Gesamtelternbeirat² der Stadt Mannheim

Gemeinsam für die Zukunft unserer Kinder

Wir sind die Interessenvertretung aller Eltern von mehr als 41.000 Schüler:innen.

Mit Ihrer Hilfe bereits erreicht

Schulsozialarbeit stärken

Schulsozialarbeiter:innen an allen Schulen bis 2025

Lernumfeld verbessern

100 Mio. Euro Programm für Schulbau und Sanierungen

Gesundheitsschutz sichern

Luftfilter für 585 Klassenzimmer

Wir freuen uns über Ihre Spende

Mit einer Spende über PayPal oder Kreditkarte unterstützen Sie unsere Arbeit.

Über uns

Über uns

Wir vertreten die Eltern von mehr als 41.000 Schüler:innen in Mannheim, beraten und stärken sie, und knüpfen Kontakte über die Schulgrenzen Mannheims hinaus.

Durch aktive Mitarbeit im Landeselternbeirat und im Landesschulbeirat platzieren wir auch in der Landeshauptstadt Stuttgart die Interessen Mannheimer Eltern.

Wir setzen uns ein für Verbesserungen im Bildungssystem und stehen im regelmäßigen Austausch mit der Stadt Mannheim, dem staatlichem Schulamt und dem Regierungspräsidium Karlsruhe.

Brückenbauen zwischen Politik und Elternschaft ist uns ein wesentliches Anliegen. Deshalb pflegen wir ein konstruktives Miteinander zwischen uns, den bildungspolitischen Sprecher:innen der im Gemeinderat und im Landtag vertretenen Parteien, dem Dezernat Bildung der Stadt Mannheim und dem Kultusministerium Baden-Württemberg.

Gemeinsam mit Schulleitung und Lehrer:innen machen wir uns auf den Weg, inklusive und gerechte Bildung für alle Schüler:innen zu erreichen, unabhängig von sozialer Herkunft und finanziellen Möglichkeiten.

Gehen Sie mit uns in den Dialog und bringen Sie Ihre Ideen ein. Wir freuen uns auf Sie!

Dafür stehen wir

Chancengleichheit für alle Kinder
Die soziale Herkunft entscheidet meist maßgeblich über die schulische Laufbahn eines Kindes. Finanzielle Aspekte spielen dabei genauso eine Rolle wie das Bildungsniveau der Eltern oder der ethnische Hintergrund. Neben konkreten Hilfen für Schüler:innen unterstützt und fördert der GEB auch Informations- und Beratungsangebote für Eltern zur Schulwahl.
 
Kindergartenplätze oder Vorbereitungsklassen sind essenziell für die sprachliche Entwicklung und müssen für alle Kinder verfügbar sein. 
 
Grundvoraussetzung für eine gute schulische Entwicklung sind geregelte Tagesabläufe und Mahlzeiten - müde und mit Hunger lässt sich schlecht lernen. Der GEB engagiert sich für Frühstücks- und Pausenbrotaktionen und das Angebot von warmen Mittagessen an Schulen mit besonderem Bedarf.
 
Weiterhin muss sichergestellt sein, dass keine Zusatzkosten für Lernmittel entstehen und niederschwellige Angebote zur Unterstützung finanziell bedürftiger Familien verfügbar und bekannt sind, z.B. für Nachhilfe, Internetzugang oder Klassenfahrten.
 
Der Ausbau von Ganztagsschulen leistet einen ganz erheblichen Beitrag zur Chancengleichheit. Aber auch nur dann, wenn professionelle Sport-, Musik- oder Kulturangebote das Schulprogramm ohne zusätzliche Kosten ergänzen. Zusätzliche Angebote an Regelschulen in Form von AG's sind stark rückläufig - es gibt immer weniger Eltern die ausreichend Zeit für ehrenamtliches Engagement haben. Dieser Entwicklung muss durch Aufstockung von Stundenkontingenten oder Kooperationen mit z.B. Musikschulen oder Sportvereinen begegnet werden.
Kein Platz für Mobbing
Ein ernstzunehmendes Thema das Betroffene schwer belastet, teilweise bis hin zum Suizid. Social Media (Tik-tok etc. ) hat dabei eine weitere Plattform geschaffen auf der die Hemmschwelle sinkt. Dieses "Cyber-Mobbing" hat stark zugenommen und hat schnell strafrechtliche Konsequenzen. 
 
