren als Fraktion LI.PAR.Tie. im Lenkungsausschuss Kita involviert. Es ging um Flächen in allen Mannheimer Stadtteilen, auf denen Kitas auch gebaut werden können. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, den der Fachbereich angeht. Es ist uns allen allerdings damit nicht geholfen, wenn wir keine Erzieher*innen haben. Daher lautet unser Appell, den Beruf Erzieher*in attraktiver zu gestalten. Er muss gut bezahlt werden und die Fachkräfte müssen faire Arbeitsbedingungen haben. Wir haben dazu auch ein Antrag im Gemeinderat eingebracht: A083/2024 „Personalnotstand aktiv angehen - Arbeitsmarktzulage für alle pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Horten gewähren“. Denn solange wir den Personalnotstand nicht beseitigen, werden wir weiterhin nicht ausreichend viele Kitaplätze anbieten können. - Förderung der frühkindlichen Bildung:
Die Kitagebühren sollten zwischen den Einrichtungen der Stadt Mannheim und der freien Träger nicht unterschiedlich sein. Freie Träger sollten sich wegen den großen Unterschiede an die Maßnahmen und Konzepte der Stadt Mannheim halten. Es gibt freie Träger, bei denen der Kitaplatz 900 Euro kostet. Die meisten Familien können sich derartige Gebühren gar nicht leisten. Um der Chancengleichheit, von der immer gesprochen und die so sehr beschworen wird, gerecht zu werden, müssen Kitas für alle Kinder kostenlos angeboten werden. Diese wichtige Forderung von uns ist in vielen Bundesländern längst Realität und entsprechend auch eher eine Frage der Landespolitik, zumal sich eine einzelne Kommune wie Mannheim die gesamte Gebührenübernahme kaum leisten kann.
Auch Lehrkräfte sind Landessache, da hat die Kommune leider keinen Spielraum. Die vorhandenen Lehrer*innen dürfen sich die Schulen aussuchen, in denen sie unterrichten wollen. Das ist auch gut so. Allerdings müssen die zuständigen Behörden Lehrer*innen darauf sensibilisieren, dass sie auch in Schulen lehren, die im Sozialraum 4 oder 5 angesiedelt sind. Eine erhöhte Bereitschaft, dort zu unterrichten, wäre schon eine Förderung der Kinder. - Unterstützung der Grundschulen:
Auch hier braucht es das nötige Personal. Das Land sollte die Gespräche mit Lehrer*innen suchen und deren Bedarf und Anliegen ernst nehmen. Auch Weiterbildungen können helfen. - Flexibilität bei der Einschulung:
In den 1970er Jahren wurden Kinder erst dann eingeschult, wenn sie tatsächlich schulreif waren. Der Kindergarten musste es bestätigen. Wenn die Kinder nicht schulreif waren, wurden sie in der Vorschulklasse aufgenommen und sie wurden individuell gefördert. Man könnte auch heute ähnliche, an neueren Erkenntnissen angepasste Konzepte entwickeln. - Partizipation der Schulgemeinschaft:
Siehe vorgehende Antworten: Der Dreh- und Angelpunkt ist gut ausgebildetes Personal in ausreichender Anzahl. Das funktioniert nur, wenn der Erzieher*innen-Beruf ausreichend attraktiv ist.
Die FDP Mannheim setzt sich für eine Beschleunigung des Kita-Ausbaus durch Modulbauweise anstatt teurer und langwieriger Architekturwettbewerbe für jede einzelne Kitas und für bessere Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher ein. Zu beiden Themen sind unsere Anträge unter www.fdp-mannheim.de zu finden. Hier unsere Lösungsideen zur Gewinnung pädagogischer Fachkräfte, um dem Mangel an Kindergartenplätzen zu begegnen:
1. Die Verwaltung legt für die pädagogischen Fachkräfte der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen für die nächsten fünf Jahre eine Personalplanung vor, die auf Basis der Vergangenheitswerte die übliche Fluktuation, Weiterbildungen, Mutterschafts- und Erziehungsurlaube sowie anhand der Altersstruktur die absehbaren Renteneintritte der Mitarbeitenden berücksichtigt.
2. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge, um für die pädagogischen Fachkräfte der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen in Teilzeit Anreize zu schaffen, ihre Arbeitszeit auszuweiten, z.B. durch finanziell lohnende Bonussysteme.
3. Die Verwaltung stellt anhand Best Practice Beispielen anderer Kommunen auch aus dem Ausland vor, wie dort der Thematik Fachkräftemangel in den Kinderbetreuungseinrichtungen begegnet bzw. ein Fachkräftemangel verhindert wird und entwickelt Vorschläge, um diese Ideen auch in Mannheim umzusetzen.
4. Die Verwaltung legt ein Konzept vor, um für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen neue pädagogische Fachkräfte zu gewinnen. Mögliche Maßnahmen sind:
a. die Bereitstellung günstigen Wohnraums durch die GBG
b. die Gewährung von Umzugspauschalen
c. die Auszahlung eines Taschengeldes mit Ortsbindungskomponente für an Mannheimer Kinderbetreuungseinrichtung hospitierende Schülerinnen und Schüler sowie Studierende der Sozialpädagogik nach Vorbild von Heidelberg (Drucksache 0006/2024/IV) oder Stuttgart
5. Die Verwaltung legt ein Kommunikationskonzept mit dem Ziel vor, die Expertise der pädagogischen Fachkräfte in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen stärker zu berücksichtigen auch um einen intensiveren Austausch zu aktuellen Entwicklungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen zu fördern.
Die Freien Wähler Mannheimer Liste haben bisher jeden Beschlussvorschlag der Verwaltung mitgetragen, der neue Kinderbetreuungsplätze und damit eine Verbesserung der vorhandenen Situation mit sich gebracht hat. Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang darauf, dass die rot-rot-grüne Mehrheit im Gemeinderat in den vergangenen Jahren einschließlich der Verwaltung den Bedarf an Betreuungsplätzen falsch eingeschätzt und zu wenig Plätze neu geschaffen hat.
Eine Vorbereitung auf die Grundschule durch die Kinderbetreuungseinrichtung ist aber nur möglich, wenn Kinder zumindest im letzten Jahr vor der Einschulung einen Betreuungsplatz erhalten und in der Einrichtung auf die Grundschule "schulfähig" gemacht werden.
Wir haben primär nicht ein Mangel an Kindergartenplätze sondern wir haben ein Mangel an pädagogischen Fachkräften und hier speziell ein Mangel an pädagogischen Fachkräften, welche auch Nachmittags arbeiten können und wollen.
- Schaffung zusätzlicher Kindergartenplätze:
Durch die Zahlung von Löhnen über den Tarifvertrag hinaus gilt es bereits ausgebildete Erzieher abzuwerben und potenzielle Interessenten für den Ausbildungsberuf anzuwerben. Die die im Tarifvertrag festgelegten Löhne entsprechen offensichtlich nicht dem Marktgleichgewicht. Im Fall der Erzieher stellt eine Bezahlung nach Tarifvertrag keinen Schutz der Arbeitnehmer, sondern im Gegenteil sogar eine staatlich verordnete Lohnbremse dar. Eine übertarifliche Bezahlung der Erzieher ist alternativlos, wenn man ein ausreichendes Angebot an Erziehern haben möchte. Alles
andere sind bloß Lippenbekenntnisse. - Förderung der frühkindlichen Bildung:
Solange die Erzieher die Kinder nicht verprügeln und nur in begründeten Ausnahmefällen laut werden, ist eine ausreichende Qualität gegeben. Professoren mit zwei Doktor-Titeln wird man für diese Arbeit nicht gewinnen können. Eine umfassende und hochwertige Förderung, die auf die individuellen Bedürfnisse aller Kinder abgestimmt ist, ist in der Praxis nicht realisierbar. So etwas gibt es nur in traumtänzerischen Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung. - Unterstützung der Grundschulen:
Der Staat ist kein Babysitter. Auch die Eltern haben eine Pflicht. Die adäquaten Maßnahmen der Grundschulen sind: Sitzenbleiben sowie Verweis an entsprechende Hilfsangebote und in letzter Konsequenz an die SBBZ. - Flexibilität bei der Einschulung:
Die gegenwärtige Rechtslage ist vollkommen ausreichend. Wer nicht schulfähig ist, wird zurückgestellt oder kommt ans SBBZ. - Partizipation der Schulgemeinschaft:
Für eine offene Diskussionskultur zu sorgen, ist Aufgabe der Schulen. Dass in Beamtenapparaten eher selten eine Diskussionskultur besteht, ist kein großes Geheimnis. Insofern muss der Grundsatz „mehr außerschulische Aktivitäten“ statt „mehr Ganztagesschulen“ lauten – insbesondere im Grundschulbereich. Das System Schule wieder auf seinen Kernaufgabenbereich zu reduzieren anstatt ihm immer neue Aufgaben aufzubürden, ist die beste Entlastung für alle Beteiligten.
7. Wahlprüfstein: Verbesserung der außerschulischen Betreuung für Kinder
Eine qualitativ hochwertige außerschulische Betreuung ist für viele Eltern unerlässlich, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Angesichts der Tatsache, dass aktuell viele Eltern keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder erhalten, ist dringendes Handeln erforderlich, um die Situation zu verbessern und allen Familien eine bedarfsgerechte Betreuung anzubieten.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um die außerschulische Betreuung für Kinder zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Eltern einen qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Betreuungsplatz für ihre Kinder erhalten können.
Ausbaupläne und Kapazitätserweiterung: Wie werden Sie sicherstellen, dass ausreichend Betreuungsplätze für Kinder in außerschulischen Einrichtungen geschaffen werden, um dem Bedarf aller Eltern gerecht zu werden? Welche konkreten Ausbaupläne und Maßnahmen planen Sie, um die Kapazitäten zu erweitern und Engpässe zu beseitigen?
Bedarfsorientierte Angebote: Wie werden Sie sicherstellen, dass die außerschulische Betreuung bedarfsgerecht ist und den unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnissen der Eltern entspricht? Welche Flexibilität werden Sie bei den Betreuungszeiten und -formaten einführen, um den individuellen Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden?
Qualitätssicherung und Fachkräfte: Welche Standards werden Sie einführen, um die Qualität der außerschulischen Betreuungsangebote sicherzustellen, damit u.a. die Kinder von qualifiziertem und erfahrenem Personal betreut werden? Wie werden Sie sicherstellen, dass ausreichend Fachkräfte für die außerschulische Betreuung zur Verfügung stehen und wie werden Sie ihre Weiterbildung und Entwicklung fördern?
Transparenz und Anmeldeverfahren: Wie werden Sie sicherstellen, dass Eltern leicht Zugang zu Informationen über die außerschulischen Betreuungsangebote haben und dass das Anmeldeverfahren transparent und fair ist? Wie werden Sie sicherstellen, das Verfahren bei der Vergabe auch unterjährig freigewordener Kapazitäten zu beschleunigen? Welche Maßnahmen planen Sie, um Eltern bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu unterstützen und sicherzustellen, dass alle Familien gleichermaßen Zugang haben?
Kooperation mit Schulen und anderen Einrichtungen: Wie werden Sie Schulen und andere Einrichtungen dabei unterstützen, mit externen Betreuungsanbietern zusammenzuarbeiten, um ein nahtloses Übergangs- und Betreuungsangebot für die Kinder sicherzustellen? Wie werden Sie sicherstellen, dass die außerschulische Betreuung in enger Abstimmung mit dem schulischen Angebot steht und den Bildungszielen entspricht?
- Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung durch den Zugang zu Betreuungsangeboten nach dem Unterricht. Doch der Fachkräftemangel stellt die Kommunen vor Herausforderungen.
- Deshalb streben wir eine enge Kooperation mit außerschulischen Bildungspartnern und Vereinen an, die auch beim Ausbau des schulischen Ganztag miteinbezogen werden.
- Unser Ziel ist es, bis 2029 70% der Mannheimer Grundschulen in den gebundenen Ganztag zu überführen. Besonders wichtig ist dabei der zügige Ausbau in Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen (Sozialräume 4 und 5), um allen Kindern echte Bildungschancen zu bieten.
- Zusätzlich zur Unterstützung des Pilotprojekts “Kooperativer Ganztag” an der Brüder - Grimm-Schule in Feudenheim, möchten wir prüfen, ob die schulische Kernzeit durch Betreuungs- und Spielzeit, organisiert von freien Trägern oder sogar Elterngruppen, zu einem ganztägigen Betreuungsangebot für Familien ergänzt werden kann.
s. Antwort zu Wahlprüfstein 6; außerdem Einbeziehung von Vereinen; wichtig: sozialraumabhängige Prüfung der Bedarfe; Qualitätsprüfung und -sicherstellung ist Sache der jeweiligen Einrichtung, ebenso Weiterbildungsangebote. Anmeldeverfahren über ein entsprechendes leicht zugängliches Portal.
Kooperation mit Schulen und anderen Eirichtung ist Sache der Verwaltung bzw. einzelnen Einrichtung.
Für den Ausbau der außerschulischen Betreuung sehen wir großes Potenzial in der strukturierten Einbindung von Vereinen. Wir wollen Sport-, Musik- oder Kulturvereine durch enge Begleitung und geeignete Rahmenbedingungen in die Lage versetzen, das derzeitige Angebot zu ergänzen.
- Ausbaupläne und Kapazitätserweiterung:
Uns ist es bewusst, dass Eltern Probleme mit zu wenigen Betreuungsplätzen haben. Einer der Schlüssel muss die Erweiterung der PIA (Ausbildung praxisintegrierte Ausbildung und Direkteinstieg Kita) sein. - Bedarfsorientierte Angebote:
Auch hier gilt: Solange wir keine jungen Menschen für den Beruf gewinnen können, werden wir es nicht schaffen, Familien und ihrem Bedarf mit den Betreuungszeiten gerecht zu werden. - Qualitätssicherung und Fachkräfte:
Fachkräfte haben die Möglichkeit, an Fortbildungen teilzunehmen. Mit allen Fachkräften könnte man ein Wochenende (Fachkräfte müssten alle dazu bereit sein) eine Weiterbildung umzusetzen.
Als Ausgleich könnten sie einen Bonus für die Teilnahme bekommen. Somit würde man allen Fachkräften ein Angebot mit der Fortbildung unterbreiten und keiner der Kräfte müsste warten, bis die Einrichtung wiederum Erzieher zur Betreuung da hat. - Transparenz und Anmeldeverfahren:
Das städtische MeKi-System (Meldeverfahren für Kitas) ist ein transparentes Verfahren, an dem sich jedes Elternteil anmelden kann. Es wird oftmals gedacht, dass über die freien Träger ein Betreuungsplatz schneller und sicherer funktioniert. Das ist allerdings nicht der Fall, auch freie Träger können bei dem Personalmangel, den auch sie haben, nicht gewährleisten, dass ein freier Platz zur Verfügung steht. - Kooperation mit Schulen und anderen Einrichtungen:
Ganz viele Schulen in Mannheim arbeiten schon mit externen Betreuungsanbietern. Oftmals ist es allerdings ein Raumproblem. Wenn Schulen die Räumlichkeiten nicht haben, können auch Externe die Aufgabe nicht wirklich übernehmen. Es gibt Träger, die Kinder per Bus von der Schule zur Betreuungseinrichtung fahren und wieder zurück bringen. Dies ist allerdings auch eine Kostenfrage für die Eltern und es gewährleistet wiederum nicht die Chancengleichheit für alle Kinder.
Zur Gewinnung pädagogischer Fachkräfte vgl. 6. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Mannheimer Vereine stärker als bisher in die Randzeiten- und Nachmittagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler einbezogen werden, um ein Ganztagesangebot zuverlässig zu gewährleisten. Zudem befürworten wir das Offenburger Modell und würden auch eine KI-optimierte Verteilung der zur Verfügung stehenden Plätze unterstützen, bei der Eltern ihren tatsächlichen Betreuungsbedarf anmelden und so dann mehr Kinder bei gleichen Kapazitäten betreut werden können („Münchner Modell“).
