Offener Elternbrief der Bläserklasse 5b (20/21) des Liselotte-Gymnasiums Mannheim zum Konzept für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Mannheim, 23.07.2020

An die Verantwortlichen der Regierungspräsidien und des Kultusministeriums

Sehr geehrte Frau Dr. Eisenmann, sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Brief möchten wir als Eltern der Bläserklassenkinder (20/21) des Liselotte-Gymnasiums Mannheim an Sie herantreten und unsere Bedenken hinsichtlich ihres „Konzeptes für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an den auf der Grundschule aufbauenden Schularten in Baden-Württemberg“ vom 07.07.2020 äußern.

Es liegt nahe, dass es bei unserem Anliegen insbesondere um den Passus „Singen in geschlossenen Räumen ist ausgeschlossen, dies gilt auch für die Verwendung von Blasinstrumenten.“ des Abschnittes 4 (Unterricht im Schuljahr 2020/2021) gehen soll, welcher den Beginn als Bläserklasse im kommenden Schuljahr nach aktuellem Stand unmöglich macht.

Wir sehen das handlungsorientierte Lernen im Musikunterricht als wichtigen Bestandteil des Bildungsauftrages an, der nach dem aktuellen Konzept komplett vernachlässigt und demnach nicht erfüllt wird. Wir sehen dies nicht nur als mangelnden kreativen Ausgleich, sondern auch als klare Bildungsbenachteiligung unserer Kinder an, denen aktives Musizieren in der Schule als wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung verwehrt bleibt.

Da Ihnen die generelle Bedeutung von Instrumentalklassen und Gesang für die musisch-kulturelle Bildung unserer Kinder sicherlich hinreichend bekannt ist, ergibt sich aus der Absolutheit ihres Konzeptes ein besonderes Unverständnis unsererseits.

Es ist uns wichtig zu betonen, dass es bei unserem Anliegen nicht um das Negieren oder Ignorieren einer Ansteckungsgefahr geht. Dieser kann jedoch auch mit einem verantwortungsbewussten Hygieneplan begegnet werden, der Raum für kreative Lösungen zulässt und eine Ausgewogenheit unter den Fächern ermöglicht. Etablierte Hygienekonzepte existieren bereits in anderen Bundesländern (hier sei exemplarisch auf den Hygieneplan der Berliner Schulen verwiesen) oder im Rahmen der Musikschul-, Chor- und Ensemblearbeit auch in Baden-Württemberg.

Hierbei hat das Konzept der Bläserklasse sogar den Vorteil, dass es sich um einen Unterricht im (geschlossenen) Klassenverband handelt: die Schüler*innen befinden sich demzufolge in einer konstanten Gruppenzusammensetzung in ihrer Klasse und somit ohnehin im direkten Kontakt zueinander. Infektionsgeschehen sind dadurch prinzipiell möglich, können aber besonders gut nachvollzogen und im Bedarfsfall unterbrochen werden, weshalb uns die kategorische Ablehnung des Musikunterrichtes mit Blasinstrumenten ebenso wie ein Gesangsverbot sogar im geschlossenen Klassenverband unverhältnismäßig erscheint.

Von uns Eltern waren in den vergangenen Wochen und Monaten, auch im Hinblick auf die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages, großes Engagement und Flexibilität gefordert, die wir für unsere Kinder gerne geleistet haben.

Wir möchten nun im Namen unserer Kinder auch an Sie appellieren, das Konzept erneut zu überdenken und auch flexiblere Lösungsansätze zuzulassen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

die Eltern der Bläserklasse 5b (20/21) des Liselotte-Gymnasiums Mannheim