Mobbing egal in welcher Form gilt es vorzubeugen, zu erkennen und auf dauer zu unterbinden / abzustellen. Dies ist nur unter Einbeziehung von Lehrer:innen, Schüler:innen, Eltern und Schulsozialarbeiter:innen möglich. 
 
Für die Ausstattung mit Schulsozialarbeiter:innen an Mannheimer Schulen hat sich der GEB bereits stark gemacht und dies bis 2025 erreicht.  Lehrer:innen im Beruf, wie auch in der Ausbildung benötigen regelmäßige Fortbildungen zum Thema, insbesondere den aktuellen Entwicklungen entsprechend.
 
Der Umgang mit neuen Medien und deren Inhalte wie Challenges (z.b das Anbrennen von Toiletten), Mutproben, pornografische Bilder/Videos oder Videos zur Bloßstellung oder Erpressung muß selbstverständlich Bestandteil von in Lehrplänen für Schüler:innen und Leher:innen werden und durch Präventionskräfte regelmäßig unterstützt.
Inklusion mit Plan
Baden-Württemberg hat als letztes Bundesland die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 umgesetzt und die Sonderschulpflicht aufgehoben. Am  1.8.2015 ist ein "inklusives" Schulgesetz in Kraft getreten. Eltern können nun wählen, ob ihr Kind mit Behinderung eine allgemeine Schule oder ein sonderpädagogisches Bildungs-und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen soll. Damit haben alle Kinder, unabhängig von der Art oder Schwere ihrer Behinderung, einen Anspruch auf inklusive Beschulung. Auch die Schüler:innen, die das jeweilige Bildungsziel der allgemeinen Schule nicht erreichen können, dürfen diese Schule besuchen.
 
Inklusion geht aber weit über ein bloßes "Dabeisein" hinaus. Alle Kinder lernen gemeinsam in einer Klasse im Rahmen ihrer Möglichkeiten - auf unterschiedlichem Niveau und in unterschiedlichem Tempo. Dabei werden die Lehrer:innen der allgemeinen Schulen von Sonderpädagogen unterstützt. Die Anzahl der Stunden hängt vom jeweiligen Förderbedarf des/der Kinder ab. Manche Kinder benötigen auch zusätzliche Unterstützung durch sogenannte Schulbegleiter oder Eingliederungshilfen.
 
Die Bedingungen  in der allgemeinen Schule und der Unterricht müssen auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse aller Kinder abgestimmt werden. Die Schulen, Lehrer:innen und Integrationskräfte müssen entsprechend vorbereitet und geschult werden. Es muss Zeit für Teambesprechungen eingeplant werden, da eine gute gemeinsame Unterrichtsvorbereiitung unerlässlich ist. Diese Stunden sollten auch  vom Deputat  umfasst werden.
 
Einige Bundesländer haben sich für die Einrichtung von sog. Schwerpunktschulen entschieden. Gebündelt werden dort die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, Inklusion für alle Beteiligten erfolgreich zu gestalten. Baden-Württemberg hat sich gegen dieses Modell entschieden. Somit wird Inklusion grundsätzlich Aufgabe aller Schulen und Schularten. Das hat zur Folge, dass jede einzelne Schule mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden muss. Leider ist das nicht immer in ausreichendem Umfang der Fall.  Sonderschulpädagogen müssen an mehreren Schulen unterrichten und zeitintensiv zwischen den unterschiedlichen Schulorten pendeln.
 