Ein Ausbau der außerschulischen Betreuung kann nur in Abstimmung mit der jeweiligen Schule erfolgen. Ein Ausbau ist auch nur dann möglich, wenn die erforderlichen Raumkapazitäten vorhanden sind. Ein Ausbau kann nur im Rahmen der vorhandenen oder noch zu beschließenden Prioritätenliste erfolgen. Ein Anmeldeverfahren zur Betreuung muss transparent sein und möglichst alle Bedarfe abdecken.
Die außerschulische Betreuung ist primär eine Aufgabe der Eltern. Sofern soziale Notwendigkeiten oder finanzielle Zwänge es notwendig machen, dass beide Elternteile arbeiten müssen, kann städtische /staatliche Betreuung angezeigt sein.
- Ausbaupläne und Kapazitätserweiterung:
Für Grundschulkinder empfehlen wir eine Hausaufgabenbetreuung und das Hortmodell. Die Hausaufgabenbetreuung soll vorzugsweise durch Studierende, hilfsweise durch Sozialpädagogen o.ä., äußerst hilfsweise durch ungelerntes Personal erfolgen. Im Hort kann – wenn sich kein Fachpersonal findet – auch ungelerntes Personal zum Zuge kommen. Im Grundschulbereich sind die Kinder alt genug, um sich artikulieren zu können und Grenzüberschreitungen zu melden. Im Zweifelsfall sind die Löhne zu erhöhen. Mit diesem Ansatz gibt es keine Engpässe, da sich die Löhne dem Marktgleichgewicht anpassen. - Bedarfsorientierte Angebote:
Offene und verbindliche Ganztagesschulen lehnen wir entschieden ab, da dies den Tod für jedwede Flexibilität bedeutet. Wir stehen im Grundschulbereich für eine Hausaufgabenbetreuung und das Hortmodell - Qualitätssicherung und Fachkräfte:
Solange die Betreuungskräfte die Kinder nicht verprügeln und nur in begründeten Ausnahmefällen laut werden, ist eine ausreichende Qualität gegeben. Professoren mit zwei Doktor-Titeln wird man für diese Arbeit nicht gewinnen können. - Transparenz und Anmeldeverfahren:
Der Staat ist kein Babysitter. Auch die Eltern haben eine Pflicht, sich zu informieren. Einen persönlichen Betreuer für alle Eltern, der sich neben sie setzt und sie dabei unterstützt wie sie bei Google „außerschulische Betreuungsangebote Mannheim“ o.ä. eingeben, lehnen wir ab. Bei allen relevanten Suchbegriffen landet an erster Stelle die Informationsseite "Betreuungsangebote für Schulkinder“ der Stadt Mannheim. Kritisieren kann man, dass leichtgläubige Eltern womöglich wirklich den Quatsch glauben, dass die „Spiel-, Kreativ- und Bewegungsangebote […] auf […] die individuellen Bedürfnisse der Kinder abgestimmt“ würden – wie von der Stadt Mannheim auf ihrer Informationsseite behauptet wird. Früher gab es die sogenannten „Schlüsselkinder“. Insofern sind Hausaufgabenbetreuung und Hortmodelle ohnehin ein Luxus-Angebot für Eltern, die ihren Kindern keine Eigenverantwortung zutrauen. - Kooperation mit Schulen und anderen Einrichtungen:
Dies ist Aufgabe der Schulen. Den Schulleitungen ist ein gewisses Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortung zuzumuten – auch wenn es sich um Beamte handelt. Betreutes Denken in sämtlichen Lebensbereichen – wie dies der Traum mancher Sozialindustrie- Fetischisten ist – lehnen wir entschieden ab.
8. Wahlprüfstein: Übernahme der Kosten für Dolmetschende bei schulischen Angelegenheiten
Die Übernahme der Kosten für Dolmetschende bei schulischen Angelegenheiten stellt sicher, dass alle Eltern, unabhängig von ihrer Sprache, gleichermaßen an der schulischen Gemeinschaft teilnehmen können. Angesichts der aktuellen Situation, in der die Kosten in der Regel von den Schulen selbst getragen werden müssen, ist eine angemessene finanzielle Unterstützung seitens der Kommunalverwaltung erforderlich.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um sicherzustellen, dass alle Eltern gleichermaßen von Dolmetschleistungen profitieren können und dass die notwendigen Kosten von der Kommunalverwaltung übernommen werden.
Finanzielle Unterstützung: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Kosten für Dolmetschende bei schulischen Angelegenheiten nicht länger von den Schulen selbst getragen werden müssen, sondern aus einem zentralen Budget der Kommunalverwaltung bestritten werden? Welche finanziellen Mittel werden dafür bereitgestellt und welche Mechanismen werden eingeführt, um sicherzustellen, dass die Mittel gerecht und bedarfsgerecht verteilt werden?
Richtlinien und Verfahren: Welche klaren Richtlinien und Verfahren werden Sie einführen, um sicherzustellen, dass Schulen und Lehrkräfte einen reibungslosen Zugang zu Dolmetschenden für Gespräche mit Eltern haben? Wie werden Sie sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Eltern und der Schulen bei der Beauftragung von Dolmetschenden angemessen berücksichtigt werden?
Qualitätssicherung: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sicherzustellen, dass die Qualität der Dolmetschleistungen auf einem hohen Niveau liegt und dass die Dolmetschenden über die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen verfügen? Wie werden Sie sicherstellen, dass die Dolmetschenden angemessen geschult und unterstützt werden, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen?
Kommunikation und Information: Wie werden Sie sicherstellen, dass Eltern, die nicht Deutsch sprechen, regelmäßig über ihre Rechte auf Dolmetschleistungen informiert werden? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Eltern, insbesondere auch Analphabeten, Zugang zu Informationen über schulische Angelegenheiten in ihrer Muttersprache haben?
Feedback und Evaluation: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Qualität der Dolmetschleistungen regelmäßig überprüft und evaluiert wird, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Eltern gerecht werden? Wie werden Sie auf Basis dieser Evaluationsergebnisse die Dolmetschleistungen kontinuierlich verbessern und anpassen?
- Übersetzungshilfen sind in der Elternarbeit für viele Schulen unverzichtbar. Viele Fälle, in denen Lehrkräfte Übersetzungshilfen für Elterngespräche benötigen, können durch den Integrationsfonds oder den Flüchtlingsfonds gefördert werden.
- Darüber hinaus haben manche Schulen aufgrund ihrer Schülerschaft einen höheren Bedarf an Übersetzungshilfen. Daher unterstützt die Grüne Fraktion gezielt Schulen mit einem hohen Anteil von Schüler:innen und Familien, bei denen Deutsch nicht die Muttersprache ist. Es ist entscheidend, dass Schulen bei dieser wichtigen Elternarbeit nicht allein gelassen werden.
Der Bedarf an Dolmetschenden wird auf absehbare Zeit zunehmen, deshalb muss das Budget von entsprechenden Schulen erhöht werden. Auch muss das Sprachenangebot des Integrationsfonds erweitert werden.
Formulierung von Richtlinien und Verfahren ist Sache der Schulgemeinschaft und der Verwaltung, ebenso Qualitäts- und Einstellungsprüfung.
Kommunikation durch muttersprachliche Flyer, Homepages, WhatsApp-Gruppen etc.
Verwaltung wird um Bericht zu Evaluation und Erläuterung ihrer Kriterien gebeten.
Unser Ziel ist es, Eltern in die Lage zu versetzen, an der schulischen Gemeinschaft teilzunehmen ohne Dolmetschergebühren zu übernehmen, sondern indem sie beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützt werden. Anstatt pauschaler Angebote für Dolmetschergebühren setzen wir auf ein Mentorensystem in der Schulgemeinschaft mit gleichen Sprachkenntnissen, die
diejenigen unterstützen, deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend sind.
- Finanzielle Unterstützung:
Das Budget der Schulen könnte erhöht und Kulturdolmetscher eingestellt werden. Das ist eine Haushaltsangelegenheit. Auch bei diesem Thema wird eine Mehrheit im Gemeinderat gebraucht. An uns wurde das Thema noch nicht mit Bedarfsanmeldung herangetragen, wir können uns aber gemäß unserer generellen Forderung nach Chancengleichheit einen entsprechenden Antrag als Linke vorstellen. - Richtlinien und Verfahren:
Auch hier gilt es wieder eine Art runde Tische zu bilden. Alle Beteiligten müssen miteinander kommunizieren und Lösungen finden. Der Bedarf muss an die Schulen angepasst werden. - Qualitätssicherung:
Kulturdolmetscher könnten zusätzliche Schulsekretärinnen sein, die verschiedene oder mehrere Sprachen sprechen. Es muss drauf geachtet werden, dass es ausgebildete Dolmetscher*innen mit Expertise sind. Eltern untereinander oder das Eltern Ihre Kinder oder Nachbarn zum Dolmetschen an die Schulen mitnehmen wird bereits schon umgesetzt. Das wirkt im ersten Moment wie eine Notlösung für Eltern, aber so könnten Kulturdolmetscher*innen platziert werden. - Kommunikation und Information:
Wenn die Kulturdolmetscher*innen an jeder Schule eingestellt werden würden, wäre es eine Unterstützung für die Eltern. Es könnten Elternabende speziell mit den Kulturdolmetscher*innen stattfinden. - Feedback und Evaluation:
Die Stelleneinrichtung von Kulturdolmetscher*innen an Schulen könnte zwei Jahre erprobt, dann evaluiert und entsprechend angepasst werden. Bei Bedarf muss die Stelle jeweils gewährleistet werden. Dies wird und kann allerdings nicht sofort umgesetzt werden. Für die Schulsozialarbeit haben wir als Partei DIE LINKE Jahre gekämpft. Es muss für dieses wichtige Thema eine Mehrheit im Gemeinderat geben.
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Mannheim sehen wir keinen Spielraum zur Übernahme weiterer freiwilliger Leistungen, z.B. von Kosten für Dolmetscher an den Schulen. Wir sehen hier das Land in der Pflicht.
Aufwendungen für Dolmetschende bei schulischen Angelegenheiten sind nach Meinung der ML über den Schuletat zu decken. Über den Bedarf, die Erforderlichkeit und erforderliche Mittel hat das zuständige Dezernat zu entscheiden.
Dies ist nicht Aufgabe des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse. Der Mittelbedarf muss von der Schule ermittelt und angemeldet werden.
Die Amtssprache ist deutsch. Das Erlernen der deutschen Sprache ist jedem zumutbar. Verhinderungsgründe wie Religion oder familiäre Sitten kann ich nicht verstehen oder akzeptieren. Als ich als junger Mediziner in einem peruanischen Krankenhaus lernen und arbeiten wollte, hat der peruanische
Staat von mir die Beherrschung der spanischen Sprache mittels Zertifikats
verlangt. Punkt.
- Finanzielle Unterstützung:
Gar nicht. Wer ins Land kommt, muss dafür Sorge tragen, dass er oder sie sich in Deutsch oder behelfsweise Englisch ausreichend artikulieren kann. - Richtlinien und Verfahren:
Gar keine. Wer ins Land kommt, muss dafür Sorge tragen, dass er oder sie sich in Deutsch oder behelfsweise Englisch ausreichend artikulieren kann. - Qualitätssicherung:
Dadurch, dass für die Ausübung des Dolmetscher-Berufs eine staatliche Prüfung vorgeschrieben ist, sehen wir gegenwärtig eine Qualitätssicherung grundsätzlich als gewährleistet an. Sollte es in Einzelfällen trotz des Bestehens der staatlichen Prüfung zu erheblichen Qualitätsmängeln kommen, gilt es einfach auf einen anderen Dolmetscher zurückzugreifen. - Kommunikation und Information:
Gar nicht. Wer ins Land kommt, muss dafür Sorge tragen, dass er oder sie sich in Deutsch oder behelfsweise Englisch ausreichend artikulieren kann. Google Translate ist ein kostenfreies Angebot, das Menschen ohne Deutschkenntnisse zumindest einen groben Überblick ermöglicht. Wer Analphabet ist, soll sich an die Kontaktperson wenden, die ihn oder sie nach Deutschland gebracht hat. Der Staat ist kein Babysitter. - Feedback und Evaluation:
Dadurch, dass für die Ausübung des Dolmetscher-Berufs eine staatliche Prüfung vorgeschrieben ist, sehen wir gegenwärtig eine Qualitätssicherung grundsätzlich als gewährleistet an. Sollte es in Einzelfällen trotz des Bestehens der staatlichen Prüfung zu erheblichen Qualitätsmängeln kommen, gilt es den Fachbereich Bildung der Stadt Mannheim sowie die anderen Schulen zu informieren, damit jener Dolmetscher nicht mehr eingesetzt wird.
9. Wahlprüfstein: Verbesserung der Schulentwicklung an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
Die Schulentwicklung an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ist von entscheidender Bedeutung für die Förderung und Unterstützung von Lernenden mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten. Es besteht jedoch ein dringender Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung ausreichender Plätze für Lernende mit Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung (ESENT) und mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um die Schulentwicklung an SBBZ zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Lernenden mit Förderschwerpunkt ESENT und Förderschwerpunkt geistige Entwicklung die bestmögliche Unterstützung und Förderung erhalten.
Erweiterung der Kapazitäten: Wie werden Sie sicherstellen, dass ausreichend Plätze an SBBZ für Lernende mit Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung (ESENT) und mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zur Verfügung stehen? Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um den aktuellen Mangel an Plätzen zu beheben und die Bedürfnisse dieser Schülerschaft zu erfüllen?
Qualifiziertes Personal: Welche Strategien werden Sie verfolgen, um sicherzustellen, dass an SBBZ qualifiziertes Personal mit spezifischem Fachwissen im Umgang mit Lernenden mit Förderschwerpunkt ESENT und geistige Entwicklung tätig ist? Wie werden Sie sicherstellen, dass unterstützendes Personal entsprechend geschult und fortgebildet wird?
Individuelle Förderung und Inklusion: Wie werden Sie sicherstellen, dass Lernende an SBBZ eine individuelle Förderung erhalten, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht wird, und gleichzeitig Inklusion und Teilhabe gefördert werden? Welche Maßnahmen planen Sie, um die Zusammenarbeit zwischen SBBZ und Regelschulen zu stärken und den Übergang für Lernende mit Förderschwerpunkt ESENT und Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu erleichtern?
Elternbeteiligung und Transparenz: Wie werden Sie sicherstellen, dass Eltern von Lernenden mit Förderschwerpunkt ESENT und Förderschwerpunkt geistige Entwicklung angemessen in den Entwicklungsprozess von SBBZ einbezogen werden? Welche Maßnahmen planen Sie, um die Transparenz über die Angebote und Möglichkeiten der SBBZ zu verbessern und Eltern umfassend zu informieren?
Evaluation und Qualitätssicherung: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Qualität der Angebote an SBBZ kontinuierlich überprüft und evaluiert wird, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Schülerschaft erfüllt werden und die Bildungsziele erreicht werden? Welche Indikatoren werden Sie verwenden, um den Erfolg der Schulentwicklung an SBBZ zu messen?
Die Sicherstellung ausreichender Sonderpädagog:innen ist derzeit die größte
Herausforderung für die Schulentwicklung an den SBBZ und für die Inklusion. Die Verantwortung für die Personaldeckung an den Schulen liegt beim Land Baden - Württemberg, nicht bei den Kommunen. Die Vielzahl bereits bestehender Programme zur Erleichterung des Schulalltags, wie zum Beispiel "Schulstart leicht gemacht", müssen gut und regelmäßig kommuniziert werden.
Bei Kapazitätserweiterung geht es vor allem um ausreichende Studienplätze und Attraktivierung des Berufs. Dies ist Sache des Landes.
Einstellungsprüfung ist Sache der Verwaltung, ebenso Fortbildung und Schulung.
Individuelle Förderung bedeutet einen erhöhten Personalbedarf, die Einrichtung von Stellen ist Sache der Landesregierung.
