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Wahl zum Lan­des­eltern­beirat Baden-Würt­tem­berg für die nächsten 3 Jahre

Vom 14. Januar bis 11. Februar ist es soweit: Die Wahl zum Landeselternbeirat Baden-Württemberg bestimmt 34 Eltern, die sich auf Landesebene für Bildung und Schule einsetzen. Wählen dürfen zwar nur die Elternbeirats-Vorsitzenden, aber alle, die ein Kind auf einer Schule im Ländle haben, dürfen sich bei der LEB-Wahl 2023 wählen lassen.

Eltern und Elternvertreter:innen in Mannheim und im ganzen Regierungsbezirk Karlsruhe haben hierzu nur noch wenig Zeit. Bereits am 21. Januar 2023 findet die Wahl für den Nordwesten in Karlsruhe statt:

21.01.2023 um 10.00 Uhr
Goethe-Gymnasium
Renckstraße 2, 76133 Karlsruhe

Die anderen drei Regierungsbezirke wählen an den folgenden Terminen. Den Auftakt macht der Südosten am 14. Januar 2023: Im oberschwäbischen Altshausen bestimmen die Elternbeirats-Vorsitzenden aus dem Regierungsbezirk Tübingen ihre Vertreter:innen in den Landeselternbeirat. Es folgen Stuttgart (in Heilbronn am 28. Januar 2023) und Freiburg (in Offenburg am 21. Februar 2023). Die Privatschulen wählen bei der LEB-Wahl 2023 separat und gemeinsam über die vier Regierungsbezirke hinweg in Heilbronn am 28.01.2023.

Ablauf der Wahl zum Landeselternbeirat Baden-Württemberg

Der Ablauf der Wahl zum Landeselternbeirat Baden-Württemberg ist dabei in allen vier Wahlorten der gleiche. Nach Schularten getrennt wählen die Vorsitzenden der Elternbeiräte aller öffentlichen Schulen die Mitglieder zum Landeselternbeirat in acht verschiedenen Wahlausschüssen:

  • Grundschulen
  • Werkrealschulen
  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Gemeinschaftsschulen
  • SBBZ
  • Berufliche Gymnasien/Berufskollegs
  • Berufsschulen/Berufsfachschulen

Dabei müssen die Elternbeiratsvorsitzenden oder deren Stellvertreter:innen am Wahltag am Wahlort zur LEB-Wahl 2023 anwesend sein, eine Bestätigung ihrer Schule über ihre Funktion im Elternbeirat vorlegen und sich ausweisen können (siehe unten). Eine Briefwahl ist nicht möglich. Fahrtkosten zum Wahlort werden erstattet.

Eine Besonderheit gibt es für Verbundschulen: Wer den Elternbeirat z.B. einer Grund- und Werkrealschule bei der Wahl vertreten möchte, darf in zwei Ausschüssen wählen. Idealerweise bringt man in diesem Fall seine:n Stellvertreter:in mit, da die Ausschüsse meist parallel wählen.

Kandidieren kann jedes Elternteil eines Schulkindes

Während man Elternbeirats-Vorsitzende:r sein muss, um wählen zu dürfen, ist es sehr viel einfacher, Kandidat:in bei der Wahl zum Landeselternbeirat Baden-Württemberg zu werden: Wer ein Kind an einer Schule im Ländle hat, darf für diese Schulart in dem Regierungspräsidium kandidieren, in dem die Schule des Kindes liegt. Auch wer sich wählen lassen möchte, benötigt hierfür eine Bestätigung der Schule des eigenen Kindes (siehe unten). Es reicht, wenn man seine Kandidatur am Wahltag vor Ort einreicht.

Pro Wahlausschuss wird je Regierungsbezirk ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied bestimmt. Es ist daher wichtig, den Wählenden eine echte Auswahl zu bieten und bei der Wahl zum Landeselternbeirat Baden-Württemberg zu kandidieren!

Was ist wichtig zu wissen, wenn man in den LEB möchte?

Die Amtszeit des Landeselternbeirats beginnt am 1. April 2023 und dauert drei Jahre. Das Mandat behält man auch für den Fall, dass während der Amtszeit das eigene Kind die Schule verlässt. Die monatlichen Sitzungen des Landeselternbeirats sind lange Zeit im Voraus bekannt und als „normales“ Mitglied kann man sich nach den eigenen Möglichkeiten einbringen. Selbstverständlich kann man auch für den Vorstand des Landeselternbeirats kandidieren, wenn man als Mitglied aus der Wahl zum Landeselternbeirat Baden-Württemberg hervorging.

Demokratisch legitimierte Elternvertretungen sind wichtig!

Die Elternbeiräte auf Schulebene, die Gesamtelternbeiräte auf kommunaler Ebene: Elternvertretungen sind schulgesetzlich verankerte, wichtige schulische Akteure und intensiv in den schulischen Alltag und die Arbeit vor Ort eingebunden. Der Landeselternbeirat ist – ebenfalls demokratisch legitimiert und schulgesetzlich verankert – der natürliche Ansprechpartner für das Kultusministerium auf Landesebene. In grundsätzlichen Fragen der Bildung und der Schule im Ländle vertritt der LEB die Meinung und die Stimmen der Eltern. Daher ist die Wahl zum Landeselternbeirat Baden-Württemberg wichtig – und es ist wichtig, dass viele Elternbeirats-Vorsitzende ihre Funktion als Wahlleute wahrnehmen. Je breiter die Legitimation, desto gewichtiger wird die Stimme des LEB. Und wenn dann noch die Zusammenarbeit der verschiedenen offiziellen Gremien auf schulischer, kommunaler und Landesebene funktioniert, haben Eltern (und mittelbar unsere Kinder) die Vertretung, die sie verdienen!

Weitere Informationen zur LEB-Wahl 2023

Formular zur Legitimierung der Kandidierenden

Formular zur Legitimierung der Wählenden

Informationsschreiben zur LEB-Wahl 2023

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