Die Inklusion eines Kindes mit  sonderpädagogischem Förderbedarf ist grundsätzlich einzeln oder in einer Gruppe möglich. Es gibt aber auch sog. "Außenklassen", die keine inklusive Organisationform darstellen. In diesen Kooperativen Organisationsformen bleiben die Kinder Schüler:innen eines bestimmten SBBZ. Sie sind offiziell keine Schüler:innen der Regelschule. Und sie haben alle denselben Förderschwerpunkt, z. B. "geistige Entwicklung". Diese Klassen haben immer ihren eigenen Lehrer der jeweiligen Förderschule. Es wird versucht, so viel gemeinsamen Unterricht wie möglich zu gestalten, aber es besteht immer die Möglichkeit nach Bedarf, also z.B. in bestimmten Fächern oder Prüfungssituationen, in einem eigenen Klassenraum zu lernen. Insbesondere für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ist das oft eine gute Alternative zu einem inklusiven Setting, da die sonderpädagogische Unterstützung (z. B. im Krankheitsfall der Lehrkraft) garantiert ist. Daher befürwortet der GEB auch die Beibehaltung dieser Option.
 
Inklusive Beschulung ist nicht für alle Kinder die optimale Lernform. Manche brauchen einfach den geschützten Rahmen eines SBBZ, das Lernen in einer kleinen Gruppe und individuellere Förderung. Deshalb setzt sich der GEB für den Fortbestand der jeweiligen SBBZ ein. Auch für die Sonderpädagogen sind die "Stammschulen" ein wichtiger Ort, um sich mit Kolleg:innen  auszutauschen und Unterrichtsmaterial zu bekommen. Ein kostenloser Zugang zu jeweiligen Lernplatformen wäre ebenfalls ein wichtiger Schritt, um die Unterrichtsvorbereitung zu erleichtern..
 
Inklusion  ist eine Chance, dass alle Kinder gemeinsam aufwachsen können und lernen, sich mit ihre unterschiedlichen Stärken und Schwächen anzunehmen und zu schätzen.
 
Inklusion funktioniert aber nicht als "Sparmodell". Sie darf nicht dazu missbraucht werden, Lehrerstellen einzusparen. Der GEB setzt sich dafür ein, dass die Schulen bei der Umsetzung unterstützt werden, und die notwendigen Ressourcen bereit gestellt werden. Dazu zählen insbesondere genügend Räumlichkeiten wie bisher mit kleinen Klassengruppen, fachspezifische Lehrkräfte und entsprechend qualifiziertes Personal, ggf. auch bauliche oder technische Maßnahmen. 
Saubere Toiletten
Der Zustand von Schultoiletten ist oft so schlecht, dass die meisten Schüler:innen sie meiden. Oft herrscht Sanierungsstau und die Toiletten sind seit Jahren renovierungsbedürftig oder beschädigt. Hinzu kommt Vandalismus und Sparzwänge bei der Reinigung oder Verbrauchsmaterialien. Die Hemmschwelle bei wenig einladenden Orten sinkt und Sie werden durch Ihre Benutzer kaum sorgsam behandelt und unnötig verschmutzt. 
 
Der GEB Mannheim setzt sich sowohl für eine bauliche Sanierung und Verbesserung des Services bei der Stadt Mannheim ein, als auch für Schulprojekte zur Verbesserung der Sauberkeit. An der Neckarschule wurde ein Projekt inittiert bei dem Schüler:innen und Lehrer:innen gemeinsam ihre Toiletten gestaltet haben. Mit dem entstandenen  "mein-Gefühl" wurde die Situation deutlich verbessert.
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Sebastian Köhler

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Stellv. Vorsitzende des Arbeitskreis Grundschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
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Stellv. Vorsitzende:r des Arbeitskreis Grundschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
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Maik Palm

Stellv. Vorsitzender des Arbeitskreis Gymnasien und berufliche Schulen
Beisitzer / Delegierter (Gymnasium)

Isa Ünver

Mitglied Landeselternbeirat (Gymnasien)
Elternvertreter
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