Für Elternbeteiligung sollte der GEB zuständig sein.
Verwaltung wird seitens Politik um Bericht zu Evaluation und Erläuterung ihrer Kriterien gebeten.
Die Leitungen und die Lehrkräfte an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Mannheim leisten herausragendes. Die Bedarfe an den und für die SBBZ sind einer permanenten Überprüfung zu unterziehen. Wichtig ist aus Sicht der CDU eine möglichst wohnortnahe bedarfsgerechte Beschulung der Kinder mit besonderen Bedarfen. Bei SBBZs ist die Zusammenarbeit mit Eltern, Therapeuten, Sozialarbeitern und anderen Fachleuten besonders wichtig, um die ganzheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Das Land muss die SBBZs mit Lehrkräften so ausstatten, dass sie diese Aufgaben erfüllen können.
- Erweiterung der Kapazitäten:
In dem Bereich haben wir leider einen Lehrkräftemangel. Da das Land Baden-Württemberg für die Lehrer*innen zuständig ist, müsste das Land mehr Personal akquirieren. Es müssen Lehrer*innen vom Fach sein. Hier muss aufgepasst werden, dass es nicht Quereinsteiger etc. sind, die als Notlösung die Aufgabe übernehmen. - Qualifiziertes Personal:
Antwort siehe oben: Erweiterung der Kapazität. Wir unterstützen in allen sozialen Bereichen, wo der Bedarf besteht, Schulungen und Fortbildungen. Es ist enorm wichtig, dass die Betreffenden, z.B. Lehrer*innen, Pädagog*innen etc. immer auf dem neusten Stand sind, um auch das Beste für die Kinder und Jugendlichen vermitteln zu können. - Individuelle Förderung und Inklusion:
Meiner Kenntnis nach haben die Regelschulen und SBBZ einen guten Austausch untereinander. Die Räumlichkeiten könnten, unabhängig vom Engagement des Lehrpersonals, auch hier ein Problem darstellen. - Elternbeteiligung und Transparenz:
In dem Bereich haben wir durch Gespräche erfahren, dass sich betroffene Eltern untereinander sehr gut unterstützen. Hier sind die Schulen gefragt. - Evaluation und Qualitätssicherung:
Für uns muss die Qualität ab der Krippe bis zur Schule sichergestellt werden. Es muss einheitliche Qualitätsstandards geben, die immer wieder geprüft und ergänzt werden.
Eine gute bauliche Ausstattung der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) halten wir als FDP für sehr wichtig und haben als FDP alle dem Gemeinderat vorgelegten Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen unterstützt und werden das auch zukünftig tun. Die ausreichende Bereitstellung von Ausbildungskapazitäten der Lehrerschaft obliegt dem Land Baden-Württemberg.
Kapazitätserweiterungen können und sollten nur erfolgen, wenn auch ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Darauf muss man hinarbeiten, wobei die Einbindung der Eltern soweit möglich ein sehr wichtiger Baustein ist. Der Bedarf muss vom Zuständigen Dezernat geprüft und mit einem Konzeptvorschlag dem Gemeinderat vorgelegt werden.
Die Verbesserung der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
kann nur bejaht werden.
- Erweiterung der Kapazitäten:
In aller Regel handelt sich um Personen, die dauerhaft zum Sozialfall werden. Insofern gilt es darauf zu achten, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Sofern die Personen nicht kriminell werden – also eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen – und später keinen gesetzlichen Betreuer benötigen – also keine zusätzlichen Kosten für die Allgemeinheit verursachen –, haben die SBBZ ihren Zweck erfüllt. - Qualifiziertes Personal:
Man braucht keine Professur mit zwei Doktor-Titeln, um den Personen in den SBBZ beizubringen, nicht kriminell zu werden und ihr Leben alleine halbwegs auf die Reihe zu kriegen. - Individuelle Förderung und Inklusion:
Extrem viel Geld reinzustecken, um Personen aus den SBBZ aufzupäppeln, dass sie später mal eine Arbeiter-Tätigkeit ausüben, die andernfalls ein unauffälliger Hauptschüler gemacht hätte, macht volkswirtschaftlich überhaupt keinen Sinn. Es findet lediglich ein Verdrängungswettbewerb im Bereich der „working poor“ statt. - Elternbeteiligung und Transparenz:
Für eine offene Diskussionskultur zu sorgen, ist Aufgabe der Schulen. Dass in Beamtenapparaten eher selten eine Diskussionskultur besteht, ist kein großes Geheimnis. Hier haben die Behindertenverbände Lobbyarbeit zu leisten und – sofern einvernehmlich keine Lösung erfolgt – öffentlichkeitswirksam Druck auf die Schulleitungen auszuüben. - Evaluation und Qualitätssicherung:
Wenn Geld ausgegeben wird, ist es wichtig, dass eine Evaluation stattfindet. Welche KPIs (Kennzahlen) hierfür heranzuziehen sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Sozialpolitik muss für die Betroffenen gemacht werden und nicht für die Sozialindustrie. Oftmals entsteht ein gegenteiliger Eindruck.
10. Wahlprüfstein: Stärkung der beruflichen Schulen
Die beruflichen Schulen sind ein zentraler Pfeiler unseres Bildungssystems, besonders im Hinblick auf die Vorbereitung der Lernenden auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Um diese Bildungseinrichtungen zu stärken, ist eine umfassende Strategie erforderlich, die moderne Technologien, Ausbildungsreife, spezialisierte Ausstattung und die Kooperation mit freien Trägern einschließt.
Wir bitten um konkrete Angaben zu Strategien, geplanten Investitionen und Maßnahmen, um die beruflichen Schulen zu stärken und sicherzustellen, dass die Ausbildung junger Menschen den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht.
Förderung der Ausbildungsreife: Welche spezifischen Programme zur Förderung der Ausbildungsreife werden Sie einführen, um sicherzustellen, dass die Lernenden über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen? Wie werden diese Programme gestaltet, um Defizite in Schlüsselkompetenzen wie Mathematik und Deutsch zu adressieren?
Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur: Wie planen Sie, die infrastrukturellen Bedingungen an beruflichen Schulen zu verbessern, insbesondere in Bezug auf moderne technische Ausstattungen und Lehrmaterialien? Welche konkreten Schritte werden unternommen, um sicherzustellen, dass die Schulen auf die Anforderungen der digitalen und technologischen Fortschritte vorbereitet sind? Wie planen Sie die finanziellen Mittel für die Ausstattung von Fachräumen und für die kontinuierliche Anpassung an den aktuellen Stand der Technik zu erhöhen?
Förderung von Partnerschaften mit der Wirtschaft: Welche Strategien verfolgen Sie, um die Zusammenarbeit zwischen beruflichen Schulen und Unternehmen zu stärken? Wie wollen Sie sicherstellen, dass die angebotenen Ausbildungsprogramme und Lehrpläne den Bedürfnissen des lokalen und regionalen Arbeitsmarktes entsprechen?
Stärkung der freien Träger: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Zusammenarbeit mit freien Trägern wie z. B. dem Förderband e.V., ikubiz, dem internationalen Bund, TUMO oder "das andere Klassenzimmer" zu intensivieren? Wie wird diese verstärkte Unterstützung konkret umgesetzt, um die Ausbildung und Förderung der Schülerinnen und Schüler zu verbessern?
Unterstützung von Lernenden: Welche Unterstützungsmaßnahmen planen Sie, um die Schülerschaft an beruflichen Schulen individuell zu fördern und deren Übergang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern? Wie sollen spezielle Bedürfnisse, wie zum Beispiel die Unterstützung von Schülern mit Lernschwierigkeiten oder sozialen Herausforderungen, adressiert werden?
Inklusion und Chancengleichheit: Wie gedenken Sie, Inklusion und Chancengleichheit in beruflichen Schulen zu fördern? Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um allen Lernenden, unabhängig von ihrem sozialen oder kulturellen Hintergrund, gleichberechtigten Zugang zu beruflicher Bildung zu bieten?
- Wir Grüne haben dafür Sorge getragen, dass das erfolgreiche Übergangsmanagament Schule Beruf im bestehenden Umfang fortgeführt werden kann und sehen weiteren Bedarf für eine bessere Verzahnung der
Unterstützungsangebote für Auszubildende mit Unterstützungsbedarf, um Ausbildungsabbrüche zu reduzieren. Hier sind insbesondere Angebote der
Arbeitsagentur (z.B. Attestierte Ausbildung oder ausbildungsbegleitende Hilfen) mit den Angeboten der Berufsschulen angesprochen. - Wir fördern eine stärkere Kooperation der Vorbereitungsklassen an beruflichen Schulen mit potentiellen Ausbildungsbetrieben zur gezielteren beruflichen Orientierung.
- Wir stehen für die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang an den beruflichen Schulen und damit zu den entsprechenden Ausbildungsberufen.
- Rahmenbedingungen werden geschaffen, damit die beruflichen Schulen die
Spielräume zur Weiterentwicklung der Bildungsgänge bzw. dem Ausrichten an regionalen Anforderungen nutzen können. Dies gilt für räumliche Bedingungen und mit Blick auf die Ausstattung. - Das künftige Raumkonzept der beruflichen Schulen am Neckar muss an den
Erfordernissen moderner Pädagogik ausgerichtet und so gestaltet werden, dass sie als offener und sozialer Ort auch anderen Akteur:innen zur Verfügung stehen können und in die Stadt(teile) hinein wirken.
Die Entwicklung von Programmen zur Förderung der Ausbildungsreife ist nicht Sache der Kommunalpolitik.
Ausbau, Sanierung und Ausstattungsverbesserung ist im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses geplant. Es handelt sich um eine Investition in Höhe von ca. 250 Mio. Euro (Schätzung der Machbarkeitsstudie). Anregung: Verständigung auf einen Masterplan bis zur nächsten Haushaltsberatung um zu eruieren, wie diese Bildungsinvestitionen, mit welcher Priorität und in welchem Zeitraum umgesetzt werden können.
Enge Kooperation mit IHK und Handwerkskammer ist nötig, ebenso ein ständiger Dialog der ausbildenden Schulen und der Schülerinnen und Schüler mit den ansässigen Betrieben sowie mit den freien Trägern; „Schnuppertage“ (die es bereits gibt, die aber intensiviert werden sollten).
Zur Stärkung der beruflichen Schulen wird sich die CDU für eine Talentstrategie für nichtakademische Berufe einsetzen, beispielsweise durch Kooperationsprojekte zwischen den beruflichen Schulen und der Handwerkskammer. Neben einer stärkeren Betonung der wertvollen Abschlüsse an berufsbildenden Schulen, insbesondere auch mit Blick auf den
Fachkräftemangel, sehen wir auch Investitionen an den Schulen in den kommenden Jahren dringend geboten, sowohl in die Gebäude als auch in deren Infrastruktur.
- Förderung der Ausbildungsreife:
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Mathematik und Deutsch leider von den Fachlehrer*innen abhängig sind, wie gut die Vermittlung an die Jugendlichen funktioniert. - Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur:
Hier ist wieder das Land gefragt. Die Kommunen müssen sich nach Standards etc. richten. Hier braucht es mehr finanzielle Unterstützung vom Bund und Land für Kommunen, um den Anforderungen der Schulen individuell gerecht zu werden. Das kann die Kommune nicht alleine stemmen. Dieser Part muss an die Parteien weiter gegeben werden, die im Landtag sitzen und mit vielem untereinander nicht einig sind. - Förderung von Partnerschaften mit der Wirtschaft:
Es gibt ganz viele Infotage von Firmen, die dort für sich werben. Für die Infopläne sind die Kommunen nicht zuständig. Hier sind die Firmen und Verbände gefragt, die sich mit Schulen und Land zusammen setzen müssen. - Stärkung der freien Träger:
Meine Kenntnis ist, dass mit den genannten Trägern die Zusammenarbeit und der Austausch besteht. Diese Träger machen gute und wichtige Arbeit. Bei TUMO würde ich gerne noch abwarten. Wir haben beim TUMO als Fraktion unterschiedlich abgestimmt. Ich persönlich habe mich hierzu enthalten, da es für mich noch nichts Konkretes im Bezug auf Chancengleichheit gibt. - Unterstützung von Lernenden:
Wir reden immer von Unterstützung der Schulen und Jugendlichen für den Arbeitsmarkt. Es ist uns allen klar und bewusst, dass wir mittlerweile in vielen Berufen Fachkräftemangel haben. Wir sollten aber bedenken, dass wir nicht immer einseitig arbeiten. Was ist denn mit Studienplätzen? Warum sprechen wir nicht darüber und erleichtern Schüler*innen, die dafür die Befähigung mitbringen, den Zugang zum Studium? - Inklusion und Chancengleichheit:
Um Inklusion und Chancengleichheit zu gewährleisten, wird schon viel gemacht. Es reicht leider nur nicht aus. Betroffene haben immer noch nicht den Zugang dafür. Ikubiz ist für mich hier ein guter Partner, der noch mehr unterstützt werden könnte. Bei der Inklusion ist leider noch sehr viel Luft nach oben.
Die FDP Mannheim betrachtet die beruflichen Schulen als wichtigen Baustein für den Wirtschaftsstandort Mannheim und setzt sich in engem Austausch mit den Schulleitungen dafür ein, Fachräume optimal auszustatten sowie den Neubau der maroden Berufsschulen am Neckarufer endlich umzusetzen.
Bei den beruflichen Schulen muss zusammen mit der Wirtschaft und Freien Trägern über Kooperationen auch innerhalb der Metropolregion nachgedacht und müssen entsprechende Konzepte erarbeitet werden. Der Mangel an
Auszubildenden macht entsprechende Konzentrationen von Schulstandorten zwingend erforderlich. Nicht jeder Standort wird zukünftig erhalten werden können. Doppelkapazitäten sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Auch die Verbesserung der beruflichen Schulen kann nur bejaht werden. Der
Ausbau und die Modernisierung der schulischen Infrastruktur ist zwingend notwendig. Konkret Berufsschulen am Neckar.
- Förderung der Ausbildungsreife:
Wir fordern die Abschaffung sämtlicher Ganztagesschulen. Wer nicht einmal lernt bzw. lernen darf, seine Freizeit eigenständig zu planen, dem wird es allgemein schwer fallen, eigenständig zu handeln. Anstatt das betreute Denken auszubauen – wie es Sozialindustrie-Fetischisten fordern –,
gilt es Eigenständigkeit alias Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern. Bürokratiearme Bildungsgutscheine für Nachhilfe-Angebote, um fachliche Defizite beheben, können wir uns vorstellen. Dies betrifft aber eher Fächer wie Chemie oder Physik. Wer schwerwiegende Defizite in Mathematik- Basiswissen oder Deutsch-Kernkompetenzen hat, wird bei lebensnaher Betrachtung entweder im Niedriglohn-Bereich landen oder zum Sozialfall werden. Extrem viel Geld reinzustecken, um Personen aufzupäppeln, dass sie später mal eine Arbeiter-Tätigkeit ausüben, die andernfalls ein unauffälliger Berufsschüler gemacht hätte, macht volkswirtschaftlich überhaupt keinen Sinn. Es findet lediglich ein Verdrängungswettbewerb im Bereich der „working poor“ statt. - Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur:
Die finanziellen Mittel für die Ausstattung von Fachräumen und für die kontinuierliche Anpassung an den aktuellen Stand der Technik zu erhöhen, ist ein wichtiger Punkt. Wer in Mannheim eine Berufsschule besucht hat, sollte fachlich potenziell zur Facharbeiter-Elite gehören können. - Förderung von Partnerschaften mit der Wirtschaft:
Dies ist Aufgabe der Schulen. Den Schulleitungen ist ein gewisses Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortung zuzumuten – auch wenn es sich um Beamte handelt. Auch die IHK ist hier gefordert. Die IHK sollte sich nicht auf ihre Rolle als Gebühreneinzugszentrale mit Zeitschriften- Zwangsabo beschränken, sondern verstärkt Impulse in die Berufsschulen geben. - Stärkung der freien Träger:
Extrem viel Geld reinzustecken, um Personen aufzupäppeln, dass sie später mal eine Arbeiter- Tätigkeit ausüben, die andernfalls ein unauffälliger Berufsschüler gemacht hätte, macht volkswirtschaftlich überhaupt keinen Sinn. Es findet lediglich ein Verdrängungswettbewerb im Bereich der „working poor“ statt. Eine Stärkung der freien Träger würde volkswirtschaftlich allenfalls dann Sinn ergeben, wenn deren Aufgabe wäre, Personen darauf vorzubereiten, Handwerksbetriebe mit überregionaler Strahlkraft zu gründen, sodass zusätzliches Geld nach Mannheim fließt. Dies ist jedoch gegenwärtig seitens der freien Träger nicht der Fall. - Unterstützung von Lernenden:
Extrem viel Geld reinzustecken, um Personen aufzupäppeln, dass sie später mal eine Arbeiter- Tätigkeit ausüben, die andernfalls ein unauffälliger Berufsschüler gemacht hätte, macht volkswirtschaftlich überhaupt keinen Sinn. Es findet lediglich ein Verdrängungswettbewerb im Bereich der „working poor“ statt. Eine Unterstützung der Lernenden sollte dergestalt erfolgen, dass diese motiviert werden, Handwerksbetriebe mit überregionaler Strahlkraft zu gründen, sodass zusätzliches Geld nach Mannheim fließt. - Inklusion und Chancengleichheit:
Wer geistig fit ist, sollte an der Gesellschaft weitestmöglich teilhaben können. Diese Menschen auszuschließen, macht weder moralisch noch volkswirtschaftlich Sinn. Ein barrierefreier Umbau mag zwar kostspielig sein, jedoch handelt es sich um einmalige Kosten. Im Bereich der Chancengleichheit wird mehr Barrierefreiheit unser Schwerpunkt sein.
