Wahl zum 18. Landeselternbeirat am 11. Februar 2017 in Mannheim

Der Landeselternbeirat (LEB) Baden-Württemberg informiert und lädt ein:

Die Amtszeit des 17. LEB endet nach 3 Jahren zum 1. März 2017.

Die Wahlen zum 18. LEB finden jeweils in den Regierungsbezirken Karlsruhe, Freiburg, Tübingen und Stuttgart ab Januar 2017 an vier aufeinanderfolgenden Samstagen statt. Seit 1965 wird der Landeselternbeirat, als beratendes Gremium im Kultusministerium, für jeweils drei Jahre gewählt. Verankert im Landesschulgesetz § 60 und der Elternbeiratsverordnung, hat der LEB die Aufgabe, das Kultusministerium zu beraten. Der LEB ist die höchste Interessenvertretung von Eltern, deren Kinder Schulen in staatlicher Trägerschaft besuchen.

Der LEB hat 33 Mitglieder, für die vier Regierungsbezirke je ein Mitglied für die Grund- und Werkrealschule, Gemeinschaftsschule, Realschule, Gymnasium, Sonderschule, Berufsschule, Berufliches Gymnasium und Berufskolleg, SBBZ (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren) sowie ein/e Vertreter/-in der staatlich anerkannten Ersatzschulen.

Wann und wo wird gewählt? 

Regierungsbezirk Karlsruhe

11. Februar 2017 ab 10:00 Uhr

Wahlort Mannheim

Helene-Lange-Schule
Fröbel-Seminar
Rennershofstraße 2
68163 Mannheim

www.helene-lange-schule-mannheim.de

Wer ist wahlberechtigt? 

Die Wahlordnung unterscheidet in aktivem und passivem Wahlrecht.

Aktives Wahlrecht

Wählen dürfen

alle Elternbeiratsvorsitzenden der öffentlichen Schulen im Land im jeweiligen Wahlausschuss der Schulart, die sie vertreten.

Wahlort ist in dem Regierungsbezirk, in dem sich die zu vertretende Schule befindet.

Am Tag der Wahl muss sich der/die Wähler/-in mit gül-tiger Bescheinigung (Vordruck „Aktives Wahlrecht“) dieser Schule und durch Vorlage des Personalausweises legitimieren.

Passives Wahlrecht

Gewählt werden

können alle Eltern, deren Kind zum Zeitpunkt der Wahl eine staatliche Schule besucht. Wahlort ist in dem Regierungsbezirk, in dem sich die Schule befindet.

Sie können als Mitglied für die Schulart kandidieren, die das Kind besucht.

Am Tag der Wahl muss sich der/die Kandidat/-in mit gültiger Bescheinigung (Vordruck „Passives Wahlrecht“) dieser Schule und durch Vorlage des Personalausweises legitimieren.

In getrennten Wahlgängen wird ebenso jeweils ein/e 1. und 2. Stellvertreter/-in gewählt.

Ausnahmen vom passiven Wahlrecht siehe Wahlordnung.

Weitere Information finden Sie unter www.leb-bw.de

Wir freuen uns auf Sie.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    als Kinder-und Jugendarzt biete ich seit ueber 10 Jahren Schulungen für uebergewichtige Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern an. In Deutschland sind 20 Prozent der 6-18 Jährigen uebergewichtig. 6 Prozent sind adipoes, d.h. sie haben krankhaftes Uebergewicht.
    Obeldicks , wie das von mir angebotene Programm genannt wird, fndet in Räumen der Uni-Kinderklinik Mannheim, in der Lehrkueche der Tulla-Realschule und beim TSV 1848 statt.
    Der Leiter des Gesundheitsamtes, Herr Dr Peter Schaefer, unterstützt das Projekt. Er schlug vor, dass vielleicht Elternbeiraete mit ihren E-Maillisten von Eltern das Projekt bekannter machen könnten. Daher will ich Ihnen vorschlagen-sofern Ihrerseits Interesse besteht- Ihnen bei einer
    Ihrer Zusammenkuenfte die Schulung kurz vorzustellen und ueber mögliche andere Schritte zu sprechen, um den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu helfen.

    Mit freundlichen Grüssen

    Dr. Ulrich Schaefer

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