Lockerungsperspektiven für Schulen bei niedriger Inzidenz

Ge­samt­eltern­bei­räte für Locke­rungs­pers­pek­tiven bei Schu­len

Die Landesregierung spricht über Lockerungen in Gastronomie und Hotellerie zu Pfingsten – die Schulen bleiben inzidenzunabhängig im Wechselbetrieb. Gemeinsam fordern daher 15 Gesamtelternbeiräte im Land nun klare Lockerungsperspektiven bei Schulen in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Alle haben Lockerungsregelungen – Schulen nicht

Diese fehlende Perspektive für Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen prangert die gemeinsame Erklärung an. Der Text verweist auf die Ungleihbehandlung zwischen Schulen einerseits und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens andererseits. Während jede:r Ladenbesitzer:in weiß, was bei fallenden Inzidenzen ab wann und in welchem Rahmen möglich ist, sind die Schulen im Ländle im Wechselbetrieb. Offiziell gelten zwar lediglich Abstandsgebote; aber die Schulen, die räumlich und personell so ausgestattet sind, dass mit Abstand Regelbetrieb gehalten werden kann, sind rar.

Kern der Forderung

Die Elternvertreter:innen fordern eine Rückkehr zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“, wie er zu Beginn des Schuljahres herrschte – unter Beibehaltung der Masken- und Testpflicht und erst, sobald in Stadt- und Landkreisen die Inzidenzgrenze stabil unter 50 liegt.

Keine unvorsichtige Öffnung

Wichtig ist den Unterzeichnenden dabei, dass der Gesundheitsschutz nicht gegen das Recht auf Bildung ausgespielt wird. Beide sind gleichermaßen wichtig. Die im schulischen Raum jedoch zwischenzeitlich herrschenden Schutzmaßnahmen angesichts der Pandemie müssen Berücksichtigung finden bei der Planung von Öffnungsschritten. Ein Impfangebot für die Beschäftigten (hier war Baden-Württemberg in Deutschland Vorreiter) und die zweimal wöchentliche Reihen-Testung müssen in die Waagschale geworfen werden, wenn die Infektionsgefahr an Schulen eingeschätzt wird. Die Auswerung der bisher an Schulen erfolgten Screenings mit Schnell-Tests müssen ebenfalls analysiert und berücksichtigt werden.

Gleiche Lastenverteilung

Angesichts dieser sehr viel umsichtigeren Maßnahmen ist es nur noch schwer vermittelbar, warum in vielen Bereichen über Lockerungen nachgedacht wird, während ohne Lockerungsprespektiven bei Schulen alle ein wenig im Dunklen gehalten werden.

Breite Unterstützung

Die Pressemitteilung wird von den folgenden Gesamtelternbeiräten Baden-Württembergs gemeinsam herausgegeben:

Pressemitteilung im Wortlaut

Lockerungs-Perspektiven für Schulen bei niedriger Inzidenz

Stuttgart, 5. Mai 2021 – Mit Schreiben vom 3. Mai 2021 informierte das Kultusministerium über das Vorgehen in Stadt- und Landkreisen, die bei sinkender Inzidenz unter den Wert von 165 fallen. Dieser ist in der „Bundesnotbremse“ als Schallmauer für Schulschließungen festgelegt worden und gilt bidirektional für den Übergang zum Fernunterricht bzw. zurück zum Wechselunterricht.

Die aktuell sinkenden Inzidenzen machen es erforderlich, auch Stadt- und Landkreisen mit tieferliegenden Inzidenzen klare Richtlinien für Lockerungen im Schulbetrieb an die Hand zu geben. Baden- Württemberg hatte Wechselunterricht inzidenzunabhängig bereits vor Inkrafttreten der Bundesnotbremse festgelegt. Diese Vorsichtsmaßnahme angesichts hoher Inzidenzen war damals sinnvoll. Ein vollständig von der Inzidenz abgekoppeltes Beibehalten diese Vorsichtsmaßnahme ist jedoch nicht zielführend.

Der Einzelhandel hat klare Maßgaben, was oberhalb bzw. unterhalb der Inzidenzgrenzen 100 und 50 gilt. Auch für Schulen und deren Akteure muss es solche klaren Perspektivregeln geben. Als Elternverbände fordern wir hier keine blinden, potentiell gesundheitsgefährdenden Vollöffnungen. Allerdings ist dringend geboten, die in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bereichen vorbildlichen Maßnahmen im Schulbereich zu berücksichtigen:

  • Maskenpflicht im Innenbereich
  • Seit Monaten bestehendes Impfangebot für Beschäftigte
  • Testpflicht mit zwei Reihen-Tests pro Woche

sind Vorkehrungen, die bei den Überlegungen für Lockerungsperspektiven nicht unbeachtet bleiben dürfen. Ganz abgesehen von den Bildungsdefiziten sowie sozialen und psychologischen Problemen, die durch fehlenden Schulbetrieb bereits bestehen und sich zu verschärfen drohen.

Wir fordern daher bei Beibehaltung der Masken- und Testpflicht eine Rückkehr zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“, wie er zu Beginn des Schuljahres herrschte, sobald in Stadt- und Landkreisen die Inzidenzgrenze stabil unter 50 liegt.

Kinder dürfen nicht weiterhin die größte und am längsten andauernde Last tragen!