11. Wahlprüfstein: Verkehrssicherungs- und Schulwegsicherheitskonzept an Schulen
Die Sicherheit der Schülerschaft auf dem Schulweg ist von entscheidender Bedeutung, um Unfälle und Gefahren zu vermeiden. Ein umfassendes Verkehrssicherungs- und Schulwegsicherheitskonzept an allen Schulen ist daher unerlässlich.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um die Verkehrssicherheit auf dem Schulweg zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Lernenden sicher und unbeschwert zur Schule gelangen können.
Entwicklung des Konzepts: Wie werden Sie sicherstellen, dass an allen Schulen ein Verkehrssicherungs- und Schulwegsicherheitskonzept entwickelt wird, das die spezifischen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt? Welche Akteure werden in die Entwicklung des Konzepts einbezogen und welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Lernenden und ihrer Familien angemessen berücksichtigt werden?
Identifikation von Gefahrenstellen: Wie werden Sie sicherstellen, dass potenzielle Gefahrenstellen auf dem Schulweg identifiziert und analysiert werden? Welche Kriterien werden verwendet, um Gefahrenstellen zu bewerten, und wie werden Sie sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der Schülerschaft an diesen Stellen zu verbessern?
Maßnahmen zur Verkehrssicherung: Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um die Verkehrssicherheit auf dem Schulweg zu verbessern, z. B. durch den Ausbau von Gehwegen, die Einrichtung von Zebrastreifen, die Installation von Verkehrsspiegeln oder die Verbesserung der Beleuchtung? Wie werden Sie sicherstellen, dass diese Maßnahmen rechtzeitig und effektiv umgesetzt werden?
Verkehrserziehung und -aufklärung: Wie werden Sie sicherstellen, dass Lernende und ihre Eltern über sichere Verhaltensweisen im Straßenverkehr informiert und geschult werden? Welche Maßnahmen planen Sie, um die Verkehrserziehung und -aufklärung in den Schulen zu stärken und sicherzustellen, dass sie regelmäßig stattfindet?
Evaluation und Weiterentwicklung: Wie werden Sie sicherstellen, dass das Verkehrssicherungs- und Schulwegsicherheitskonzept regelmäßig überprüft und evaluiert wird, um sicherzustellen, dass es den Bedürfnissen der Schülerschaft und ihrer Familien gerecht wird? Wie werden Sie auf Basis dieser Evaluationsergebnisse das Konzept kontinuierlich weiterentwickeln und verbessern?
- Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass stadtteilbezogene Pläne für Fuß - und Radwege in enger Zusammenarbeit mit Schulen, Elternvertretungen und relevanten Verkehrsverbänden wie dem ADFC entwickelt werden. Eine Verkehrsplanung aus Kindersicht sollte unser Ziel dabei sein.
- Insbesondere vor Schulen, wo alle Schulwege zusammenkommen und das
Verkehrsrisiko für Schüler:innen erhöht ist, streben wir die Einrichtung von
verkehrsberuhigten Straßen an. - Wo dies nicht möglich ist, setzen wir uns für zeitlich begrenzte Einschränkungen des KFZ-Verkehrs ein, sogenannte Schulstraßen. Hierbei werden Straßen vor Schulen durch physische Barrieren zu den Hol- und Bringzeiten gesperrt, sodass Kinder sicher und selbständig ohne das sogenannte Elterntaxi zur Schule kommen können.
- Bereits im Jahr 2023 haben wir mehrere Anträge im Gemeinderat gestellt, um diese Maßnahmen umzusetzen. Dabei orientieren wir uns an der Rechtsprechung zu temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen, wie dem Erlass in NRW, der den Kommunen viele Möglichkeiten zur Umsetzung an die Hand gibt.
- Um eine sichere Querung von Straßen auf dem Schulweg zu gewährleisten, setzen wir auf Maßnahmen wie Poller an Straßenecken, Querungsinseln und eine erhöhte Anzahl von Zebrastreifen.
Ein solches Konzept zu entwickeln ist Sache der Verwaltung. Die SPD-Fraktion hat die Prüfung der Möglichkeiten beantragt, im Umkreis von Schulen Schulstraßen (temporäre Schließung von Straßen für Pkw-Verkehr) zu errichten (Stichwort Elterntaxis).
Feststellung von Gefahrenquellen durch regelmäßiges Monitoring; Einbeziehung KOD, FB Sicherheit und Ordnung, Polizei.
Erhöhung von Verkehrssicherheit durch Ausbau von Gehwegen, die Einrichtung von Zebrastreifen, die Installation von Verkehrsspiegeln und die Verbesserung der Beleuchtung.
Evaluierung und Weiterentwicklung des Konzepts Sache der Verwaltung, seitens Politik Bitte um Bericht im Ausschuss.
Die CDU steht hinter der Aktion „Sicherer Schulweg“, die durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung begleitet wird sowie der Kampagne „Schulweg aktiv“. Gleichzeitig ist zu prüfen, wie noch mehr Kinder dazu bewegt werden können, alleine oder mit Schulkameraden, in jedem Fall aber ohne Elterntaxi, den Schulweg bestreiten können mit dem Ziel, erhöhtes Verkehrsaufkommen, was zu unübersichtlichen Situationen für Kinder führt, zu reduzieren.
Dies kann auch Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen für PKW, Zebrastreifen oder Parkverbote zu bestimmten Zeiten umfassen.
Entwicklung des Konzepts:
Sichere Schulwege sind enorm wichtig für Kinder. Wir haben bereits die Anträge A248/2021 für „sichere Schulwege zur Humboldtschule: Tempo 30 in der Waldhofstraße“ und A274/2023 „Sicheren Schulweg zur Franklinschule umsetzen“ eingebracht. Sichere Schulwege müssen für alle Schulen gewährleistet und jeweils individuelle Konzepte entwickelt werden.
Identifikation von Gefahrenstellen:
Dafür müssen in der Verwaltung und ggf. extern Verkehrsplaner*innen beauftragt werden. Besondere Gefahr geht leider auch von vielen Eltern aus, die mit sogenannten Elterntaxis ihre Kinder bis vor die Schule fahren und zu Unterrichtsbeginn und -ende im dichten Gedränge der Autos andere Kinder sehr stark gefährden. Deshalb müssen die Zufahrten unmittelbar zu den Schulen massiv eingeschränkt werden.
Maßnahmen zur Verkehrssicherung:
Das ist ein Prozess, der über Jahre hin dauern wird. dazu gehört allerdings auch der Mut, Maßnahmen zu ergreifen, auch wenn sie nicht in der Straßenverkehrsordnung genau definiert sind. Es müssen sich alle Beteiligten einschließlich Verkehrsplaner*innen an einen Tisch setzten und Maßnahmen entwickeln, die auch zügig vorangetrieben werden können.
Verkehrserziehung und -aufklärung:
Indem Schulkinder und möglichst auch ihre Eltern vor Ort geschult werden. Gegen Elterntaxis müssen Aufklärungskampagnen zumindest an allen Grundschulen stattfinden.
Evaluation und Weiterentwicklung:
Siehe Antworten oben!
Die FDP Mannheim setzt sich ein für sichere Schulwege, insbesondere für Verkehrsberuhigungen rund um Schulen. Dabei sollen Eltern frei entscheiden können, ob überhaupt und wenn ja, wie sie ihre Kinder zur Schule begleiten möchten. Die Einrichtung von Kurzparkzonen für Pkws und Lastenfahrräder unterstützen wir ebenso wie Fahrradständer für die Räder der selbst in die Schule fahrenden Kinder und Jugendlichen sowie einen 10-Minuten-Takt des ÖPNV insbesondere während des Schulzeiten.
Ein sicherer Schulweg ist wichtig und muss gegenüber dem motorisierten Verkehr klaren Vorrang haben. Bei Bedarf müssen notwendige und sinnvolle Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Parallel dazu ist es Aufgabe der Schulen, aber auch der Eltern, ihre Kinder aufzuklären und gemeinsam mit ihnen den Schulweg zu planen und sie darauf vorzubereiten, auch auf die möglichen Gefahren. Hier sind insbesondere die Eltern in der Pflicht, nicht die Stadt Mannheim.
Wenn noch nicht vorhanden sollte für jede Schule ein Schulwegsicherheits-konzept erstellt werden soweit die städtischen/räumlichen Gegebenheiten dies noch zulassen. Wobei man sagen muss, dass ein Konzept im Nachhinein nicht so gut sein kann wie ein Konzept vor Baubeginn eines Quartieres
- Entwicklung des Konzepts:
Ein Verkehrssicherungs- und Schulwegsicherheitskonzept an allen Schulen ist nicht erforderlich. Bislang geht es auch ohne Konzept. Stichwort: Weniger Bürokratie! - Identifikation von Gefahrenstellen:
Die Identifikation bislang unentdeckter Gefahrenstellen soll durch die Rückmeldung von Eltern und Schulen erfolgen. - Maßnahmen zur Verkehrssicherung:
Die Identifikation bislang unentdeckter Gefahrenstellen soll durch die Rückmeldung von Eltern und Schulen erfolgen. Sich daraus ableitende Maßnahmen können Zebra-Streifen, Ampel- Anlagen, etc. sein. Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. - Verkehrserziehung und -aufklärung:
Den Kindern beizubringen, bei Rot nicht über die Straße zu laufen und auf Autos, Radfahrer, etc. zu achten, ist Aufgabe der Eltern. - Evaluation und Weiterentwicklung:
Ein Verkehrssicherungs- und Schulwegsicherheitskonzept halten wir für nicht erforderlich. Stichwort: Weniger Bürokratie! Insofern erübrigt sich eine Evaluation und Weiterentwicklung.
12. Wahlprüfstein: Weiterentwicklung von Ganztagesschulen
Die Entwicklung von Ganztagesschulen spielt eine entscheidende Rolle für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die individuelle Förderung der Lernenden und die Schaffung eines ganzheitlichen Lernumfelds. Mit dem neuen Anspruch der Eltern auf Ganztagsbetreuung stehen die Schulen vor der Herausforderung, diesen Bedarf qualitativ hochwertig und bedarfsgerecht zu decken.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um die Weiterentwicklung von Ganztagesschulen voranzutreiben und sicherzustellen, dass alle Lernenden von hochwertigen Ganztagsangeboten profitieren können.
Ausbau der Betreuungskapazitäten: Wie werden Sie sicherstellen, dass ausreichend Plätze in Ganztagesschulen zur Verfügung stehen, um dem neuen Anspruch der Eltern auf Ganztagsbetreuung gerecht zu werden? Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um den Ausbau von Ganztagesschulangeboten voranzutreiben und Engpässe zu vermeiden?
Qualität der Ganztagsbetreuung: Welche Standards werden Sie einführen, um die Qualität der Ganztagsbetreuung in Schulen zu sichern und sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Schülerschaft nach Bildung, Betreuung und Freizeitgestaltung erfüllt werden? Wie werden Sie sicherstellen, dass die Ganztagsangebote vielfältig, bedarfsgerecht und pädagogisch hochwertig sind?
Partizipation der Eltern: Wie werden Sie Eltern in die Planung und Gestaltung von Ganztagesschulangeboten einbeziehen und sicherstellen, dass ihre Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt werden? Welche Möglichkeiten werden Sie schaffen, um einen regelmäßigen Austausch zwischen Eltern, Schulen und Trägern der Ganztagsbetreuung zu fördern?
Kooperation mit außerschulischen Partnern: Wie werden Sie sicherstellen, dass Schulen mit externen Partnern wie Vereinen, kulturellen Einrichtungen und Unternehmen zusammenarbeiten, um das Angebot an Ganztagsaktivitäten zu erweitern und der Schülerschaft vielfältige Lern- und Erfahrungsräume zu bieten?
Evaluation und Weiterentwicklung: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Qualität und Wirksamkeit der Ganztagesschulangebote regelmäßig überprüft und evaluiert werden? Welche Maßnahmen planen Sie, um auf Basis dieser Evaluationsergebnisse die Ganztagesschulen kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern?
- Wir Grüne sind überzeugt davon, dass der rhythmisierte Ganztag unter Einbeziehung außerschulischer Bildungspartner:innen und Vereine ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit und der Entkoppelung von Herkunft und Bildungschancen ist. Entsprechend wollen wir bis 2029 70% der Mannheimer Grundschulen in den gebundenen Ganztag überführen. Von großer Bedeutung ist der zügige Aus- und Umbau in Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen (Sozialräume 4 und 5), um Kindern dort echte Bildungschancen zu bieten.
- Um Schulen dabei zu unterstützen, ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot zu entwickeln, wollen wir das Mannheimer Unterstützungssystem Schule (MAUS) weiterentwickeln. Um hier durch konkrete Zielvorgaben noch besser steuern zu können, wollen wir MAUS zukünftig möglichst direkt an die Mannheimer Abendakademie vergeben und nicht mehr europaweit ausschreiben. Über MAUS wollen wir zukünftig die Themen Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung an allen Mannheimer Schulen fest verankern
- Daneben streben wir den Austausch mit vielen verschiedenen Akteuren an, wie zum Beispiel der Sportkreisjugend, konfessionellen Trägern und kleinen freien Trägern aus Kunst und Kultur.
Entwicklung von Schulen zu Ganztagesschulen ist Sache der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Schulgemeinschaft; Begleitung durch Ausschuss, ggf. durch Antragstellung.
Die Einstellungs- und Betriebsprüfung ist Sache der Verwaltung, die Kontrolle Sache der Politik. Ggf. Antragstellung durch SPD-Fraktion.
Die Schulgemeinschaft ist einbezogen.
Kooperation mit außerschulischen Partnern ist Sache der Einrichtung und der Verwaltung, ebenso Evaluierung und Weiterentwicklung; Politik / Ausschuss begleitet kritisch.
Die CDU Mannheim trägt das Konzept zum Ausbau von Ganztagsschulen der Verwaltung mit. Dort, wo mit Blick auf den Sozialraum sinnvoll, unterstützen wir den Ausbau von Ganztagsschulen in verbindlicher Form. Dies trägt auch dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Rechnung und bewirkt im besten Fall mehr Bildungsgerechtigkeit und eine optimale Förderung der Kinder. Hierbei ist chronologisch bei vergleichbarem Sozialraumindex
zunächst die Schule auszubauen, die die besten räumlichen Voraussetzungen erfüllt. Wir respektieren aber auch die Entscheidung von Schulgemeinschaften und den Wunsch von Eltern zum Fortbestand von Halbtagsschulen.
