Information des Landes
Die Landesregierung informiert, dass die Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) von 22. Februar 2021 an wieder schrittweise für den Präsenzunterricht öffnen werden. Die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen ab diesem Zeitpunkt zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren (https://km-bw.de/,Lde/startseite/Service/2021-02-11-Schul-und-Kitabetrieb-ab-22-Februar):
„Auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom 10. Februar 2021 plant die baden-württembergische Landesregierung, die Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) von 22. Februar 2021 an wieder schrittweise für den Präsenzunterricht zu öffnen. Auch die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen ab dem 22. Februar 2021 zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Für die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege bedeutet dies, dass sie ab 22. Februar 2021 keine Notbetreuung mehr anbieten. Für sie gelten wieder die gleichen Regeln für den Betrieb, die vor der Schließung der Einrichtungen maßgeblich waren, wie etwa eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung und weitere Maßnahmen, die in den gemeinsamen Schutzhinweisen der Unfallkasse Baden-Württemberg, des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg und des Kommunalverbands Jugend und Soziales Baden-Württemberg enthalten sind.
Konzept für den Wiedereinstieg im Überblick
Das Konzept für den Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb an den Grundschulen sowie den Grundstufen der SBBZ ist angelehnt an die Regelungen für den Wiedereinstieg nach dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr zum Ende der Pfingstferien. Damit können die Schulen bei ihren Planungen auf die organisatorischen Erfahrungen zurückgreifen, als dieses Modell bereits an den Grundschulen erfolgreich umgesetzt wurde.
• An den Grundschulen soll ab dem 22. Februar 2021 ein Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten. Zwei Klassenstufen sollen dabei jeweils in die Präsenz kommen, die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Dabei sollen die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, jeweils geteilt werden.
• Beispielsweise könnten in der letzten Februarwoche die Klassenstufen 1 und 3 und in der ersten Märzwoche die Klassenstufen 2 und 4 Präsenzunterricht erhalten. Die zwei Klassenstufen, die in Präsenz unterrichtet werden, können auch anders gekoppelt werden, hier erhalten die Schulen schulorganisatorisch den nötigen Spielraum, um den Gegebenheiten vor Ort möglichst gut Rechnung tragen zu können.
• Der Präsenzunterricht soll in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen.
• Vorrang haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie in Klassenstufe 4 die Vorbereitung auf den Übergang auf die weiterführende Schule. Sportunterricht findet nicht statt.
• Der Präsenzunterricht soll jeweils mindestens 10 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen, gerne aber auch mehr, wenn dies die Schule ermöglichen kann. Ergänzt wird der Präsenzunterricht durch Lernmaterialien für alle Klassenstufen im Fernlernen.
• Es wird weiterhin eine Notbetreuung geben für diejenigen Kinder, die jeweils nicht im Präsenzunterricht sind und Anspruch auf Notbetreuung haben.
• Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, das heißt, die Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird.
Wechselunterricht auch für Abschlussklassen
Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden von 22. Februar 2021 an ebenfalls im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umfang des Präsenzangebots.
Gezielte Fördermöglichkeit für Schülerinnen und Schüler
Wie bereits im vergangenen Jahr sollen die Schulen ab 22. Februar auch wieder einzelne Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht einbeziehen können, die über den Fernunterricht nicht erreicht werden konnten oder Schwierigkeiten beim Fernlernen haben. Diese Möglichkeit gilt sowohl in den Grundschulen wie auch an den weiterführenden und den beruflichen Schulen.“
Stadt Mannheim
Kitas kehren zurück zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Zum 22. Februar endet die Notbetreuung in den Kindertagestätten. Auf Beschluss der Landesregierung findet wieder ein „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ statt. Der Besuch der Kindertagesstätten steht damit allen Kindern wieder offen. Allerdings sind hierbei strenge Vorgaben des Infektionsschutzes beachten. Dies dient dem gesundheitlichen Schutz und der Fürsorge für Kinder, Eltern und Personal.
Die Öffnungszeiten der städtischen Kindertagesstätten sind von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr bzw. 8 bis 16.30 Uhr, freitags sind sie bis maximal 16 Uhr geöffnet. Damit kann das Betreuungsangebot fast vollständig angeboten werden, lediglich die Randzeiten sind geringfügig eingeschränkt.
„Wir freuen uns, dass die Infektionszahlen sinken. Allerdings müssen nach wie vor alle Beteiligten große Sorgfalt walten lassen, um ein erneutes Ansteigen der Infektionen zu verhindern. Wir bitten deshalb die Eltern, die Infektionsschutzvorgaben der Kitas und die Einhaltung der AHA-Regeln sorgfältig zu beachten. Die Öffnung der Kitas für alle Kinder sollte nicht zu dem Fehlschluss verleiten, wir könnten in allen anderen Bereichen des Lebens nun auf Kontaktreduzierungen verzichten – im Gegenteil. Bitte lassen Sie uns alle verantwortungsbewusst handeln und unsere Kontakte weiterhin weitgehend reduzieren. Dadurch können wir alle einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten. Bitte schicken Sie Ihr Kind zudem nicht in die Kita, wenn es erkrankt ist. Ihr Kind sollte 24 Stunden symptomfrei sein, ehe es wieder eine Einrichtung besuchen kann“, appelliert die Leiterin des Fachbereichs Kindertagestätten, Sabine Gaidetzka, an die Eltern.
Kindertagespflege kehrt zurück zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Ab dem 22. Februar gilt ebenso für die Angebote der Kindertagespflege die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Kinder in Kindertagespflege können nun wieder von ihrer Kindertagespflegeperson unter Einhaltung der strengen Vorgaben des Infektionsschutzes betreut werden. Diese Vorgaben dienen dem gesundheitlichen Schutz und der Fürsorge für Kinder, Eltern und Kindertagespflegepersonen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die pandemieeindämmenden Maßnahmen von allen konsequent eingehalten werden. Für Kindertagespflegeperson bedeutet dies, die stetige Anpassung und Einhaltung des Hygienekonzepts der Kindertagespflegestelle an die aktuellen Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie. Die aktuelle Version erhalten Sie unter dem folgenden Link: www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/Kindertageseinrichtungen/aktuelle_gesetzliche_vorgaben/2021_01_18_Schutzhinweise_fuer_Kindertageseinrichtungen_KVJS_UKBW_LGA.pdf
Für Fragen steht der Fachdienst Kindertagespflege gerne zur Verfügung. Die Servicestelle ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer: 0621 – 293 3734 zu erreichen oder per E-Mail an: kinder.tagespflege@mannheim.
Schulkindbetreuung
Es wird weiterhin eine Notbetreuung geben für diejenigen Kinder der Klassenstufen 1 bis 4, die jeweils nicht im Präsenzunterricht sind und Anspruch auf Notbetreuung haben.
Anspruch auf eine solche haben:
• „Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als beruflich unabkömmlich gelten oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze“ sowie
• Kinder, bei denen der Besuch der Einrichtung zum Schutz des Kindes erforderlich ist
• sonstige schwerwiegende Gründe.
Die entsprechenden Formulare finden sich hier: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/service-waehrend-corona/notbetreuung
Kinder-Betreuungsgebühren
Derzeit wird geprüft, wie mit den Betreuungsgebühren für den Februar umgegangen werden soll, hierfür wird noch um etwas Geduld gebeten. Final muss hierüber der Gemeinderat entscheiden, die nächste Sitzung findet am 16. März statt.
Quelle: Presseinformation der Stadt Mannheim vom 18.02.2021