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Gestern hat der Bundestag und heute der Bundesrat das vierte Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-infektionsschutzgesetz-834802).
Demnach müssen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Präsenzunterricht am übernächsten Tag einstellen. Der ursprüngliche Koalitionsentwurf hatte noch einen Schwellenwert von 200 vorgesehen, der Bundestag reduzierte den Wert auf 165. Ausnahmen sind für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.
Nach derzeitiger Einschätzung ist damit zu rechnen, dass das Gesetz am Samstag in Kraft treten könnte. Sofern die Inzidenz in der Stadt Mannheim dann bereits seit mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 lag, wären somit ab kommenden Montag, 26. April, die Schulen zu schließen bzw. sie müssten in Fernlernunterricht wechseln.
Gleiches wird voraussichtlich für die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Horte), Kindertagespflege sowie die Schulkindbetreuung gelten.
Nach derzeitigem Stand ist allerdings wieder eine Notbetreuung möglich, deren Kriterien noch auszugestalten sind. Hierbei ist von einer Orientierung an den bisher bekannten Kriterien auszugehen.
Sobald detaillierte Informationen zu den Bundes- und Landesregelungen und deren Umsetzung vor Ort vorliegen, wird die Stadt die Eltern, Träger und Einrichtungen hierüber informieren.