- Ausbau der Betreuungskapazitäten:
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder, der bis 2026 umgesetzt werden muss, um die Teilhabechancen für alle Kinder zu ermöglichen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf herzustellen. Wir werden den Rechtsanspruch allerdings als Kommune nicht schaffen. Schulen, die auf Ganztag umsteigen wollen, gibt es in Mannheim einige. Aber Schulen, bei denen die Räumlichkeiten nicht vorhanden sind, können das Konzept durch Raumprobleme nicht umsetzten. - Qualität der Ganztagsbetreuung:
Die Qualität muss landesweit und natürlich entsprechend stadtweit einheitlich sichergestellt werden. - Partizipation der Eltern:
Der Zuspruch der Eltern für Ganztagesschulen nimmt immer mehr zu. Bei Elternabenden könnten evtl. Eltern über Neuigkeiten informiert werden. - Kooperation mit außerschulischen Partnern:
Das muss jede Schule für sich entscheiden, mit welchen Vereinen sie zusammenarbeiten will und was für Themen gewünscht werden. Kulturelle Einrichtungen und Vereine müssen ihre Programme vorschlagen. - Evaluation und Weiterentwicklung:
Wir besuchen als Fraktion Schulen, um uns ein Bild vor Ort zu machen, „wo der Schuh drückt“. Wir würden uns wünschen, dass die Schulleitungen offen über die Probleme sprechen, um dann schauen zu können, was umgesetzt werden kann. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, dass alle Kinder sich gut weiter entwickeln können.
Die FDP Mannheim befürwortet ein Nebeneinander aller Schulformen, halbtags- und ganztags, unverbindlich und verbindlich, unter dem die Eltern für ihre Kinder das geeignete Angebot frei auswählen können.
Einem Ausbau der Betreuungskapazitäten in den Schulen, hin zur Nachmittagsbetreuung durch Schule, soziale Einrichtungen oder Vereine oder Ganztagesbetrieb steht die ML positiv gegenüber, auch mit Blick auf die Wichtigkeit der Berufstätigkeit der Eltern. Dabei ist abzuwägen, ob das Ganztagesangebot freiwillig oder verpflichtend sein soll, damit die Eltern eine Wahlmöglichkeit behalten.
Ganztagsschulen nur mit Unterstützung der Eltern. Ganztagsschulen gegen den Willen der Eltern halte ich für falsch. Stuttgart hat nicht das Recht gegen die Eltern zu votieren.
- Ausbau der Betreuungskapazitäten:
Gar nicht. Um außerschulische Aktivitäten zu ermöglichen, ist es wichtig, dass alle Ganztagesschulen – egal, ob verbindlich oder freiwillig – abgeschafft und in Halbtagesschulen mit flexiblen Nachmittagsangeboten (konkret: Hort bzw. AGs) umgewandelt werden. - Qualität der Ganztagsbetreuung:
Gar keine. Um außerschulische Aktivitäten zu ermöglichen, ist es wichtig, dass alle Ganztagesschulen – egal, ob verbindlich oder freiwillig – abgeschafft und in Halbtagesschulen mit flexiblen Nachmittagsangeboten (konkret: Hort bzw. AGs) umgewandelt werden. - Partizipation der Eltern:
Gar nicht. Um außerschulische Aktivitäten zu ermöglichen, ist es wichtig, dass alle Ganztagesschulen – egal, ob verbindlich oder freiwillig – abgeschafft und in Halbtagesschulen mit flexiblen Nachmittagsangeboten (konkret: Hort bzw. AGs) umgewandelt werden. - Kooperation mit außerschulischen Partnern:
Gar nicht. Um außerschulische Aktivitäten zu ermöglichen, ist es wichtig, dass alle Ganztagesschulen – egal, ob verbindlich oder freiwillig – abgeschafft und in Halbtagesschulen mit flexiblen Nachmittagsangeboten (konkret: Hort bzw. AGs) umgewandelt werden. - Evaluation und Weiterentwicklung:
Gar nicht. Um außerschulische Aktivitäten zu ermöglichen, ist es wichtig, dass alle Ganztagesschulen – egal, ob verbindlich oder freiwillig – abgeschafft und in Halbtagesschulen mit flexiblen Nachmittagsangeboten (konkret: Hort bzw. AGs) umgewandelt werden.
13. Wahlprüfstein: Verbesserung der Mensa-Versorgung an Schulen
Die Mensa-Versorgung an Schulen spielt eine wichtige Rolle für die Ernährung und das allgemeine Wohlbefinden der Schülerschaft. Eine qualitativ hochwertige Verpflegung ist dabei ebenso wichtig wie transparente und faire Vergabeverfahren. Seit Januar 2024 müssen Eltern einen Eigenbeitrag von 4 Euro pro Essen bezahlen. Unser Ziel ist es jedoch, allen Lernenden ein kostenloses und qualitativ hochwertiges Mittagessen anzubieten.
Bitte legen Sie dar, wie Sie diese Herausforderungen angehen und konkrete Maßnahmen umsetzen werden, um die Mensa-Versorgung an Schulen zu verbessern und dadurch die finanzielle Belastung für Familien zu verringern.
Kostenloses Schulessen für alle Lernenden: Wie planen Sie, das Ziel eines kostenlosen Mittagessens für jeden Lernenden zu erreichen? Welche Finanzierungsmodelle ziehen Sie in Betracht, um die Kosten für die Familien zu eliminieren und gleichzeitig die Qualität der Verpflegung zu gewährleisten?
Qualität und Vielfalt der Verpflegung: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Speisen in den Schulmensen gesund, ausgewogen und vielfältig sind, um den unterschiedlichen Ernährungsbedürfnissen und Vorlieben der Schülerschaft gerecht zu werden? Welche konkreten Schritte planen Sie, um die Verwendung von regionalen und saisonalen Produkten zu erhöhen und eine hohe Qualität der Mahlzeiten zu gewährleisten?
Transparenz und Teilhabe: Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um den Prozess der Ausschreibung und Vergabe von Mensa-Verträgen für die Schulgemeinschaft transparent und nachvollziehbar zu gestalten? Welche Schritte werden Sie unternehmen um die Beteiligung der Schulgemeinschaft, einschließlich der Eltern und Lernenden, zu fördern? Wie können die Bedürfnisse und Vorlieben der Schülerschaft besser berücksichtigt werden?
Nachhaltigkeit und Umweltschutz: Welche Initiativen werden Sie einführen, um die Nachhaltigkeit in der Mensa-Versorgung zu verbessern, beispielsweise durch Reduzierung des Verpackungsmülls, Förderung regionaler Lieferketten und Einsatz von umwelt- und nährwertschonenden Kochmethoden? Wie werden Sie sicherstellen, dass kein Essen ungenutzt im Müll landet?
Kontrolle und Evaluation: Wie planen Sie, die Qualität der Mensa-Versorgung regelmäßig zu überprüfen und zu evaluieren? Welche Kriterien und Indikatoren werden verwendet, um die Einhaltung der Qualitätsstandards zu gewährleisten und Verbesserungsmöglichkeiten systematisch zu identifizieren?
- Verständlichen Forderungen nach einem kostenlosen Mittagessen für alle sehen wir derzeit finanzielle Hürden entgegenstehen. Uns ist jedoch wichtig, Familien, die sich die Elternbeiträge für das Mittagessen nicht leisten können, durch Beratung zu Fördermöglichkeiten eines kostenfreien Mittagessens zu unterstützen. Neben dem Bundesprogramm “Bildung und Teilhabe” gibt es weitere kommunale Ermäßigungsmöglichkeiten der Elternbeiträge, die wir ebenfalls bekannt machen.
- Aufbauend auf der bisher erreichten Steigerung des Bio-Anteils auf 50% in der Verpflegung möchten wir weitere Schritte unternehmen, um einen Beitrag zu mehr Gesundheit und Nachhaltigkeit zu leisten.
- Perspektivisch möchten wir die Umsetzung einer eigenen Essensversorgung in Mannheimer Schulen und KiTas realisieren.
Wenn die Verwaltung ein entsprechendes Konzept für ein kostenloses Schulessen vorlegt, prüft und unterstützt die SPD-Fraktion gern. Bedürftige Familien werden unterstützt.
Die Ausschreibug ist Sache der Verwaltung. Wir prüfen und genehmigen bzw. ergänzen / korrigieren sie im Ausschuss. Wir sind gern die Vorschläge der Verwaltung mitgegangen bzgl. Qualität der Verpflegung. Bei anderen Mehrheitsverhältnissen wird sich hier der Schwerpunkt verändern (s. das Abstimmungsverhalten der FDP in Bezug auf Bio-Qualität).
Vergabe und Entwicklung von Vergabekriterien ist Sache der Verwaltung. Wir prüfen und kontrollieren gern.
Verwaltung evaluiert und berichtet Politik über die Ergebnisse, ggf. Anpassung seitens der SPD.
Für eine kostenfreie Mittagsverpflegung sehen wir keinen Spielraum im Haushalt. Mit Blick auf die kostenpflichtige Verpflegung in Krippen und Kindergärten sähen wir hier auch eine Ungleichbehandlung. Wichtig ist für uns eine zuverlässige qualitativ hochwertige abwechslungsreiche Verpflegung. Die Vergaberegeln setzen den Kommunen strenge Vorgaben, so dass Kriterien wie regionale Produkte bedauerlicherweise keine Rolle spielen dürfen.
Elementar ist für die CDU die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung, weshalb nachfrageorientierte Angebote, die natürlich eine vorherige Bestellung erfordern, wichtig sind.
Die Kochmethoden müssen den Möglichkeiten vor Ort entsprechen, bei Neubauten setzen wir uns für nährwertschonende Verfahren ein.
- Kostenloses Schulessen für alle Lernenden:
Der Erhöhung der Mittagsverpflegungsgebühr von 3 auf 4 Euro haben wir als einzige Fraktion nicht zugestimmt. Die Erhöhung können sich viele Eltern nicht leisten. Ihre Kinder müssen dann hungrig neben Kindern sitzen, die Mittagessen bekamen - das ist nicht in unserem Sinne. Für uns ist es enorm wichtig, dass jedes Kind ein kostenloses warmes Mittagessen bekommt. Perspektivisch gesehen wollen wir dafür kämpfen, dass das Mittagessen an Kitas, Horten und Schulen kostenlos für Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht. Die Kosten könnten durch den Haushaltsetat und am besten durch Landes-/Bundeszuschüsse gewährleistet werden. - Qualität und Vielfalt der Verpflegung:
Die Stadt Mannheim legt bei ihren Ausschreibungen Wert darauf, dass Caterer regionale und saisonale Produkte verwenden. Wir würden uns aber wünschen das jede Schule eine Küche hätte wo direkt vor Ort gekocht wird. - Transparenz und Teilhabe:
Unserer Kenntnis nach bieten Caterer entsprechend der städtischen Vorgaben schon ausgewogene Mahlzeiten. Auf dem Speiseplan in Schulen wird einmal in der Woche vegane Kost, sonst Vegetarisches oder mit Fleisch im Wechsel angeboten. Allergikerkost gibt es ebenfalls. - Nachhaltigkeit und Umweltschutz:
Durch Gespräche mit Eltern haben wir erfahren, dass teilweise die Portionen der Mahlzeiten für einige Kinder eher nicht ausreichend sind. Wir haben keine Kenntnis darüber, dass Essen im Müll landet. Wir würden es unterstützen, dass nur entsprechend dem tatsächlichen Bedarf gekocht wird. Wir würden die Möglichkeit befürworten, das Essen kostenlos an Bedürftige zu geben. - Kontrolle und Evaluation:
Die Ausschreibungen der Caterer erfolgen alle zwei Jahre. Das ist schon eine gute Möglichkeit zu prüfe, ob das Essen qualitativ hochwertig und für die Kinder schmackhaft ist. Alle Schulen könnten die Schüler*innen einmal im Quartal abfragen, wie zufrieden sie mit dem Essen sind.
Die FDP Mannheim unterstützt eine schmackhafte und gesunde Mensa-Versorgung an den Schulen. Wir befürworten, dass bei der Ausschreibung und der Auswahl der Anbieter die Schulgemeinschaft mit einbezogen wird, um deren Erfahrungen mit den verschiedenen Anbietern mit zu berücksichtigen. Wir fordern, dass die Essensangebote regelmäßig darauf geprüft werden, ob sie mit den in den Ausschreibungen beschriebenen Bedingungen übereinstimmen. Wegen Abweichungen auffällig gewordene Anbieter sollten aus den weiteren Bieterverfahren ausgeschlossen werden.
Bei der Qualität der Mensa-Versorgung hat die Stadt bereits wichtige Entscheidungen in den vergangenen Jahren getroffen, insbesondere was die Qualität des Essens und die Möglichkeit der Essensausgabe betrifft. Eine kostenlose Schulverpflegung ist derzeit nicht vorstell- und finanzierbar.
Mensa-Versorgung an den Schulen, ja wenn die Eltern dies unterstützen und wollen. Aktuell hört man jedoch Eltern denen das Schulessen zu teuer sei.
Insbesondere der Bioanteil sei ein Preistreiber. Fairtrade wird von mir als Mediziner abgelehnt, da in vielen Fairtrade Ländern hochgiftige Insektizide und Pestizide angewendet werden können, welche bei uns seit 10-20 Jahren längst verboten sind.
- Kostenloses Schulessen für alle Lernenden:
Gar nicht. Eine finanzielle Eigenbeteiligung ist absolut angemessen. - Qualität und Vielfalt der Verpflegung:
Das ist Aufgabe der Schulgemeinschaft – also der Lehrer, Schüler und Elternvertreter. - Transparenz und Teilhabe:
Es gilt das gesetzlich vorgeschriebene Vergaberecht einzuhalten. Hieran gibt es nichts zu rütteln. - Nachhaltigkeit und Umweltschutz:
Das ist Aufgabe der Schulgemeinschaft – also der Lehrer, Schüler und Elternvertreter. - Kontrolle und Evaluation:
Das ist Aufgabe der Schulgemeinschaft – also der Lehrer, Schüler und Elternvertreter.
14. Wahlprüfstein: Bewältigung des Sanierungs- und Renovierungsstaus an Schulen und Turnhallen
Der bestehende Sanierungs- und Renovierungsstau an Schulen und Turnhallen stellt eine ernsthafte Herausforderung dar und gefährdet die Sicherheit, Gesundheit und Lernumgebung der Schülerschaft. Um diesen Stau effektiv zu bewältigen, ist es entscheidend, alle Schulen und Turnhallen mit Sanierungs- und Renovierungsbedarf zu priorisieren und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, dass diese Einrichtungen den notwendigen Standard erfüllen.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um den Sanierungs- und Renovierungsstau an Schulen und Turnhallen schnellstmöglich zu bewältigen und sicherzustellen, dass alle Lernenden Zugang zu sicheren und modernen Bildungseinrichtungen haben.
Priorisierung aller Einrichtungen mit Sanierungs- und Renovierungsbedarf: Wie werden Sie sicherstellen, dass alle Schulen und Turnhallen mit Sanierungs- und Renovierungsbedarf priorisiert werden und in den Renovierungsplan aufgenommen werden? Welche Kriterien werden verwendet, um den Renovierungsbedarf zu bewerten, und wie werden Sie sicherstellen, dass die Mittel gerecht und bedarfsgerecht verteilt werden, um allen Einrichtungen mit Sanierungsbedarf gerecht zu werden?
Zeitplan und Umsetzung: Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sicherzustellen, dass bis spätestens Ende 2028 an allen Schulen und Turnhallen mit Sanierungs- und Renovierungsbedarf die notwendigen Arbeiten gestartet werden? Welche Schritte werden unternommen, um den Prozess der Renovierung und Sanierung zu beschleunigen und sicherzustellen, dass keine Einrichtung zurückgelassen wird?
Finanzielle Unterstützung: Welche zusätzlichen finanziellen Mittel werden Sie bereitstellen, um die dringend benötigten Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Schulen und Turnhallen durchzuführen? Wie werden Sie sicherstellen, dass die Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden, um den Sanierungsstau schnellstmöglich zu bewältigen und sicherzustellen, dass alle Einrichtungen mit Sanierungsbedarf angemessen unterstützt werden?
Qualitätssicherung und Standards: Kinder brauchen sichere Lernumgebungen in denen sie sich bewegen, gut atmen, sich ausbreiten, ausruhen und kreativ aktiv werden können, um optimal körperlich wie geistig wachsen zu können. Welche Standards werden Sie einführen, um sicherzustellen, dass die Renovierungs- und Sanierungsarbeiten qualitativ hochwertig sind und den aktuellen Sicherheits- und Gesundheitsstandards entsprechen sowie Kriterien der Ökologie und Nachhaltigkeit berücksichtigen?
Hitzeschutz: Was werden Sie tun, um sicherzustellen, dass in Zeiten von stetig steigenden Temperaturen im Sommer ausreichend natürliche Beschattung im Pausenhof vorhanden ist? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um bestehende Flächenversiegelung rückgängig zu machen? Was werden Sie tun, um bereits im Ausschreibungsverfahren für Sanierung und Renovierung Konzepte von vertikaler und horizontaler Begrünung zu implementieren? Was werden Sie an Ressourcen zur Verfügung stellen, um eine Beschattung der Klassenräume im Sommer für alle Kinder sicherzustellen?
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Sanierungs- und Renovierungskonzepte eine Senkung der zukünftigen Energiekosten zum Ziel haben und dies bei Fassadengestaltung, Dämmung und Planung der elektrischen Versorgung und Verteilung (Netzpläne) sowie der Lichtkonzepte berücksichtigen?
Lernraumgestaltung: Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Lernumgebung so anzupassen, dass Bewegung im Schulalltag für alle Kinder nicht nur im Pausenhof, sondern lernortnah möglich ist? Wissenschaftliche Studien zeigen wie wichtig Spiel und Kreativität aber auch Rückzug, Ruhe und Pausen für Lernen und Entwicklung sind. Wie werden Sie sicherstellen, dass bei Renovierung und Sanierung eben diese Punkte auch Berücksichtigung finden? Wie werden Sie sicherstellen, dass die Schulen und Turnhallen nach Abschluss der Arbeiten eine sichere und physisch und psychisch gesunde und fördernde Lernumgebung bieten?
Inklusion und Barrierefreiheit: Wie werden Sie sicherstellen, dass bei den Renovierungs- und Sanierungsarbeiten die Bedürfnisse von Lernenden mit besonderen Bedürfnissen und die Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigt werden? Welche Maßnahmen planen Sie, um sicherzustellen, dass alle Lernenden gleichermaßen von den renovierten Einrichtungen profitieren können?
Partizipation der Schulgemeinschaft: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Schulgemeinschaft, einschließlich Schülerschaft, Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung, in den Renovierungsprozess einbezogen wird und ihre Bedürfnisse und Anliegen angemessen berücksichtigt werden? Welche Mechanismen werden Sie einführen, um einen transparenten und inklusiven Entscheidungsprozess zu gewährleisten?
- Wir Grüne setzen uns dafür ein, Sanierungs- und Neubauprojekte an Schulen weiter voranzutreiben. Dies betrifft sowohl bereits laufende Projekte wie die Waldschule, die Humboldtschule und die Geschwister-Scholl-Schule als auch das größte Schulbauprojekt eines Campus für die beruflichen Schulen am Neckar. Dabei möchten wir die Raumgestaltung an den Anforderungen moderner Pädagogik ausrichten.
- Wir betrachten Schulen als offene und soziale Orte, die auch außerschulischen Akteur:innen zugänglich sein sollten und einen positiven Einfluss auf ihre Stadtteile haben. Schulen sind Lebensorte für Kinder und Jugendliche, in denen sie einen bedeutenden Teil ihrer Zeit verbringen. Es ist daher unsere Aufgabe, diese Lebensorte kontinuierlich zu verbessern.
- Zusätzlich streben wir an, die Investitionen in die Außenanlagen unserer Schulen deutlich zu erhöhen, um Kindern und Jugendlichen optimale Bedingungen für ein gesundes Leben zu bieten und Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen der Klimakrise umzusetzen. Hierzu gehört auch die dringend benötigte Umgestaltung und Begrünung vieler Schulhöfe.
Die BBS leistet hervorragende Arbeit bzgl. Priorisierung, Renovierung und Sanierung. Die Feststellung von Renovierungsbedarf ist Sache der Baufachleute des BBS. Die gemeinderätlichen Mitglieder des Aufsichtsrats begleiten die Arbeit und geben ggf. Anregungen.
Die BBS geht systematisch nach dem Sanierungsplan vor und setzt die verfügbaren Mittel effizient und effektiv ein.
Standards bei Renovierung und Sanierung einzuführen ist Sache der Verwaltung. Die BBS verfährt nach sehr vertrauenswürdigen Prinzipien.
Hitzeschutz schaffen durch Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen, Sonnensegel, Markisen, Aufstellen von Trinkwasserbrunnen.
Die Ausschreibungen haben seit Langem die Senkung von Energiekosten zum Ziel (u.a. durch die Bestückung von Dächern mit PV), ebenso Barrierefreiheit etc.
Nach dem von der BBS angewendeten ‚Mannheimer Modell‘ werden alle Beteiligten frühzeitig in Maßnahmenentwicklung, Zeitplan etc. einbezogen. Für die Schulgemeinschaft besteht darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, individuelle Wünsche zu äußern, um deren Umsetzung man sich seitens der BBS bemüht. Sollte dies dennoch nicht der Fall sein, ist die SPD jederzeit ansprechbar, um auf die Lösung einer bestimmten Problemlage hinzuwirken.
Die Überführung der Schulen und zugehöriger Turnhallen in die BBS halten wir für richtig, auch mit Blick auf die Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen. Die Stadt Mannheim hat in den letzten Jahren dreistellige Millionenbeträge in die Sanierung und den Neubau von Schulen investiert. Die Investitionen im Bereich Bildung auf einem hohen Niveau zu halten ist unser erklärtes Ziel – unabhängig von der Haushaltslage muss hier ein Fokus der nächsten Jahre liegen, denn diese Investitionen sind zukunftsorientiert. Gleichzeitig bis 2028 sämtliche
Sanierungsmaßnahmen einzuleiten halten wir mit Blick auf die personellen Ressourcen bei BBS, aber auch Stadtverwaltung, aber auch verfügbare Haushaltsmittel für utopisch.
Priorisierung aller Einrichtungen mit Sanierungs- und Renovierungsbedarf:
Für die Sanierung der Schulgebäude ist die BBS (Bau- und Betriebsservice GmbH) zuständig. Die Stadt Mannheim stellt die Bedarfe fest. Zur Sanierung braucht es ein Gemeinderatsbeschluss. Schulen werden nach Bedarf saniert.
Zeitplan und Umsetzung:
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass wir es bis 2028 nicht schaffen werden. Die BBS gibt sich nach unserer Einschätzung sehr viel Mühe, um im Zeitplan zu bleiben. In der Realität allerdings erschweren Material-Lieferengpässe und steigende Baukosten die Sanierungsmaßnahmen.
Finanzielle Unterstützung:
Siehe Antwort zu Frage Zeitplan und Umsetzung!
Qualitätssicherung und Standards:
Die Nachhaltigkeit wird nach unserer Einschätzung bei der BBS sehr ernst genommen.
Hitzeschutz:
Für den Pausenhof können in allen Schulen zur Beschattung Sonnensegel angebracht werden. Pavillons wären auch eine Lösung. Mehr Grün auch zur Hitzereduzierung im Sommer ist immer wünschenswert, muss sich allerdings nach dem Flächenbedarf der Schule für den Pausenhof richten.
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit:
Energiesparen ist ein generelles Ziel. Beleuchtung macht allerdings nur einen geringen Anteil am Energieverbrauch aus, weshalb auf die Auswirkungen auf das Unterrichtsgeschehen vorrangig berücksichtigt werden sollten. Expert*innen sagen, dass helles LED-Licht auf die Gesundheit der Schüler*innen Auswirkungen hat. In hell beleuchteten Klassenzimmern würden die Schüler*innen besser und bei weniger Angst und Stress lernen. Daher wäre es sinnvoll, sich danach zu richten.
Lernraumgestaltung:
Neu gebaute Schulen haben Rückzugsorte. Bei Altbau-Schulen wird es wegen der fehlenden Raumkapazität schwierig sein. Es könnten häufiger kleine Stopps eingelegt werden, um an die frische Luft zu gehen.
Inklusion und Barrierefreiheit:
Barierefreiheit kann leider nur beim Neubau berücksichtigt werden. Bei Altbauten sind die Möglichkeiten begrenzt, was unbefriedigend, aber in der Regel nicht zu ändern ist.
Partizipation der Schulgemeinschaft:
Bei Renovierungsprozessen werden die Schulleiter*innen informiert. Mit ihnen wird der Prozess besprochen. Schülerschaft und Eltern in den Renovierungsprozess einzubeziehen finde ich schwierig bzw. nicht erforderlich.
Aufgrund langjähriger Versäumnisse der Stadtverwaltung ist in Mannheimer Schulen ein erheblicher Sanierungsstau zu bewältigen. Als FDP Mannheim haben wir bislang allen uns im Gemeinderat vorgelegten Vorhaben zu Schulsanierungen und Neubauten zugestimmt, auch allen Anträgen zur Bewilligung von Kostensteigerungen und werden das auch zukünftig tun.
Eine Priorisierung der Sanierungs- und Renovierungsarbeiten nach Dringlichkeit und Wichtigkeit ist zwingend erforderlich und wird unterstützt. Auch die ML ist der Meinung, dass bei der städtischen Infrastruktur wie Schulen und KITA-Einrichtungen dringender Handlungsbedarf besteht. Dabei darf man aber auch die sonstige Infrastruktur von Straßen, Brücken und anderen Gebäuden nicht außer Acht lassen. Auch dort besteht dringender Handlungsbedarf. Hier muss eine Abwägung im Gemeinderat mit Priorisierungen erfolgen.
Der Sanierungs- und Renovierungsstau an Schulen und Turnhallen ist allgemein bekannt. Das Problem ist der städtische Haushalt. Man kann zwar Zuschüsse beim Land beantragen, aber andere Gemeinden haben oft das gleiche Problem. Mein Vorschlag lautet daher eine Katalogisierung aller Schulen in drei Klassen.
Klasse 1. Sanierte Schulen/Neubau
Klasse 2. Schulen mit reinem Unterhaltungsbedarf
Klasse 3. Schulen mit Sanierungs- und Renovierungsbedarf.
Höchst problematisch sind die Schulen welche unter Denkmalschutz stehen.
- Priorisierung aller Einrichtungen mit Sanierungs- und Renovierungsbedarf:
Solange kein Wasser vom Dach tropft, keine Einsturzgefahr o.ä. besteht, d.h. keine Gefahr im Verzug gegeben ist, ist eine Sanierung oder Renovierung nicht eilbedürftig. Respekt gegenüber dem Steuerzahler bedeutet eine effiziente Ressourcenallokation, d.h. eine sinnvolle Verwendung der Steuergelder. Andere Infrastruktur-Projekte sind objektiv wichtiger. - Zeitplan und Umsetzung:
Solange kein Wasser vom Dach tropft, keine Einsturzgefahr o.ä. besteht, d.h. keine Gefahr im Verzug gegeben ist, ist eine Sanierung oder Renovierung nicht eilbedürftig. Respekt gegenüber dem Steuerzahler bedeutet eine effiziente Ressourcenallokation, d.h. eine sinnvolle Verwendung
der Steuergelder. Es müssen nicht alle Schulen, die irgendeinen Bedarf anmelden, bis Ende 2028 saniert oder renoviert werden. Dies wäre gegenüber dem Steuerzahler, der zuvörderst einen
funktionierenden ÖPNV, schlaglochfreie Straßen und sichere Radwege erwartet, respektlos. - Finanzielle Unterstützung:
Durch die von uns geforderten Einsparungen an Schulsozialarbeitern würden ausreichend finanzielle Kapazitäten frei werden. - Qualitätssicherung und Standards:
Das ist Aufgabe der Schulgemeinschaft – also der Lehrer, Schüler und Elternvertreter. - Hitzeschutz:
Das ist Aufgabe der Schulgemeinschaft – also der Lehrer, Schüler und Elternvertreter. - Energieeffizienz und Nachhaltigkeit:
Es gilt Energieeffizient und Nachhaltigkeit als Faktoren bei der Ausschreibung zu berücksichtigen und anschließend das beste Angebot anzunehmen. - Lernraumgestaltung:
Das ist Aufgabe der Schulgemeinschaft – also der Lehrer, Schüler und Elternvertreter. - Inklusion und Barrierefreiheit: Es gilt Barrierefreiheit, behindertengerechte Toiletten, etc. als Faktoren bei der Ausschreibung zu berücksichtigen und anschließend das beste Angebot anzunehmen.
- Partizipation der Schulgemeinschaft:
Für eine offene Diskussionskultur zu sorgen, ist Aufgabe der Schulen. Dass in Beamtenapparaten eher selten eine Diskussionskultur besteht, ist kein großes Geheimnis. Insofern muss der Grundsatz „mehr außerschulische Aktivitäten“ statt „mehr Ganztagesschulen“ lauten – unabhängig von der Schulart. Formal sind ausreichend Beteiligungsmöglichkeiten im
Landesschulgesetz verankert. Es ist Aufgabe der Schulgemeinschaft die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten aktiv zu nutzen.
15. Wahlprüfstein: Förderung von außerschulischen Aktivitäten, Ausbau der Turnhallen- und Schwimmbadkapazitäten für Mannheimer Schulen
Die Förderung von außerschulischen Aktivitäten sowie die Bereitstellung ausreichender Turnhallen- und Schwimmbadkapazitäten sind entscheidende Aspekte für eine ganzheitliche Bildung und Entwicklung der Lernenden. Es ist wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Mannheimer Schulen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um ein vielfältiges und umfassendes Bildungsangebot zu bieten.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um die Förderung von außerschulischen Aktivitäten, die Bereitstellung ausreichender Turnhallen- und Schwimmbadkapazitäten sowie die Teilhabe aller Lernenden an diesen Angeboten sicherzustellen und die Bildungschancen in Mannheim zu verbessern.
Ausbau der Turnhallenkapazitäten: Wie werden Sie sicherstellen, dass alle Schulen in Mannheim über ausreichende Turnhallenkapazitäten verfügen, um den Sportunterricht sowie außerschulische Sportaktivitäten angemessen durchführen zu können? Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um den Ausbau und die Modernisierung der bestehenden Turnhallen voranzutreiben?
Verbesserung der Schwimmbadkapazitäten: Wie werden Sie sicherstellen, dass alle Schulen in Mannheim Zugang zu Schwimmbädern haben, um allen Lernenden Schwimmunterricht und Schwimmaktivitäten im Rahmen des Sportunterrichts anzubieten? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die vorhandenen Schwimmbadkapazitäten zu verbessern und den Bedarf der Schulen zu decken?
Förderung von außerschulischen Aktivitäten: Wie werden Sie sicherstellen, dass alle Lernenden in Mannheim Zugang zu einer Vielzahl von außerschulischen Aktivitäten haben, wie zum Beispiel Sportvereinen, Musik- und Kunstunterricht, Sprachkursen oder Naturerlebnisprogrammen? Welche Programme werden eingeführt, um die Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten zu fördern und zu unterstützen?
Barrierefreiheit und Zugänglichkeit: Wie werden Sie sicherstellen, dass alle Lernenden, unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Situation der Eltern, Zugang zu außerschulischen Aktivitäten sowie zu Turnhallen- und Schwimmbadeinrichtungen haben? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Barrieren abzubauen und die Teilnahme aller Lernenden zu gewährleisten?
- Wir Grüne möchten den außerschulischen Bildungsbereich, der eine entscheidende Rolle für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen spielt, weiter stärken.
- Nachdem es bereits gelungen ist, den Stadtjugendring finanziell und personell zu stärken, ist es nun unser Ziel, neue räumliche Perspektiven zu schaffen. Dies betrifft insbesondere das Jugendkulturzentrum forum, für das eine Ansiedlung in der U-Halle auf dem Spinelli-Gelände große Chancen für eine Weiterentwicklung des inhaltlichen Angebots bietet.
- Perspektivisch möchten wir die offene Kinder- und Jugendarbeit ausbauen und die letzten Lücken bei Jugendtreffs in den Stadtteilen Franklin und Wohlgelegen schließen. Um eine Ausweitung des Angebots auf die Abendstunden und Wochenenden zu ermöglichen, streben wir bei Bedarf die Schaffung einer dritten Personalstelle in Jugendtreffs an.
- Besonders wichtig ist uns, dass Jugendliche die Möglichkeit haben, in
Eigenverantwortung Angebote zu planen. Daher unterstützen wir ihre
Selbstverwaltung entsprechend ihrer Fähigkeiten und Voraussetzungen. - Wir setzen uns auch dafür ein, die Jugendhilfe weiter zu stärken, und betrachten die Übertragung der Eingliederungshilfe für unter 18-Jährige an das Jugendamt als Chance für eine erfolgreiche Inklusion.
- Zudem unterstützen wir die Umsetzung des Bäderkonzepts, wie es im Arbeitskreis Bäder erarbeitet wurde, sowie die Errichtung eines weiteren Kombib ads im Carl-Benz-Bad.
Ausbau und Modernisierung der bestehenden Turnhallen sind Teil des Sanierungskonzepts der BBS (s. z.B. Sporthalle der IGMH).
Im Bäderkonzept sind Schwimmhallen für schulische Zwecke enthalten.
Bzgl. außerschulischer Aktivitäten gibt es ein entsprechendes Angebot in MAUS, darüber hinaus müssen die Eltern ggf. finanziell unterstützt werden, um den Kindern den entsprechenden Zugang und Teilnahme zu ermöglichen.
Für den Ausbau der außerschulischen Betreuung sehen wir großes Potenzial in der strukturierten Einbindung von Vereinen. Wir wollen Sport-, Musik- oder Kulturvereine durch enge Begleitung und geeignete Rahmenbedingungen in die Lage versetzen, das derzeitige Angebot zu ergänzen. Für den Neubau von Veranstaltungshallen wie in Wallstadt und Sandhofen setzt sich die CDU seit langem ein. Hiervon profitieren dann auch Kinder. Der Zugang zu Schwimmbadkapazitäten scheitert häufig an mangelndem Lehrpersonal, das
Schwimmunterricht anbieten kann, nicht an Schwimmbadkapazitäten. Die
Zugangsmöglichkeiten zu Schwimmkursen müssen daher erhöht werden.
- Ausbau der Turnhallenkapazitäten:
Auch für eine Turnhalle hat nicht jede Schule die Kapazität. Die Schulen, die über Schulturnhallen verfügen, sind oftmals sanierungsbedürftig. Somit können Schüler*innen keinen Sportunterricht in der eigenen Halle absolvieren und müssen teilweise in andere Hallen ausweichen oder mit anderen Jahrgängen teilen. Unserer Kenntnis nach hat die Stadt ein Turnhallen-Sanierungsprogramm, das sich nach dem Zustand der Hallen richtet. - Verbesserung der Schwimmbadkapazitäten:
Im Sommer könnte der Sportunterricht häufiger im Schwimmbad stattfinden. Nach der Pandemie, in der monate- oder jahrelang kein Schwimmunterricht stattfand, besteht unseres Erachtens noch immer Nachholbedarf. Die neuen Kombibäder müssen zügig gebaut werden, um ausreichend Kapazitäten für die Ausweitung des Schwimmunterrichts zu ermöglichen. - Förderung von außerschulischen Aktivitäten:
Mannheim ist kunterbunt und hat ganz viele Möglichkeiten, an denen allerdings nicht alle Kinder profitieren. Die Teilnahme an Sport in Vereinen, Musikunterricht etc. können sich viele Eltern gar nicht leisten. Das BuT (Bildungs- und Teilhabepaket) ist zwar eine gute Sache, reicht aber oftmals nicht aus, um allen Kindern alle Möglichkeiten zu eröffnen. - Barrierefreiheit und Zugänglichkeit:
Der Familienpass und der Familienpass Plus ermöglichen freien Zugang für Kinder. Perspektivisch gesehen unterstützen und fordern wir den Zugang zu Schwimmbädern kostenlos. Hier sind allerdings aufgrund der finanziellen Spielräume das Land oder der Bund in der Pflicht, für diese Angleichung der Möglichkeiten zu sorgen.
Die FDP Mannheim fördert außerschulische Aktivitäten, insbesondere den Bau von Turnhallen und Schwimmbädern. So werden durch den aktuellen Bau des Kombibads Herzogenried zusätzliche Wasserflächen auch für den Schulsport geschaffen. Wir haben allen Vorlagen der Stadt, die uns dazu im Gemeinderat unterbreitet wurden, zugestimmt.
Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation der Stadt ist ein Ausbau von Schwimmbad- und Turnhallenkapazitäten über das jetzt geplante nicht möglich und darstellbar. Unabhängig davon muss die Barrierefreiheit an erster Stelle bei Änderungen stehen. Ein weiterer Ausbau des Unterstützungskonzepts außerschulischer Aktivitäten ist in Mannheim aus unserer Sicht derzeit nur schwer vorstellbar und nicht finanzierbar.
Außerschulische Aktivitäten sind primär Aufgaben der Eltern. Turnen ist im Verein möglich. Das Erlernen des Schwimmens wurde früher von den Eltern übernommen. Heute soll die Schule alles richten was die Eltern zeitlich nicht mehr hinkriegen. Ich denke dies ist der falsche Ansatz, denn mit gleichem Ansatz könnte man auch den Ausbau von Tennisplätzen, schulischen Golfanlagen und Reiteinrichtungen fordern.
Bei sozialen Härtefällen kann ich mir die Übernahme von Turn- und Schwimm- vereinsgebühren vorstellen.
- Ausbau der Turnhallenkapazitäten:
Durch die Reservierung von städtischen Turnhallen innerhalb und außerhalb von Schulen für den Schulsport sowie den Einsatz von Schulbussen – falls die Entfernung zu groß ist –, kann allen Schülern der Zugang zu adäquatem Sportunterricht gewährleistet werden. - Verbesserung der Schwimmbadkapazitäten:
Durch die Reservierung von städtischen Schwimmbädern für das Schulschwimmen sowie den Einsatz von Schulbussen – falls die Entfernung zu groß ist –, kann allen Schülern der Zugang zu adäquatem Schwimmunterricht gewährleistet werden. - Förderung von außerschulischen Aktivitäten:
Um außerschulische Aktivitäten zu ermöglichen, ist es wichtig, dass alle Ganztagesschulen – egal, ob verbindlich oder freiwillig – abgeschafft und in Halbtagesschulen mit flexiblen Nachmittagsangeboten (konkret: Hort bzw. AGs) umgewandelt werden. - Barrierefreiheit und Zugänglichkeit:
Im Rahmen der Stadtentwicklung gilt es darauf zu achten, dass möglichst überall Barrierefreiheit herrscht. Zum Beispiel ist es ein Unding, dass immer noch nicht alle Straßenbahn-Haltestellen barrierefrei sind.
16. Wahlprüfstein: Verbesserung der Beförderung von Lernenden an Grundschulen und SBBZ
Die Beförderung von Lernenden spielt eine wichtige Rolle für den sicheren und zuverlässigen Transport der Kinder zur Schule und zu Betreuungseinrichtungen. Angesichts der aktuellen Situation, in der Kinder nur noch nach Hause gefahren, aber nicht mehr zu anderen Zielen gebracht werden, ist eine Überprüfung und Verbesserung dieses Systems dringend erforderlich.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um die Beförderung der Lernenden an Grundschulen und SBBZ zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Kinder sicher und zuverlässig zu ihren Zielen gebracht werden können.
Erweiterung des Beförderungsspektrums: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Beförderung von Lernenden nicht nur auf den Transport von zuhause und nach Zuhause beschränkt bleibt, sondern auch den Transport zu anderen wichtigen Zielen wie Horteinrichtungen oder außerschulischen Aktivitäten umfasst? Welche Maßnahmen planen Sie, um das Beförderungsspektrum zu erweitern und den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien gerecht zu werden?
Flexibilität und Individualität: Welche Möglichkeiten werden Sie einführen, um die Beförderung von Lernenden flexibler und individueller zu gestalten und den unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden? Wie werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder aus benachteiligten Familien angemessen unterstützt werden?
Qualität und Sicherheit: Welche Standards werden Sie einführen, um die Qualität und Sicherheit der Beförderung von Lernenden zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Kinder zuverlässig und pünktlich an ihr Ziel gebracht werden? Wie werden Sie sicherstellen, dass die Beförderungsmittel regelmäßig gewartet und überprüft werden und dass qualifiziertes Personal für den Transport der Kinder eingesetzt wird?
Kooperation und Vernetzung: Wie werden Sie Schulen, Horteinrichtungen, Stadtverwaltung und andere beteiligte Akteure dazu ermutigen, enger zusammenzuarbeiten und die Beförderung der Lernenden als Teil eines umfassenden Betreuungs- und Bildungsangebots zu verstehen? Wie werden Sie sicherstellen, dass die Kommunikation und Koordination zwischen den verschiedenen Einrichtungen reibungslos funktioniert und dass die Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt stehen?
Partizipation der Eltern: Wie werden Sie Eltern in die Gestaltung der Beförderung einbeziehen und sicherstellen, dass ihre Bedürfnisse und Anliegen gehört und berücksichtigt werden? Wie werden Sie sicherstellen, dass Eltern über ihre Rechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung informiert sind und wie werden Sie sie bei Bedarf unterstützen?
- Viele SBBZ sind bereits zu Ganztagsschulen ausgebaut, was erklärt, warum
Beförderungsfahrten nicht nach individuellen Bedürfnissen ausgerichtet sind, sondern - wo möglich - ein Haltestellensystem angefahren wird. Dies ermöglicht vielen Kindern eine zunehmende Selbstständigkeit, die mit ihrer persönlichen Entwicklung Schritt halten kann. - Darüber hinaus schlagen wir vor, Busfahrer:innen als integrale Mitglieder der
Schulgemeinschaft zu betrachten und sie beispielsweise zur Teilnahme am Schulfest einzuladen.
Die Ausschreibung von Beförderungen muss entsprechend erweitert werden.
Qualitätsprüfung ist Sache der Verwaltung.
Kooperation und Vernetzung ist Sache der Einrichtungen, ggf. mit Unterstützung des GEB.
Wichtig ist aus Sicht der CDU eine wohnortnahe Beschulung der Grundschulkinder - kurze Beine kurze Wege. Es ist gut, dass in Deutschland und damit auch in Mannheim, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen an SBBZs, wenn sie wollen, zur Schule und wieder nach Hause transportiert werden. Für die Beförderung zu außerschulischen Aktivitäten müssen die
Eltern in Ansprache mit den Einrichtungen Individuelle Lösungen suchen. Hierzu gibt es durch die rnv über den flexiblen individuellen Personenshuttle (fips) neue, zusätzliche, passgenaue Möglichkeiten.
Erweiterung des Beförderungsspektrums:
Städtische Horte sind in der Schule oder in der Nähe untergebracht. Wenn freie Träger oder z.B. Vereine Aktivitäten anbieten und Eltern die Teilnahme ihrer Kinder nicht möglich ist, müssen die Träger sich darum kümmern und möglichen Mehraufwand einkalkulieren.
Flexibilität und Individualität:
Siehe Antwort zu Frage Erweiterung der Beförderung!
Qualität und Sicherheit:
Bei Transportunternehmen muss das Personal qualifiziert sein, mit Kindern umgehen zu können. Das sind Strukturen vom Transportunternehmer selber. Die Stadt muss das bei Ausschreibungen einfordern, für die Erfüllung der Kriterien sind die Anbieter zuständig.
Kooperation und Vernetzung:
Die Vernetzung und der Austausch sind hier sehr wichtig und müssen funktionieren. Die Bedürfnisse der Kinder müssten erst einmal identifiziert werden, um dann daraus Schlüsse zu ziehen.
Partizipation der Eltern:
Bei Änderungen z.B. der Abfahrtszeiten müssen Eltern informiert werden. Bei Problemen können sich die Eltern an die Schulleitung wenden, die diese dann mit der Verwaltung abklärt.
Die FDP Mannheim setzt sich für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der SBBZ ein – in begründeten Ausnahmefällen auch zu weiterbetreuenden Einrichtungen. Die Grundschulbezirke sind (neu) so zugeschnitten, dass Schülerinnen und Schüler diese zu Fuß erreichen können und nur in Ausnahmefällen eine Schülerbeförderung erforderlich ist.
Die derzeitige Regelung zur Beförderung von Lernenden hat sich in der Praxis bewährt, ein Transport zu vielen verschiedenen Zielen im Rahmen der Beförderung kann aber nicht Ziel der Regelungen sein. Änderungen am
bisherigen System müssen auf Vorschlag der Verwaltung in den zuständigen Gremien diskutiert und dann eine einvernehmliche Entscheidung getroffen werden, die möglichst viele Gesichtspunkte berücksichtigt.
Halte ich für ein zweischneidiges Konzept. Grundschulen sollten zu Fuß erreichbar sein. Soweit bekannt gibt es daher staatliche Vorschriften.
SBBZ sollte mit aller Vorsicht bereits mit ÖPNV erreichbar sein?
- Erweiterung des Beförderungsspektrums:
Gar nicht. In aller Regel handelt sich um Personen, die dauerhaft zum Sozialfall werden. Insofern gilt es darauf zu achten, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Sofern die Personen nicht kriminell werden – also eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen – und später keinen
gesetzlichen Betreuer benötigen – also keine zusätzlichen Kosten für die Allgemeinheit verursachen –, haben die SBBZ ihren Zweck erfüllt. Bereits jetzt erhalten alle SBBZ-Schüler das VRN-Jugendticket ohne Mindestentfernung der Schule vom Wohnort kostenlos. Das Bezahlen
eines Privat-Chauffeurs ist der Allgemeinheit nicht zuzumuten. - Flexibilität und Individualität:
Gar keine. In aller Regel handelt sich um Personen, die dauerhaft zum Sozialfall werden. Insofern gilt es darauf zu achten, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Sofern die Personen nicht kriminell werden – also eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen – und später keinen gesetzlichen Betreuer benötigen – also keine zusätzlichen Kosten für die Allgemeinheit
verursachen –, haben die SBBZ ihren Zweck erfüllt. - Qualität und Sicherheit:
Verträge sind einzuhalten. Kommt es regelmäßig zu Problemen, gilt es den Anbieter zu wechseln. - Kooperation und Vernetzung:
Dies ist Aufgabe der Schulen. Den Schulleitungen ist ein gewisses Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortung zuzumuten – auch wenn es sich um Beamte handelt. Hier haben die Behindertenverbände Lobbyarbeit zu leisten und – sofern einvernehmlich keine Lösung erfolgt – öffentlichkeitswirksam Druck auf die Schulleitungen auszuüben. - Partizipation der Eltern:
Für eine offene Diskussionskultur zu sorgen, ist Aufgabe der Schulen. Dass in Beamtenapparaten eher selten eine Diskussionskultur besteht, ist kein großes Geheimnis. Insofern muss der Grundsatz „mehr außerschulische Aktivitäten“ statt „mehr Ganztagesschulen“ lauten – auch im
Bereich der SBBZ. Formal sind ausreichend Beteiligungsmöglichkeiten im Landesschulgesetz verankert. Es ist Aufgabe der Schulgemeinschaft die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten aktiv zu nutzen.
17. Wahlprüfstein: Übernahme von Beförderungskosten bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen
Die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie Exkursionen, Schulausflügen und Projekten ist ein wichtiger Bestandteil des schulischen Lebens und trägt zur ganzheitlichen Entwicklung der Lernenden bei. Früher wurden ganz oder teilweise die Beförderungskosten für solche Veranstaltungen übernommen, jedoch ist dies nicht mehr der Fall. Wir sehen die Notwendigkeit, diese Praxis zu überdenken und die Übernahme der Beförderungskosten wieder zu ermöglichen.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um die Übernahme von Beförderungskosten bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Lernenden die Möglichkeit haben, an solchen wichtigen Ereignissen teilzunehmen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation.
Rückkehr zur früheren Praxis: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Kosten für die Beförderung der Schülerschaft zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen vollständig übernommen werden? Welche finanziellen Mittel werden Sie dafür bereitstellen und welche Kriterien werden Sie festlegen, um die Übernahme der Kosten zu regeln?
Chancengleichheit und Teilhabe: Welche Maßnahmen planen Sie, um sicherzustellen, dass alle Lernenden unabhängig von ihrer finanziellen Situation an außerunterrichtlichen Veranstaltungen teilnehmen können? Wie werden Sie sicherstellen, dass die Kostenübernahme bedarfsgerecht erfolgt und dass kein Kind aufgrund finanzieller Hürden ausgeschlossen wird?
Transparenz und Information: Wie werden Sie sicherstellen, dass Eltern und Lernende über ihre Rechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Kostenübernahme für außerunterrichtliche Veranstaltungen informiert sind? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sicherzustellen, dass die Kostenübernahme klar kommuniziert wird und dass Eltern bei Bedarf Unterstützung erhalten?
Kooperation mit externen Partnern: Wie werden Sie Schulen dabei unterstützen, externe Partner wie lokale Unternehmen, Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen einzubeziehen, um die Kosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen zu decken? Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die Zusammenarbeit zwischen Schulen und externen Partnern zu stärken und die finanzielle Unterstützung zu sichern?
Evaluation und Anpassung: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Kostenübernahme für außerunterrichtliche Veranstaltungen regelmäßig überprüft und evaluiert wird, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Schülerschaft und ihrer Familien gerecht wird? Wie werden Sie auf Basis dieser Evaluationsergebnisse die Richtlinien und Verfahren zur Kostenübernahme gegebenenfalls anpassen und verbessern?
- Das Bundesprogramm "Bildung und Teilhabe" ist von herausragender Bedeutung, da es Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu kulturellen und Bildungsaktivitäten ermöglicht, die ihre Familie finanziell überfordern oder ihnen sogar verwehrt bleiben würden. Das Programm deckt dabei die tatsächlichen Kosten für Ausflüge oder mehrtägige Fahrten ab.
- Hierbei ist entscheidend, dass berechtigte Familien das “Bildung und Teilhabe”- Programm auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Ein wichtiger Schritt dafür ist der Ausbau von Familienkitas, die eine breite Palette an Elternarbeit, einschließlich Beratungsleistungen, unterstützen. Ebenso eröffnet die Erweiterung der Schulsozialarbeit zusätzliche Möglichkeiten, Eltern zu erreichen. Dabei werden Familien nicht nur individuell beraten, sondern auch auf ihre Ansprüche hingewiesen und unterstützt.
Das Land hat vor einiger Zeit die entsprechenden Mittel gestrichen. Daher ist dies nicht unmittelbar Sache der Kommunalpolitik. Einflussnahme über Landtagsabgeordnete. Informierung durch Schule und GEB.
Evaluierung Sache der Verwaltung, Unterstützung ggf. durch Antragstellung der SPD-Fraktion.
Für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen gibt es bei finanziellen Notsituationen Unterstützungsmöglichkeiten, die bei der Schule angefragt werden können. Für eine pauschale Übernahme der Beförderungskosten aller Schüler sehen wir keine finanziellen
Mittel und keine Notwendigkeit. Eine Kooperation zur Finanzierung außerunterrichtlicher Veranstaltungen mit Unternehmen oder Stiftungen sehen wir sehr positiv und ausbaufähig.
Auch über Budgets der Bezirksbeiräte können hier einzelne Projekte unterstützt werden.
- Rückkehr zur früheren Praxis:
Es müsste erst einmal identifiziert werden, welche Ressourcen benötigt werden, um sich mit dem Thema danach auseinanderzusetzten. Etwaiger Mehrbedarf könnte dann auch im nächsten Haushalt behandelt werden. - Chancengleichheit und Teilhabe:
Kindern steht der Familienpass und der Familienpass PLUS zur Verfügung. Der Familienpass könnte neue, erweiterte Strukturen bekommen und es könnten mehr Veranstalter in kostenfreie Zugänge einbezogen werden. Außerdem verweisen wir auf das BuT (Bildungs- und Teilhabepaket), wofür Informationen für alle Eltern gewährleistet sein müssen, siehe oben! - Transparenz und Information:
Eine niederschwellige Unterstützung könnten sie beim Bürgeramt oder in Stadtteilen beim Quartiersmanagement holen. Es könnte Flyer in verschiedenen Sprachen im Quartiersbüro ausgelegt werden. - Kooperation mit externen Partnern:
Gemeinnützige Organisationen finde ich keine gute Idee. Sie haben selbst Probleme mit der Finanzierung ihrer Kosten. Unternehmen dürften dann keine Gegenleistungen einfordern oder erwarten. Fördervereine an Schulen, die es teilweise gibt, stärken finde ich gut. Die Teilnahme der Eltern in Fördervereinen muss unterstützt werden. - Evaluation und Anpassung:
Wenn Stiftungen und Unternehmen einbezogen werden, müssen klare Kriterien definiert werden und es könnte ein offizielles und von Interessengruppen unabhängiges Kontrollorgan geben.
Die FDP Mannheim unterstützt, dass die Stadt Mannheimer Schulen ein Budget für Beförderungskosten für Exkursionen zur Verfügung stellt, auf das sich die Schulklassen in einem unreglementierten Verfahren bewerben können.
Eine Kostenübernahme für außerschulische Veranstaltungen sollte über das Schulbudget der jeweiligen Schule erfolgen. Dafür können dort entsprechende Mittel bereitgestellt werden.
Bei sozialen Härtefällen ja, sonst eher nein.
- Rückkehr zur früheren Praxis:
Gar nicht. Eine finanzielle Eigenbeteiligung ist absolut angemessen. - Chancengleichheit und Teilhabe:
Gar keine. Der bereits bestehende Sozialstaat ist nicht perfekt, aber auch nicht desolat. Alle müssen lernen, vernünftig zu haushalten, d.h. nicht mehr auszugeben als man einnimmt und Rücklagen für besondere Anlässe zu bilden. - Transparenz und Information:
Das ist Aufgabe der Schulgemeinschaft – also der Lehrer, Schüler und Elternvertreter. - Kooperation mit externen Partnern:
Dies ist Aufgabe der Schulen. Den Schulleitungen ist ein gewisses Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortung zuzumuten – auch wenn es sich um Beamte handelt. Ferner können sich auch die Eltern bzw. Elternvertreter um Sponsoren bemühen. - Evaluation und Anpassung:
Das ist Aufgabe der Schulgemeinschaft – also der Lehrer, Schüler und Elternvertreter.
18. Wahlprüfstein: Kostenübernahme vom Deutschlandticket für alle Lernenden, die eine Mannheimer Schule besuchen
Die Übernahme der Kosten für das Deutschlandticket für alle Lernenden, die eine Mannheimer Schule besuchen, ist ein wichtiger Schritt, um die Mobilität der Schülerschaft zu verbessern und den Zugang zu schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen zu erleichtern. Es ist entscheidend, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Lernenden unabhängig von ihrer finanziellen Situation die gleichen Chancen haben, am (schulischen) Leben teilzunehmen und Bildungsangebote zu nutzen.
Wir bitten Sie, konkrete Strategien und Ressourcen anzugeben, um die Kostenübernahme vom Deutschlandticket für alle Lernenden, die eine Mannheimer Schule besuchen, erfolgreich umzusetzen und die Mobilität sowie die Chancengleichheit im Bildungsbereich zu fördern.
Finanzielle Unterstützung: Wie werden Sie sicherstellen, dass alle Lernenden, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, Zugang zum Deutschlandticket haben und die Kosten dafür übernommen werden? Welche finanziellen Mittel werden dafür bereitgestellt?
Einfachheit und Zugänglichkeit: Wie werden Sie sicherstellen, dass der Prozess zur Beantragung und Nutzung des Deutschlandtickets einfach und zugänglich ist, insbesondere für Familien, die möglicherweise keine Erfahrung mit solchen Programmen oder Sprachbarrieren haben? Welche Unterstützung bieten Sie den Familien bei Bedarf an?
Integration in das Schulsystem: Wie werden Sie sicherstellen, dass das Deutschlandticket nahtlos in das Schulsystem integriert ist und die Mobilität der Schülerschaft zu Bildungseinrichtungen sowie zu außerschulischen Lernorten, Praktika und Veranstaltungen erleichtert? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Nutzen des Deutschlandtickets für die Bildung der Schülerschaft zu maximieren?
Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Nutzung des Deutschlandtickets dazu beiträgt, den öffentlichen Verkehr zu fördern, die Umweltbelastung zu reduzieren und die Lernenden zu umweltbewusstem Verhalten zu ermutigen? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln als bevorzugte, früh eingeübte Transportmethode für Lernende zu etablieren?
Evaluation und Anpassung: Wie werden Sie den Erfolg des Programms zur Kostenübernahme vom Deutschlandticket regelmäßig evaluieren und anpassen, um sicherzustellen, dass es den Bedürfnissen der Schülerschaft und ihrer Familien gerecht wird? Welche Mechanismen werden eingeführt, um Rückmeldung zu sammeln und das Programm entsprechend zu verbessern?
- Seit dem 1. Dezember 2023 bietet das Land Baden-Württemberg jungen Menschen ein günstigeres Deutschland-Ticket an. Das "D-Ticket JugendBW" für Schüler:innen und junge Erwachsene in Ausbildung und Studium kostet 365 Euro im Jahr und gilt im gesamten öffentlichen Nahverkehr in Deutschland. Es ist daher für viele die kostengünstigste Möglichkeit, mobil zu sein, da es auch außerschulische oder private Fahrten abdeckt.
- Wir Grüne begrüßen diese vergünstigte Möglichkeit für junge Menschen in Baden - Württemberg. Eine Kostenübernahme dieser Tickets durch die Stadt Mannheim ist finanziell nicht umsetzbar
Die Kostenübernahme soll für Bedürftige gesichert sein, ggf. durch entsprechende Anträge der SPD-Fraktion.
Evaluierung und Anpassung ist Sache der Verwaltung, Verbesserung ggf. durch Antragstellung der SPD-Fraktion.
Das Deutschlandticket stellt für viele Schüler im Vergleich zum MAXX-Ticket eine Verbesserung dar. Für eine Kostenübernahme für alle Lernenden an einer Mannheimer Schule, unabhängig von der Notwendigkeit eines Tickets oder der Anfahrt zur Schule sehen wir mit Blick auf die Haushaltslage nicht, insbesondere nicht für die Schüler, die nicht in Mannheim wohnhaft sind.
- Finanzielle Unterstützung:
Für den regionalen und bundeslandweiten Verkehr gibt es als günstigere Alternative das JugendticketBW (365 Euro p.a.). Unser Ziel ist es, auf Dauer den ÖPNV „kostenlos“, also fahrscheinlos und umlagefinanziert, für alle zu machen. - Einfachheit und Zugänglichkeit:
Wenn es kostenlos angeboten würde, wäre der Bedarf nicht da. So fordern wir in allen Bereichen möglichst barrierefreie und mehrsprachige Informationen. So könnten zum Schuljahresbeginn Infoflyer in den verschiedenen Muttersprachen der Schüler*innen ausgegeben werden. - Integration in das Schulsystem:
Erst einmal muss abgewartet werden, wie lange das Deutschlandticket überhaupt noch zu einem für die meisten Menschen bezahlbaren Preis laufen wird. Wenn sich Bund und Land mit der Finanzierung einig sind, wird es eine Erweiterung geben. Die Kommune hat darauf keinen Einfluss. Unsere Forderung ist Einsatz der Kommunalpolitik und Verwaltung für einen umlagefinanzierten ÖPNV zur sozialen Gerechtigkeit und klimagerechten Verkehrswende. - Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit:
Als erstes müssten die Elterntaxis abgeschafft werden. Für Schulkinder muss das Anrecht gelten, dass sie sich alleine fortbewegen können. Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit kann von zuhause aus schon gelernt werden. Unabhängig vom ÖPNV könnten Kinder sich schon früh mit Fahrrädern fortbewegen, dies würde auch die Gesundheit fördern. - Evaluation und Anpassung:
Erstmal muss das Deutschlandticket bestehen bleiben. Wenn dies passiert, müsste alle zwei Jahre evaluiert und angepasst werden, was nötig ist - natürlich mit dem Hintergrund, dass der Preis des Deutschlandtickets nicht steigt.
Baden-Württemberg bietet jungen Menschen seit dem 1.12.2023 mit dem D-Ticket JugendBW ein vergünstigtes Deutschland-Ticket an, das ebenso im ÖPNV in ganz Deutschland gilt. Kaufen können es unter anderem Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende. Das Ticket kostet 365 Euro im Jahr, wenn nicht die 3.-Kind-Befreiung und weitere Jugendhilfe-Befreiungen gelten.
Eine weitere, zusätzliche Übernahme von Schülerbeförderungskosten kann aufgrund der derzeitigen finanziellen Belastung der Stadt nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen erfolgen.
In Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern ja. Bei sozialen Härtefällen ja.
Ich habe aber ein Problem mit dem „Gießkannenprinzip“. Denn das Deutschlandticket kostet Steuergeld. Im Klartext es muss durch Steuern gegenfinanziert werden. Die Steuerlast ist in Deutschland sehr hoch und ich stehe auf dem Standpunkt, dass die Steuerlast reduziert werden sollte.
- Finanzielle Unterstützung:
Gar nicht. Da Mobilität jedoch sehr wichtig ist, setzen wir uns als Infrastruktur-Projekt dafür ein, dass perspektivisch der ÖPNV in Mannheim kostenfrei für alle wird. Zunächst gilt es jedoch den bereits bestehenden ÖPNV auszubauen. Die Taktzeiten sind zu verbessern, d.h. Bus und Bahn sollen öfter fahren. Insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende. Zudem sind die Preise zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für den Personenkreis, der ein Ticket lediglich für das
Mannheimer Stadtgebiet benötigt. - Einfachheit und Zugänglichkeit:
Gar nicht. Ein kostenloses Deutschlandticket für alle Schüler müssten die Bundes- und Landesregierung finanzieren. - Integration in das Schulsystem:
Gar nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das eine ist die Fahrberechtigung (Deutschlandticket, VRN-Jugendticket, etc.). Das andere ist das Fahrplanangebot (Taktung, Linienstrecken, etc.). Grundsätzlich sollte das Fahrplanangebot natürlich an die Bedürfnisse der Menschen angepasst werden. - Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit: Nur wenn der ÖPNV ausreichend attraktiv ist, führt dies dazu, dass das Auto, Mofa, etc. zu Hause bleibt. Insofern ist der ÖPNV in Mannheim attraktiv zu gestalten.
- Evaluation und Anpassung:
Gar nicht. Ein kostenloses Deutschlandticket für alle Schüler müssten die Bundes- und Landesregierung finanzieren. Dementsprechend wäre es eine Aufgabe von Bund und Land eine entsprechende Evaluierung durchzuführen.